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BK: Leitplanken für Pilotversuche mit Vote électronique - Bundesrat verabschiedet Ausführungsbestimmungen zu den Politischen Rechten

Bern (ots)

Der Bundesrat hat wichtige Ausführungsbestimmungen zu
den Politischen Rechten verabschiedet. Die einen stehen im 
Zusammenhang mit den Nationalratswahlen 2003 und betreffen das 
Parteienregister, die andern umfassen technische Voraussetzungen für 
die Durchführung kantonaler Pilotversuche mit der elektronischen 
Stimmabgabe, dem so genannten Vote électronique.
Die Eidgenössischen Räte hatten am 21. Juni 2002 eine Änderung des 
Bundesgesetzes über die politischen Rechte verabschiedet, das 
einerseits Pilotversuche mit Vote électronique ermöglicht und 
andererseits ein Parteienregister vorsieht. Das Gesetz ermächtigt 
den Bundesrat, Kantonen Pilotversuche mit elektronischer Stimmabgabe 
zu bewilligen, wobei diese wissenschaftlich begleitet und untersucht 
werden müssen. Was das Parteienregister betrifft, können die 
Parteien selber entscheiden, ob sie sich in ein solches Register 
eintragen lassen wollen. Tun sie es, profitieren sie von 
administrativen Erleichterungen bei der Vorbereitung der 
Nationalratswahlen.
Die Referendumsfrist zu dieser Gesetzesänderung läuft am 10.Oktober 
2002 ab. Bis jetzt deutet nichts auf ein Referendum hin. Sofern das 
so bleibt, soll die Gesetzesänderung auf den 1.Januar 2003 in Kraft 
treten.
Manipulation möglichst vereiteln
Um die Neuerungen rechtzeitig für die Nationalratswahlen 2003 
umzusetzen, hat der Bundesrat am 20.September 2002 zwei 
entsprechende Vorlagen verabschiedet:
Erstens unterbreitet er den Eidgenössischen Räten den Entwurf einer 
Verordnung, die mit den nötigen technischen Anordnungen sicher 
stellt, dass den Parteien das Parteienregister und die 
administrativen Erleichterungen rechtzeitig für die 
Nationalratswahlen 2003 zur Verfügung stehen.
Zweitens stellt er jenen Kantonen, die Pilotversuche mit 
elektronischer Stimmabgabe durchführen wollen (entsprechende 
Arbeiten laufen in Genf, Neuenburg und Zürich), klare Bedingungen. 
An diese knüpft der Bundesrat entsprechende Genehmigungen, wenn es 
um Projekte geht, deren Teilergebnisse bei eidgenössischen 
Volksabstimmungen als verbindlich anerkannt werden sollen.
Dabei geht es um verschiedenartige technische Voraussetzungen, die 
Manipulationen wie etwa die Teilnahme nicht Stimmberechtigter am 
Urnengang oder die Umleitung elektronisch abgegebener Stimmen 
verhindern, das Stimmgeheimnis und die Einhaltung des Grundsatzes 
"eine Stimme pro stimmberechtigte Person" sicher stellen sowie die 
vollständige und korrekte Erfassung aller Stimmen gewährleisten.
Bern, 20.September 2002
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Für Rückfragen:
Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei,
Sektion Politische Rechte 
Tel. 031 / 322 37 49

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