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Staatskanzlei Luzern

Diese Neuerungen treten 2015 im Kanton Luzern in Kraft

Luzern (ots)

Im Jahr 2015 treten im Kanton Luzern zahlreiche neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Abschaffung Liegenschaftssteuer: Am 9. Februar 2014 sprachen sich die Luzerner Stimmberechtigten für die Abschaffung der Liegenschaftssteuer aus. Damit wurden im Steuergesetz die Bestimmungen über die Liegenschaftssteuer aufgehoben. Mit der Abschaffung entgehen dem Kanton und den Gemeinden jährliche Steuereinnahmen von je rund 18,5 Millionen Franken. Der Volksentscheid tritt per 1. Januar 2015 in Kraft.

Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds: Die Arbeitgeberbeiträge für den Arbeitslosenhilfsfonds werden künftig gleichzeitig mit den Beträgen zur Finanzierung der Familienzulagen erhoben. Mit diesem Systemwechsel verringert sich der administrative Aufwand. Der Beitrag wird künftig jährlich einbezahlt, statt wie bisher nach Bedarf. Die Änderung tritt per 1. Januar 2015 in Kraft.

Gesetz über den Zivilschutz: Ersatzbeiträge für Schutzräume sind seit 1. Januar 2012 nicht mehr an die Gemeinden, sondern an die Kantone zu bezahlen. Im Kanton Luzern werden früher geleistete Beiträge während einer Übergangsfrist von 15 Jahren bei den Gemeinden belassen. Der kantonale Ersatzbeitragsfonds darf erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Fonds der betroffenen Gemeinde ausgeschöpft ist. Die Änderung tritt voraussichtlich am 1. März 2015 in Kraft. Die Referendumsfrist läuft noch bis am 4. Februar 2015.

Grundbuchrecht: Bestimmungen, die das Grundbuch betreffen, werden ins kantonale Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch übernommen. Das bisherige Grundbuchgesetz wird damit aufgehoben. Die Veröffentlichungspflicht für Übertragungen von Grundstücken und die Abgabepflicht werden im bisherigen Umfang beibehalten. Die Grundbuchkreise West und Ost bleiben bestehen. Die Änderung tritt voraussichtlich am 1. Juni 2015 in Kraft. Die Referendumsfrist läuft noch bis am 7. Januar 2015.

Projekt Leistungen und Strukturen II: Im Rahmen einer Sondersession wurden per 1. Juli 2015 einige Gesetzesänderungen beschlossen, um den Kantonshaushalt zu entlasten. Unter anderem kann der Kanton Luzern den Betrieb von Asylunterkünften nicht mehr nur an Hilfswerke, sondern generell an Dritte vergeben. Zudem können neu Pflegefamilien nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen anerkannt und SEG-anerkannte Einrichtungen vermehrt auf die Pflegeheimliste gesetzt werden. Im Bereich öffentlicher Verkehr können Kosten, die auf besondere Massnahmen zugunsten grosser Verkehrsverursacher zurückzuführen sind, neu ganz oder teilweise diesen auferlegt werden. Die Referendumsfrist für diese Änderungen läuft noch bis am 4. Februar 2015. Die übrigen Gesetzesanpassungen im Rahmen von Leistungen und Strukturen II sind in der Liste im Anhang aufgeführt.

Anhang 
Liste der 2015 in Kraft tretenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/12398_20141222_Liste.pdf

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern: www.lu.ch

Kontakt:


Staatskanzlei Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000

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