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Staatskanzlei Luzern

VBK stimmt Krediten für Hochwasserschutz in Malters und Kantonsstrasse in Ettiswil zu

Luzern (ots)

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt dem Sonderkredit für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme in Malters zu. Das Projekt setzt die Vorgaben aus dem entsprechenden Planungsbericht folgerichtig weiter um. Zudem spricht sich die Kommission für die Änderung der Kantonsstrasse und Lärmschutzmassnahmen in Ettiswil aus.

Die Botschaft B 128 des Luzerner Regierungsrates an den Kantonsrat zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme im Los 2, Abschnitt Stägmättli, 1. Etappe, Gemeinde Malters heisst die zuständige Kommission Verkehr und Bau (VBK) einstimmig gut. Der Kredit beläuft sich auf insgesamt 9,35 Mio. Franken, wobei dem Kanton nach Abzug der Beiträge von Bund, Gemeinden und Interessierten voraussichtlich Kosten von rund 2,8 Mio. Franken verbleiben.

Die Kommission stellt fest, dass das Projekt auf dem Konzept für den Ausbau der Kleinen Emme von der Mündung der Fontanne bis zur Einmündung der Kleinen Emme in die Reuss basiert und den Vorgaben des Planungsberichts über die Sicherstellung des Hochwasserschutzes an der Kleinen Emme und an der Reuss nach dem Hochwasser im August 2005 (B 136 vom 24. März 2006) entspricht. Das Projekt bezweckt eine Erhöhung der Abflusskapazität der Kleinen Emme im Abschnitt Stägmättli in der Gemeinde Malters. Damit wird das Siedlungsgebiet vor künftigen Überschwemmungsschäden weitgehend geschützt. Das linke Ufer entlang der Autostrasse H 10 wird fest verbaut. Das rechte Ufer wird auf der gesamten Länge nach Süden verschoben und neu gestaltet.

Die VBK teilt die Auffassung des Regierungsrates, wonach das Projekt einen optimalen Hochwasserschutz gewährleistet und es die zeitgemässen Anforderungen an die ökologische Aufwertung und die Längsvernetzung von Fliessgewässern erfüllt.

Ja zu Änderung Kantonsstrasse und Lärmschutzmassnahmen in Ettiswil

Die VBK stimmt auch der Botschaft B 130 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit über 9,5 Mio. Franken für die Änderung der Kantonsstrasse K 18 und Lärmschutzmassnahmen an der K 12 und der K 18 in der Gemeinde Ettiswil bei einer Enthaltung einstimmig zu. Das Projekt sieht eine Verbreiterung des Strassenraums mit Rad- und Gehweg entlang der Willisauerstrasse, die Erstellung von zwei Minikreiseln, die Umgestaltung der Kantonsstrasse K 18 im Zentrumsbereich sowie eine Lärmschutzwand im Abschnitt Baumgartenweg- Willisauerstrasse vor. Bei 25 Gebäuden werden ferner Schallschutzfenster eingebaut.

Die VBK stellt fest, dass das Projekt im Bauprogramm im Topf A eingestellt ist und die Radverkehrsanlage im Radroutenkonzept erste Priorität aufweist. Die Massnahmen sind aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens notwendig und verbessern die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Zu reden gab in der Kommission insbesondere die Verkehrsführung beim Knoten Einsiedlerhof. Dort soll im Rahmen der Detailplanung geprüft werden, ob noch etwas mehr Verkehrsfläche ermöglicht werden kann. Dies im Hinblick darauf, dass grosse Fahrzeuge für das Befahren des Kreisels nicht das Trottoir mitbeanspruchen müssen. Positiv beurteilt die Kommission zudem, dass das Projekt in Richtung Sursee im Anschluss daran ebenfalls angegangen wird.

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Markus Odermatt, CVP Ballwil, am 12. Dezember 2014 vorberaten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Januarsession im Luzerner Kantonsrat behandelt.

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern

Kontakt:

Markus Odermatt
Präsident der Kommission Verkehr und Bau
079 362 71 88
markus.odermatt@lu.ch

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