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Staatskanzlei Luzern

Planungs- und Finanzkommission lehnt Voranschlag 2015 ab

Luzern (ots)

Die Planungs- und Finanzkommission des Luzerner Kantonsrates weist den Voranschlag 2015 zurück und genehmigt den Aufgaben- und Finanzplan 2015-2018 nicht. Gegen den Voranschlag sprachen sich neben den grundsätzlich budgetkritischen Stimmen auch jene Kräfte aus, welche zwingend ein rechtskonformes Budget verlangen.

Die Planungs- und Finanzkommission des Luzerner Kantonsrates (PFK) hat unter dem Vorsitz von Erwin Arnold (CVP, Bruchrain) den Aufgaben- und Finanzplan 2015-2018 (AFP) mit dem Voranschlag 2015 vorberaten. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine Finanzvorlage vor, welche dank den Auswirkungen des Projekts «Leistungen und Strukturen II» im Jahr 2015 die Schuldenbremse knapp einhält und in den Folgejahren (mit Ausnahme der Erfolgsrechnung von 2017) mit einem Einnahmenüberschuss schliesst. Auf der Aufwandseite sieht sich der Kanton Luzern, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, mit einem Ausgabenwachstum konfrontiert. Auf der Ertragsseite fallen wichtige Einnahmen weg: dies einerseits wegen der Abschaffung der Liegenschaftssteuer, andererseits wegen ausbleibender Erträge aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in den Jahren 2014 und 2015. Aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA) erhält der Kanton Luzern nachhaltig weniger Erträge. Die Erfolgsrechnung schliesst im Voranschlag 2015 mit einem Aufwandüberschuss von 23,9 Millionen Franken ab. Bei Nettoinvestitionen von 137,4 Millionen Franken resultiert in der Geldflussrechnung zwar ein Mittelabfluss von 9,4 Millionen Franken, die jährlichen Vorgaben der Schuldenbremse werden damit aber trotzdem eingehalten. In den Planjahren 2016-2018 präsentiert sich die Situation ausgewogen. Die steigenden Ausgaben und die wegfallenden Einnahmen können mit entsprechenden Mehrerträgen kompensiert werden. Dies ist aber nur möglich, weil auf die im Vorjahres-AFP eingerechnete Absenkung des Staatssteuerfusses um einen Zehntel einer Einheit ab dem Jahr 2017 verzichtet und in allen Planjahren ein Steuerfuss von 1,60 Einheiten eingerechnet wird. Der mittelfristige Ausgleich gemäss Schuldenbremse kann nicht erreicht werden.

Rückweisung Voranschlag

In der Vorberatung nahm die PFK diverse Anpassungen am Budget vor. So soll die vom Regierungsrat vorgeschlagene Kürzung der Leistungsvereinbarungen im SEG-Bereich anstatt 5 lediglich 2,5 Prozent betragen. Das entsprechende Globalbudget müsste darum um 1,75 Millionen Franken erhöht werden. Das Globalbudget Landwirtschaft möchte die PFK um 200'000 Franken reduzieren. Die Einsparung soll als Kompensation für die abgelehnte Gesetzesänderung betreffend Neustrukturierung des landwirtschaftlichen Kreditwesens gemacht werden. Aufgrund der vorgeschlagenen Anpassungen erhöht sich der Ausgabenüberschuss im Voranschlag auf insgesamt 25,5 Millionen Franken, womit dieser nicht mehr gesetzeskonform wäre. Dies ging jenen Fraktionen zu zweit, welche angekündigt hatten, dem Voranschlag nur in einer gesetzeskonformen Fassung zuzustimmen. Bei diversen Enthaltungen beantragt die PFK dem Kantonsrat nun knapp die Rückweisung des Voranschlags 2015.

Die PFK ist grossmehrheitlich dafür, die Entscheide zum Projekt «Leistungen und Strukturen II» wie aus der kantonsrätlichen Beratung hervorgegangen in den AFP 2016-2019 und in das Legislaturprogramm 2015-2019 einfliessen zu lassen. Sie ist bei wenigen Enthaltungen einstimmig dafür, den Steuerfuss bei 1,60 Einheiten zu belassen.

Breite Unzufriedenheit auch mit dem AFP

Die PFK hat in ihrer Vorberatung des AFP die Abschwächung des Ausgabenwachstums mehrheitlich erfreut zur Kenntnis genommen. Sie beantragt, dass der Sach- und übrige Betriebsaufwand für die nächsten Jahre bei 226,5 Millionen Franken plafoniert wird. Die PFK möchte zudem, dass auf die Massnahme «Streichung Religion und Ethik im MAR (2 Lektionen)» verzichtet wird. Hierzu müsste das Globalbudget der Gymnasialbildung ab 2017 um 0,5 Millionen Franken erhöht werden. Hingegen soll das Globalbudget Kultur und Kirche in den Jahren 2016 bis 2018 um 5 Prozent gekürzt werden. Analog zum Voranschlag seien auch die Globalbudgets der Landwirtschaft 2016, 2017 und 2018 um 200'000 Franken zu reduzieren. Auch habe der Regierungsrat Aufträge an LUSTAT zu überdenken und die Beiträge zu reduzieren. In der Diskussion wurde Enttäuschung darüber geäussert, dass es nicht möglich ist, den ursprünglich vorübergehend erhöhten Steuerfuss wie angekündigt ab 2017 wieder zu senken. Trotz den Anpassungen beur teilt die PFK die finanziellen Aussichten für die Planjahre 2016 bis 2018 als unerfreulich und genehmigt den AFP einstimmig nicht. Sie beantragt dem Kantonsrat ebenfalls einstimmig, dass der AFP erst auf die Planperiode 2016-2019 anzupassen sei.

Der Kantonsrat wird den AFP 2015-2018 mit dem Voranschlag 2015 an der Dezember Session beraten.

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern

Kontakt:

Erwin Arnold
Präsident Planungs- und Finanzkommission
041 444 20 40 oder 079 655 00 94 (erreichbar am 19. November 2014 von
14.00 bis 15.00 Uhr)

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