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Staatskanzlei Luzern

Waldentwicklungsplan Sursee-Hochdorf in Kraft gesetzt

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den Waldentwicklungsplan (WEP) Sursee-Hochdorf in Kraft gesetzt. Der Plan hält fest, was bei der Nutzung des Waldes zu berücksichtigen ist, damit er auch in Zukunft seine vielfältigen Funktionen erfüllt.

Der Wald soll zahlreichen und unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht werden. In erster Linie dient er der Holzproduktion und dem Schutz vor Naturgefahren. Weiter ist er aber auch Erholungsgebiet für Spaziergänger, Jogger und Biker und auch der natürlichen Vielfalt an Tieren und Pflanzen ist Sorge zu tragen. Im Waldentwicklungsplan Sursee-Hochdorf werden diese verschiedenen Ansprüche erfasst. Es werden langfristige Ziele und Massnahmen festgelegt, damit der Wald in der Region auch künftigen Generationen in seiner Vielfalt erhalten bleibt.

Besonders wertvolle Wälder

Ein zentrales Element des WEP ist der Waldfunktionenplan. Er zeigt auf, welche Wälder besonders wichtig sind für den Schutz vor Rutschungen, Murgängen oder Steinschlag, oder wo besondere Naturwerte in den Wäldern der Region Sursee-Hochdorf zu finden sind. Neu festgelegt wurde der sogenannte «besondere Wildlebensraum». Diese Gebiete sollen möglichst frei von Störungen bleiben; auf Grillplätze und Grossanlässe soll hier verzichtet werden.

Mitwirkung der Bevölkerung

Die Erarbeitung von Waldentwicklungsplänen ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Dienststelle Landwirtschaft und Wald war es wichtig, dabei die interessierten Bewohnerinnen und Bewohner in den betroffenen Regionen Sempachersee, Surental, Wiggertal und Seetal einzubeziehen, damit sie ihre Anliegen einbringen konnten. Man war sich an den fünf Mitwirkungsveranstaltungen einig: Dem Wald geht es grundsätzlich gut. Trotzdem stellt die Koordination der verschiedenen Ansprüche auch künftig eine grosse Herausforderung dar. Es gilt insbesondere, die Holzproduktion wirtschaftlich und doch naturverträglich zu betreiben.

Umsetzung

Der Waldentwicklungsplan hat Richtplancharakter und setzt Rahmenbedingungen, die von den Behörden bei Beratungen, Bewilligungen und Projekten zu berücksichtigen sind. Wichtiges Instrument für die Umsetzung ist die Anzeichnung der Holzschläge im Wald durch den Förster zusammen mit dem Waldeigentümer, denn hier wird die Zukunft des Waldes und seiner Funktionen entscheidend beeinflusst.

Die Dokumente des WEP (Text und Waldfunktionenplan) sind auf www.lawa.lu.ch unter Download/Wald veröffentlicht.

Strategiereferenz

Diese Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: - Perspektiven für die Landschaft - Solidarische Gesellschaft

Anhang

- Bild 1: Schutz- und Nutzwald (Bild lawa) 
- Bild 2: Vielfältiger Mischwald (Bild lawa)

Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11456_20131217_Schutz.JPG http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11456_20131217_Misch.JPG

Kontakt:

Adrian Kempf
Dienststelle Landwirtschaft und Wald Leiter Waldregion Mittelland
Tel.: 041 925 10 91
E-Mail: adrian.kempf@lu.ch

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