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Staatskanzlei Luzern

Vorkommnisse Luzerner Polizei: Untersuchungsbeauftragter empfiehlt konkrete Massnahmen

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung Kenntnis genommen vom Zwischenbericht Jürg Sollbergers, der mit der Administrativuntersuchung von Vorkommnissen bei der Luzerner Polizei beauftragt ist. Sollberger formuliert sechs Empfehlungen, die nun als Auftrag von Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig an den Kommandanten und die Geschäftsleitung der Luzerner Polizei gehen.

Auf Initiative von Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli-Gerig werden seit Anfang Juli 2013 die Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Luzerner Polizei vom externen und unabhängigen Experten Dr. iur. Jürg Sollberger in einem Administrativverfahren untersucht. Der ehemaliger Berner Oberrichter und Dozent hat jetzt einen Zwischenbericht über seine Untersuchung von Fällen vorgelegt, in denen gegen Polizeiangehörige strafrechtliche oder administrative Untersuchungen geführt wurden. Der Bericht mündet in sechs Handlungsempfehlungen. Der Luzerner Regierungsrat hat sich an seiner heutigen Sitzung von Dr. iur. Jürg Sollberger den Bericht erläutern lassen. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli wird nun die Geschäftsleitung der Luzerner Polizei mit der Umsetzung der Empfehlungen beauftragen.

Gemäss den Ausführungen, die der Untersuchungsbeauftragte Jürg Sollberger sowie Yvonne Schärli heute Mittag an einer Medienorientierung machten, muss die Luzerner Polizei ihre Grundlagen und Prozesse in den folgenden Bereichen verbessern:

- Das Vorgehen bei Verdacht auf Dienstpflichtverletzungen durch Angehörige der Polizei ist in einer Weisung oder einem Dienstbefehl zu regeln. Namentlich ist jeweils sofort der Oberstaatsanwaltschaft Mitteilung zu erstatten.

- Es sind Richtlinien für vorsorgliche Massnahmen gemäss Personalgesetz (Suspendierung, Freistellungen, usw.; § 14 PG) bei der Einleitung eines Strafverfahrens oder einer Administrativuntersuchung zu erarbeiten.

- Während einer laufenden Straf- oder Administrativuntersuchung dürfen Polizistinnen und Polizisten nicht befördert werden.

- Massgebend für die Anhebung einer Administrativuntersuchung sind nicht der Ausgang eines Strafverfahrens, sondern die Dimension eines Vorfalls und die Frage, ob die ordentliche Dienstpflichterfüllung in Frage gestellt ist.

- Polizeiliche Aktivitäten gegen Angehörige der Polizei sind nach Möglichkeit durch Angehörige ausserkantonaler Polizeikorps durchzuführen.

- Bei grundloser Gewalt gegen Wehrlose soll in Zukunft eine Null-Toleranz-Doktrin herrschen.

Jürg Sollberger unterstreicht den letzten Punkt seiner Empfehlungen: «Dieser Grundsatz wurde bisher nicht in allen Fällen konsequent umgesetzt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.» Yvonne Schärli-Gerig, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, formulierte an der Medienorientierung folgende Erwartung: «Ich bin zuversichtlich, dass die Umsetzung der von mir bereits früher angeordneten, der heute beschlossenen und allfälliger künftiger Massnahmen so weit gelingt, dass wieder Ruhe einkehrt im Korps und die tägliche Polizeiarbeit keine Beeinträchtigungen erleidet.» Sie persönlich sowie der Regierungsrat erwarteten von der Geschäftsleitung der Luzerner Polizei, dass die Aufträge kooperativ, speditiv und effizient umgesetzt würden. Sie werde sich regelmässig über die Fortschritte bei der Bewältigung der Vorkommnisse Bericht erstatten lassen.

Die Sicherheitsdirektorin betonte ausserdem, die jetzt kommunizierten Empfehlungen würden lediglich einen Zwischenstand der Untersuchung wiedergeben. Die Empfehlungen des Zwischenberichts von Jürg Sollberger beziehen sich ausschliesslich auf die allgemeinen Prozesse bei der Luzerner Polizei.

Der Untersuchungsbeauftragte wird nun noch nicht abgeschlossene Vorgänge weiter bearbeiten. Regierungsrätin Schärli hielt fest: «Sollte sich aus dem Schlussbericht Sollbergers ein weiterer Handlungsbedarf ergeben, werde ich die nötigen Massnahmen treffen.»

Im Anhang finden Sie zwei Fotos der Medienkonferenz. Legende: «Dr. iur. Jürg Sollberger und Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig»

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11168_17-mk-lupol.jpg

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11168_09-mk-lupol.jpg

Kontakt:

Staatskanzlei
Zentraler Informationsdienst ZID
Tel.: 041 228 60 00
E-Mail: information@lu.ch

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