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Staatskanzlei Luzern

Freiwillige Wakeboarding-Regeln gelten weiterhin

Luzern (ots)

Nie vor 9 Uhr morgens und immer mit einem Uferabstand von mindestens 500 Meter: Die Wakeboarder und die Schifffahrtsämter der Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Luzern führen die freiwilligen Regeln für das Wakeboarden auf dem Vierwaldstättersee weiter. Die Erfahrungen aus dem zweijährigen Pilotversuch sind positiv ausgefallen.

Im Juni 2011 haben sich die Schifffahrtsämter der Kantone rund um den Vierwaldstättersee und Vertreter des Trendsports Wakeboarding auf einen zweijährigen Pilotversuch mit freiwilligen Regeln geeinigt. Vereinbart wurde, dass die Sportart erst ab 9 Uhr morgens ausgeübt wird und dass die Wakeboarder dabei einen Uferabstand von mindestens 500 Metern einhalten.

Damit wollte man ein konfliktfreies Nebeneinander mit anderen Seenutzern ? vorab Ruderern und Fischern ? sowie weiteren Interessengruppen und Ufergemeinden erreichen.

Freiwillige Vereinbarung gilt neu unbefristet

In der ersten Juniwoche dieses Jahres setzten sich die wichtigsten Vertreter der Wakeboard-Szene, der Wasserpolizei und die Leiter der kantonalen Schifffahrtsämter von Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Luzern erneut an einen Tisch und diskutierten die Ergebnisse des zweijährigen Pilotversuchs.

Dabei zeigte sich, dass die Erfahrungen aus dem Pilotversuch durchwegs positiv ausgefallen seien, sagt Peter Kiser, Sekretär der interkantonalen Schifffahrtskommission Vierwaldstättersee. Die Wakeboard-Sportler und die zuständigen Stellen bei den Kantonen haben sich vor dem Hintergrund der generell guten Erfahrungen entschlossen, die bislang befristete Vereinbarung nun auf unbestimmte Zeit weiterzuführen. Diese Einschränkungen bedeuten einen nicht unerheblichen Verlust an nutzbaren Stunden und zwingen die Wakeboarder situativ auch auf andere, weniger attraktive Bereiche des Sees auszuweichen und zum Teil längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen. Die Wakeboarder haben sich aber zugunsten eines rücksichtsvollen Nebeneinanders auf dem Vierwaldstättersee zu diesem Kompromiss bereit erklärt.

Uferabstand vermindert Wellenschlag und Lärm

Auf dem Vierwaldstättersee soll, mit Ausnahme des Alpnachersees, beim Wakeboarden und anderen vergleichbaren Wassersportarten mit schweren Motorbooten weiterhin ein Uferabstand von 500 Metern eingehalten werden. Dadurch verringert sich einerseits der Wellenschlag an den Seeufern, andererseits reduziert sich auch der Geräuschpegel für die Seeanwohner merklich. Aufgrund des vereinbarten Uferabstands kann im schwyzerischen Teil des Küssnachter Seebeckens bis auf die Höhe Merlischachen/Burg das Wakeboarden nicht ausgeübt werden.

Da Wakeboarden erst ab 9 Uhr morgens betrieben wird, erhalten die Rudersportler ein angemessenes Zeitfenster, um ihre Trainingsfahrten auf einem ruhigen See zu absolvieren. Zugleich kommt diese zeitliche Einschränkung auch den Interessen der Fischerei entgegen und für die Seeanwohner wird die Morgenruhe um eine Stunde ausgedehnt.

Die Vereinbarung gilt für den gesamten Vierwaldstättersee mit Ausnahme des Alpnachersees. Auf dem Seearm zwischen Stansstad und Alpnachstad bestehen nach wie vor die zeitlichen Einschränkungen, wie sie seit 2006 in Kraft sind: Generell vor 9 Uhr und von Montag bis Freitag zwischen 17.30 und 19.30 Uhr ist das Wakeboarden untersagt. Der Uferabstand beträgt hier 300 Meter.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft

Kontakt:

Peter Kiser
Dienststellenleiter Strassenverkehrsamt Kanton Luzern /
Schifffahrtsamt
Tel.: +41/41/318'19'92
E-Mail: peter.kiser@lu.ch
Web: www.strassenverkehrsamt.lu.ch

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