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Staatskanzlei Luzern

Personenfreizügigkeit und Schwarzarbeit: Starke Zunahme der Meldungen

Luzern (ots)

Die Unternehmen im Kanton Luzern halten die Arbeitsbedingungen und Löhne grundsätzlich gut ein. Dies zeigt der Bericht "Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2012" der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit wira. Der Bericht dokumentiert die Arbeiten der wira im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und zur Schwarzarbeit. Er zeigt: Die Anzahl Meldungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit und der Schwarzarbeit ist im Jahr 2012 im Kanton Luzern stark gestiegen.

Im Jahr 2012 hat der Kanton Luzern eine deutliche Zunahme der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU und EFTA-Staaten registriert, die maximal 90 Tage in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten können. Die Zahl der Meldungen ist um 34 Prozent auf 12'847 Personen gestiegen, zeigt der Bericht "Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2012" der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit wira. Hans Hofstetter, Leiter der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit wira, vermutet hinter dem hohen Anstieg den weiterhin guten Konjunkturverlauf, verbunden mit einer steigenden Erwerbtätigkeit, insbesondere im Baugewerbe.

Arbeitsbedingungen werden grundsätzlich eingehalten

Mit rund 2'200 Personenkontrollen in 969 Betrieben hat der Kanton Luzern die mit dem Bund vereinbarten Kontrollvorgaben deutlich übertroffen. Insgesamt wurden 194 Verstösse gegen die Meldepflicht festgestellt und sanktioniert. In 23 Fällen kam es zu einem Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen. 17 dieser Verfahren konnten bis Ende 2012 erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden ausbezahlt. Ein Verständigungsverfahren ist gescheitert. Hans Hofstetter hält fest: "Die Unternehmen sind grundsätzlich bemüht, sich korrekt zu verhalten." Dies zeige die hohe Zahl der erfolgreichen Verständigungsverfahren und die Bereitschaft der Unternehmen, auferlegte Bussen zu begleichen. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen zeige Wirkung.

Die meisten der gemeldeten Personen sind in einer Branche ohne allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag tätig. In diesen Branchen hat die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt TKA die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Guido Durrer, der Präsident der TKA, hält fest: "Die Arbeitsbedingungen und Löhne werden auf dem Luzerner Arbeitsmarkt nach wie vor grundsätzlich gut eingehalten. Wir haben kein Lohndumping festgestellt."

Scheinselbstständigkeit in geringem Ausmass

Der Bericht "Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2012" zeigt weiter, dass es auch im Kanton Luzern Fälle von Scheinselbstständigkeit gibt, dies jedoch in einem geringen Ausmass. Die wira hat die Zahl der Kontrollen um 30 Prozent auf 254 Personen gesteigert. In 26 Fällen, dies entspricht jeder zehnten Kontrolle, ist eine Scheinselbstständigkeit festgestellt und sanktioniert worden. Die Bilanz von Hans Hofstetter, Leiter der wira: "Die Auswirkungen der Scheinselbstständigkeit auf den Luzerner Arbeitsmarkt können insgesamt als gering bezeichnet werden." Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, seine Anstellung bei einem Unternehmen jedoch verschweigt, um Auflagen in Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht etc. zu umgehen.

Schwarzarbeit: Deutlich mehr Meldungen

Wie bereits in den Vorjahren haben auch 2012 die Hinweise auf vermutete Verstösse wegen Schwarzarbeit zugenommen. Im vergangenen Jahr sind der wira 530 Verstösse mit insgesamt 1'063 beteiligten Personen gemeldet worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von 46 Prozent. Rund 750 Personen wurden durch das kantonale Kontrollorgan und dessen Partnerstellen kontrolliert. Bis zum Jahresende lagen 214 rechtskräftige Sanktionsentscheide vor. Die meisten Sanktionen wurden im Rahmen der Ausländergesetzgebung und Arbeitslosenversicherung ausgesprochen.

Von den Partnerstellen (z. B. Ausgleichskasse, Steuern) werden Sanktionen nur in Fällen ausgesprochen, in denen sich Aufwand und Ertrag die Waage halten. "Den meisten Personen können wir aber nur einen kurzen Einsatz ohne gültige Bewilligung nachweisen und deshalb kaum Sanktionen aussprechen", sagt Hans Hofstetter. Verbesserungen könnten Überwachungen, wiederholte Kontrollen oder griffige Verwaltungsmassnahmen schaffen. Der Bundesrat habe den Handlungsbedarf erkannt, als er im Dezember 2012 Bilanz über die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Schwarzarbeit gezogen habe, so Hofstetter.

Anhang:

Bericht "Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2012"

Anhang:

www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10771_20130402_wira_bericht.pdf

Kontakt:

Hans Hofstetter
Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit wira
Tel.: +41/41/228'61'71

Guido Durrer
Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt TKA
Tel.: +41/41/310'13'44

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