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Staatskanzlei Luzern

Beschwerdestelle für nicht aufgenommene Patienten in den Luzerner Spitälern

Luzern (ots)

Aufgrund der neuen Spitalfinanzierung sind alle öffentlichen und privaten Spitäler auf der Spitalliste verpflichtet, Patienten unabhängig von ihrer Versicherungsklasse aufzunehmen. Wer glaubt, er sei zu Unrecht von einem Luzerner Spital nicht aufgenommen worden, kann sich zukünftig an eine neu geschaffene unabhängige Beschwerdestelle wenden. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2012 die Mitglieder gewählt.

Ab 1. Januar 2012 werden öffentliche und private Spitäler gleich finanziert. Auch private Spitäler und Geburtshäuser sind deshalb seit diesem Jahr wie die öffentlichen Spitäler verpflichtet, im Rahmen des Leistungsauftrages und ihrer Kapazitäten alle Patienten unabhängig von ihrer Versicherungsklasse aufzunehmen. Die Kantone haben gemäss dem Krankenversicherungsgesetz für die Einhaltung der Aufnahmepflicht zu sorgen.

Der Regierungsrat hat deshalb am 27. Januar 2012 eine unabhängige Beschwerdestelle gewählt, an die sich alle Patienten wenden können, wenn sie glauben, sie seien zu Unrecht von einem öffentlichen oder privaten Spital nicht aufgenommen worden. Das gleiche gilt auch für den Rettungsdienst, wenn jemand glaubt, er sei nicht in das Spital seiner Wahl eingewiesen worden.

Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, den Sachverhalt festzustellen und ihn zu würdigen. Kommt die Stelle zum Schluss, es liege ein Verstoss gegen die Aufnahmepflicht oder ein Fehlverhalten vor, meldet sie dies dem Gesundheits- und Sozialdepartement. Dieses prüft dann die Anordnung einer Sanktion.

Der Kommission gehören folgende Mitglieder an:

- Dr. med. Herbert Widmer, Arzt, Kantonsrat, Luzern (Präsident) 
- Katharina Meile, Kantonsrätin, Vorstandsmitglied Patientenstelle 
Zentralschweiz, Luzern 
- Dr. jur. Elisabeth Scherwey, Rechtsanwältin, Mediatorin, 
Bezirksrichterin, Luzern 
- Josef Steiner, Rechtsanwalt, Buttisholz

Beschwerden sind schriftlich bei folgender Adresse einzureichen:

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern 
Ombudsmann 
Aufnahmebeschwerde 
Schwanenplatz 7 
6002 Luzern

Kontakt:

Hanspeter Vogler
Leiter Gesundheit Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'94

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