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Staatskanzlei Luzern

Gülleunfälle 2011 im Kanton Luzern: Bilanz

Luzern (ots)

Die Zahl der Gewässerverunreinigungen durch Gülle hat im Kanton Luzern 2011 gegenüber den Vorjahren nochmals von 32 auf 30 abgenommen. In 14 Fällen (Vorjahr 12) kam es zu einem Fischsterben, wie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald mitteilt.

Die Gewässerverunreinigungen im Kanton Luzern werden rund zur Hälfte durch die Landwirtschaft, insbesondere durch Gülleunfälle verursacht. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat 2009 in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband und unterstützt vom kantonalen Fischereiverband ein Massnahmenpaket zur Vermeidung von Gülleunfällen beschlossen und umgesetzt. Aufgrund der leicht abnehmenden Fälle besteht eine berechtigte Hoffnung, dass die Massnahmen erste Wirkung zeigen. Trotzdem bleibt noch viel zu tun.

Die häufigste Ursache (9 Fälle) für Gewässerverunreinigungen mit Gülle waren auch 2011 Fehlmanipulationen und ungenügende Überwachung der Anlage. Weitere Ursachen waren defekte Schläuche und Bodenleitungen sowie Gülleeintrag in einen Bach durch Drainagen oder Abschwemmung. Bei 6 Ereignissen sind sowohl die Ursache als auch die Verursacher nicht bekannt.

Risiken ausschliessen

Fälle mit den Ursachen «Fehlmanipulation» und «ungenügende Überwachung» (vgl. Anhang zur Medienmitteilung)ereigneten sich mehrheitlich in den Monaten März sowie Juli/August. Jahreszeitlich bedingt fällt zu diesem Zeitpunkt viel Arbeit an und es herrscht Hektik. Die Gefahr ist gross, dass schnell ein Schieber falsch gestellt oder ein Detail zu wenig beachtet wird. Viele Landwirte arbeiten allein auf ihrem Betrieb, was die Überwachung der Anlage erschwert. Umso wichtiger ist, dass die Gülleanlage sicher ausgelegt und gut gewartet wird. Verschlissene Teile und schadhafte Schläuche sind zu ersetzen. An sensiblen Stellen darf sich kein Einlaufschacht oder eine Strassenkanalisation befinden, welche in einen Bach geleitet werden.

Bodenleitungen laufend überprüfen

«Bodenleitungen» waren wiederum Ursache für 4 Gülleunfälle. Nur in einem Fall handelte es sich um eine alte Leitung aus Zementröhren. In zwei Fällen wurden die Bodenleitungen bei Bauarbeiten im Scheunenbereich beschädigt, in einem Fall durch die Verlegung einer nicht landwirtschaftlichen Kabelleitung. Neu erhalten die Landwirte bei Baugesuchen die Auflage, nach Beendigung der Bauten die Bodenleitungen auf Dichtigkeit zu prüfen. Für die Verlegung nicht landwirtschaftlicher Leitungen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche erfolgt bei einem Baugesuch die Auflage, vorgängig mit den Landwirten den Verlauf von Bodenleitungen abzuklären.

Rasches Melden ist wichtig

Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, der Fischereiverband und die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) führen mindestens einmal jährlich einen Informationsaustausch zum «sicheren Umgang mit Hofdüngern» durch. Dabei werden die Ursachen der Gülleunfälle und die eingeleiteten Massnahmen besprochen. Ziel ist es, die Anzahl der Ereignisse und das Schadensmass von Gülleunfällen zu senken. Als neue gemeinsame Massnahmen steht die Schaffung einer Checkliste für eine Risikoanalyse im Vordergrund, die der Landwirt auf seinem Betrieb selber durchführen kann.

Viele Gülleunfälle werden von den Landwirten selber der Feuerwehr oder der Polizei gemeldet. Dank dieser Meldung können unverzüglich Massnahmen zur Verminderung der Schäden in den Bächen getroffen werden. Dieses Verhalten soll künftig bei der strafrechtlichen Beurteilung eines Gülleunfalls vermehrt berücksichtigt werden.

Im Anhang finden Sie eine Tabelle, die die Gülleunfälle in den Jahren 2009 bis 2011 nach Ursachen aufgelistet zeigt.

Auf der Website der Dienststelle Umwelt und Energie ( www.uwe.lu.ch/umweltschutzpolizei ) finden Sie weitere Statistiken:

- Gewässerverunreinigungen 2005-2011

- Gewässerverunreinigungen mit Fischsterben 2005-2011

Anhang:

www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9703_20120131_lawa-guelle.pdf

Kontakt:

Fritz Birrer
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel.: +41/41/925'10'55
E-Mail: fritz.birrer@lu.ch

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