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Staatskanzlei Luzern

Tiefbahnhof Luzern: Luzerner Regierung setzt auf National- und Ständerat

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat mit grosser Enttäuschung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in seiner Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ans Parlament den Tiefbahnhof nicht in die erste Dringlichkeitsstufe eingeordnet hat. Er vertraut nun darauf, dass National- und Ständerat die Prioritäten richtig setzen.

Die Vorlage FABI des Bundesrates anerkennt wie schon die Vernehmlassungsvorlage zwar den dringlichen Handlungsbedarf bei der Bahninfrastruktur im Raum Luzern, indem mit 600 Millionen Franken die Kapazitätssteigerung Rotsee und Fluhmühle-Luzern in erster Dringlichkeit eingestellt ist. Der Tiefbahnhof Luzern, der sich in der Evaluation als Bestlösung erwiesen hat, ist dagegen mit Kosten von 1'570 Millionen Franken der zweiten Dringlichkeitsstufe zugeordnet. Der Regierungsrat hatte schon in seiner Vernehmlassungsantwort ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die beiden Projekte einander ausschliessen. Er verlangte, unterstützt von allen andern Zentralschweizer Regierungsräten, dass der Tiefbahnhof Luzern mit den dafür eingesetzten Kosten der ersten Dringlichkeitsstufe zugeteilt wird und die unvollständige Massnahme der oberirdischen Zufahrt mit den dafür vorgesehenen Kosten von 600 Millionen Franken ersetzt.

Nutzen des Tiefbahnhofs ungenügend gewichtet

In der bundesrätlichen Vorlage FABI wird das Projekt Tiefbahnhof Luzern zwar nun als Alternative zum Ausbau am Rotsee und nicht mehr als spätere Etappe zur Kapazitätssteigerung Rotsee/Fluhmühle aufgeführt, die folgerichtige Fokussierung auf den Tiefbahnhof fehlt indes nach wie vor. Der Nutzen des Tiefbahnhofs mit einer unterirdischen Zufahrt auf der Achse Luzern-Zürich ab Ebikon und - im Endausbau - einer Durchbindung dieser Zufahrt zu einer Durchmesserlinie Richtung Basel und Bern ist, wie der Rahmenplan der SBB zeigt, nicht nur massiv höher als jener einer oberirdischen Zufahrt via Rotsee und Fluhmühle, sondern auch deutlich höher als in der Vorlage FABI ausgewiesen. Die Vorlage FABI erwähnt zwar die Durchmesserlinie als weiteren Planungsschritt, lässt den Nutzen eines Durchgangsbahnhofs aber nicht in die Bewertung einfliessen. Zudem ergibt sich aus der bundesrätlichen Botschaft klar auch die Notwendigkeit, die Kapazitätsengpässe auf der Achse Zürich-Luzern rund um den Bahnhof Luzern schnell beseitigen zu müssen. Mit der Zuordnung des Tiefbahnhofs in die zweite Dringlichkeitsstufe wird dieser Beurteilung in keiner Weise Rechnung getragen. Der Regierungsrat hält deshalb mit Nachdruck daran fest, dass die für den Ausbau am Rotsee reservierten, im erforderlichen Umfang allerdings noch zu erhöhenden Mittel von 600 Millionen Franken für die Realisierung der ersten Etappe des Tiefbahnhofs einzusetzen sind. Die vom Bundesrat festgesetzte Langfristperspektive für Luzern mit dem 15-Minutentakt nach Zug/Zürich, dem 15-Minutentakt für die S-Bahn sowie dem 30-Minutentakt nach Bern und Basel ist anders nicht umsetzbar. Das Projekt Tiefbahnhof Luzern ist angesichts des weit fortgeschrittenen Planungsstandes mit dem nächsten Ausbauschritt zu verwirklichen. Der Regierungsrat erwartet, dass der Handlungsbedarf bei diesem Zentralschweizer Kernprojekt bei den eidgenössischen Räten erkannt wird und die Prioritäten entsprechen angepasst werden.

Vorprojekt liegt Ende 2012 vor

Das Vorprojekt zum Tiefbahnhof Luzern wird Ende 2012 vorliegen und alle wesentlichen Projektfragen klären. Regierungsrat Robert Küng: «Wir werden unsere Arbeiten am Vorprojekt Tiefbahnhof Luzern wie geplant zu Ende führen und die Planung des Durchgangsbahnhofs als Fortsetzung ebenfalls vorwärtstreiben.» Die Luzerner Stimmberechtigten haben am 29. November 2009 für die Ausarbeitung eines Vorprojektes für den Tiefbahnhof Luzern einen Kredit von 20 Millionen Franken gutgeheissen.

Kontakt:

Regierungsrat Robert Küng
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes
Tel.: +41/41/228'50'41

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  • 26.01.2012 – 14:14

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