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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern stellt Spitalliste vor: Alle Spitäler haben gleich lange Spiesse

Luzern (ots)

Die Luzerner Regierung hat mit der neuen Spitalliste ein klares politisches Zeichen gesetzt. Wer auf die Spitalliste kommen will, muss medizinische und politische Vorgaben erfüllen.

Alle Luzerner Spitäler und Kliniken sowie zahlreiche ausserkantonale Kliniken haben sich für die Aufnahme auf die Spitalliste beworben, und für alle galten die gleichen Vorgaben. Das heisst, sie haben jetzt gleich lange Spiesse auf dem Gesundheitsmarkt. Die innerkantonalen Spitäler mussten sich bereit erklären, Ärzte auszubilden, damit Luzern auch in Zukunft genügend gut ausgebildete und qualifizierte Ärzte und Ärztinnen hat. Weiter gehören Ausbildungsplätze für Pflegeberufe zum Anforderungsprofil der Listenspitäler sowie Attestlehren für weniger qualifizierte Personen. Die Listenspitäler verpflichteten sich, Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen aufzunehmen, denn mit der neuen Spitalfinanzierung werden öffentliche und private Spitäler vom Kanton gleichermassen mitfinanziert. Für Patientinnen und Patienten gilt die freie Spitalwahl, was für die Spitäler mehr Wettbewerb und höheren Preis- und Qualitätsdruck bedeutet.

"Ich bin sehr zufrieden mit der neuen Spitalliste. Wir konnten mit sämtlichen innerkantonalen Leistungsanbietern einvernehmliche Lösungen finden. Im Kanton Luzern haben wir eine ausgezeichnete medizinische Versorgung, dies zeigt sich auch daran, dass sich zum Beispiel im Jahr 2010 neun von zehn Patientinnen und Patienten für Akutbehandlungen in Luzerner Kliniken behandeln liessen," sagte Guido Graf am Mittwoch an einer Medienkonferenz.

Freie Spitalwahl

Die wichtigsten Änderungen durch die neue Spitalfinanzierung sind die Einführung leistungsbezogener Fallpauschalen ("SwissDRG"), die angemessene Berücksichtigung von Privatkliniken und Geburtshäusern sowie die freie Spitalwahl der Patientinnen und Patienten unter den vom Kanton auf die Spitalliste genommenen Spitälern. Die Kantone ihrerseits beteiligen sich an sämtlichen inner- und ausserkantonalen Behandlungen und zahlen mindestens 55 Prozent der Fallpauschalen. Dazu haben sie eine Übergangsfrist bis ins Jahr 2017. Der Kanton Luzern ist gut gerüstet für die Umstellung der Spitalfinanzierung.

Kontakt:

Guido Graf
Regierungsrat, Gesundheits- und Sozialdirektor
Tel.: +41/41/228'60'85

David Dürr
Leiter Dienststelle Gesundheit
Tel.: +41/41/228'71'04

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