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Staatskanzlei Luzern

Zentralschweiz: Vorsicht beim Feuern im Freien

Luzern (ots)

Wegen der aussergewöhnlichen Trockenheit ist Vorsicht beim Feuern im Freien geboten. Ein Feuerverbot ist in den Zentralschweizer Kantonen - mit Ausnahme des Kantons Uri -vorderhand nicht vorgesehen.

Die trockene Witterung der letzten Wochen hat auch in der Zentralschweiz zu einer erhöhten Gefahr von Wald- und Flurbränden geführt. Der trockene Waldboden und das im Frühjahr reichlich vorhandene Laub können schnell in Brand geraten. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, beim Feuern im Freien sehr vorsichtig zu sein, insbesondere im Wald und in Waldesnähe. Feuer sollten nur in befestigten Feuerstellen entfacht, immer gut überwacht und anschliessend vollständig mit Wasser gelöscht werden. Funkenflug ist sofort zu löschen. Raucherwaren und Zündhölzer sollten nicht achtlos weggeworfen werden. Bis auf Weiteres sollten keine Räumungsfeuer in der Landwirtschaft und im Wald entfacht werden. Diese Warnhinweise gelten bis zum Eintreffen ergiebiger Niederschläge.

Die Lage wird zwischen den Forstdiensten der sechs Zentralschweizer Kantone und in Rücksprache mit den Feuerwehren laufend beurteilt. Im Gegensatz zum Kanton Uri, wo wegen den zu erwartenden Föhnwinden bereits ein Feuerverbot erlassen wurde, ist in den Kanonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz sowie Zug ein Feuerverbot vorderhand nicht vorgesehen.

Kontakt:

Thomas Abt
Abteilungsleiter Wald, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Kanton Luzern
Tel.: +41/41/925'10'71
E-Mail: thomas.abt@lu.ch
Internet: www.lu.ch

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