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Staatskanzlei Luzern

Nur noch zwei Projekte in der Standortwahl für das Kantonsgericht

Luzern (ots)

Von den ursprünglich vier Standorten für den Neubau des künftigen Kantonsgerichtes stehen noch zwei in der engeren Auswahl. Die umfangreichen Anforderungskriterien erfüllen die Projekte "Halte" in Ebikon und "Mattenhof" in Kriens am besten. Bei beiden Projekten sind allerdings noch diverse Nachbesserungen einzureichen, um den Kriterien für den definitiven Standortentscheid genügen zu können.

Der Regierungsrat hat mit dem Planungsbericht Immobilienstrategie des Kantons Luzern festgelegt, dass als mögliche Standorte für das Kantonsgericht der Raum Allmend-Süd (Allmend bis S-Bahn, Haltestelle Mattenhof) und Ebikon umfasst. Im Rahmen der Beratung des Planungsberichtes hat der Kantonsrat mit einer Bemerkung die regierungsrätliche Strategie bekräftigt.

Ursprünglich vier Standorte im Rennen

Als mögliche Standorte für den Neubau des Kantonsgerichtes gab es ursprünglich vier verschiedene Projekte. Nicht weiterverfolgt werden die Projekte "Business Modula" in Ebikon und "Eichwaldstrasse" in Luzern. Die beiden Projekte Halte, Ebikon, und Mattenhof, Kriens, haben das grössere Potenzial für eine Weiterbearbeitung. Gegen das Projekt "Eichwaldstrasse" in Luzern sprechen zudem die raumplanerischen Rahmenbedingungen. Der Zeitpunkt einer Realisierung des Kantonsgerichtes auf diesem Grundstück ist nach Auffassung des Regierungsrates sehr unbestimmt und das Realisierungsrisiko hoch.

Standortevaluation führt zu zwei Favoriten

Neben den Raumbedürfnissen für das Kantonsgericht soll das Raumkonzept auch das Grundbuch- und Konkurswesen beinhalten. Die Projekte "Mattenhof" in Kriens und "Halte" in Ebikon verfügen über ein gutes Raumkonzept, aber auch die notwendigen räumlichen Flexibilitäten. Beide Projekte, sowohl "Mattenhof" als auch "Halte", verfügen gleichermassen über ein gutes Potenzial für eine spätere Weiterentwicklung. Die Wettbewerbssituation zwischen zwei Anbietern schafft die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Standortentscheid und ein Projekt mit optimalem Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Gespräche auf breiter Front

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) ist über den Stand der Planung des Kantonsgerichtes durch Regierungspräsident Marcel Schwerzmann und Urs Mahlstein, Kantonsbaumeister, orientiert. Die Mitglieder der Kommission teilten im Wesentlichen die Meinung des Regierungsrates zu den Standorten. Empfehlungen oder Beschlüsse hat die Kommission jedoch keine gefällt. Weitere Aussprachen sind zwischen einer Delegation des Regierungsrates und den Präsidenten des Ober- und Verwaltungsgerichtes erfolgt. Der Regierungsrat legt grossen Wert darauf, dass die Gerichte in der Standortdiskussion aktuell informiert sind. Verständnis zeigt der Regierungsrat, dass die Gerichte einen Standort in der Stadt Luzern favorisieren. Geeignete Grundstücke, welche die verschiedenen Standortkriterien erfüllen, sind hingegen nicht verfügbar.

Zusätzliche Standorte zu den bereits evaluierten sind zurzeit nicht bekannt. Trotz der Verschiebung des "Projektes Kantonsgericht" im Rahmen der Investitionsplanung der kantonalen Hochbauten ist es aber von zentraler Bedeutung, einen idealen Standort bis kommenden Herbst für das Kantonsgericht zu sichern.

Beilagen Situationspläne:

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8899_20110414_sit-matt.pdf

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8899_20110414_sit-ebik.pdf

Kontakt:

Regierungspräsident Marcel Schwerzmann
Vorsteher des Finanzdepartementes
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

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