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Staatskanzlei Luzern

Schlachttiertransit: Teilerfolg für den Kanton Luzern

Luzern (ots)

Der Bundesrat weitet das Verbot von Schlachttiertransporten quer durch die Schweiz aus. Neu gilt es auch für Pferde und Geflügel.

Am 11. März 2011 hat der Bundesrat das Verbot von Schlachttiertransporten quer durch die Schweiz ausgeweitet. Bisher galt dieses nur für Klauentiere, also Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Neu gilt es auch für Pferde und Geflügel. Massgeblichen Anteil an diesem Teilerfolg hat der Luzerner Kantonstierarzt Josef Stirnimann: Vor der Ständerätlichen Kommission schilderte er den Fall eines 29-stündigen Schlachtpferdetransports von Deutschland nach Italien, bei welchem ein Pferd von seinen Leidensgenossen buchstäblich zertrampelt wurde und auf der Raststätte Neuenkirch eingeschläfert werden musste. Stirnimann vertrat an der Kommissionssitzung den Kanton Luzern, der 2008 eine Standesinitiative zu diesem Thema eingereicht hat. Die Standesinitiative beruhte auf einer Motion von Kantonsrat Balz Koller. Allerdings hätte der Kanton Luzern das Verbot lieber im Tierschutzgesetz verankert; gegenwärtig steht es in der Tierschutzverordnung.

Kontakt:

Dr. Josef Stirnimann
Kantonstierarzt Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'61'31
(erreichbar am Freitag, 1. April 2011, 10.00-12.00 Uhr)

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