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Staatskanzlei Luzern

Vergünstigungen für Tixifahrten

Luzern (ots)

Eine vom Luzerner Gesundheits- und
Sozialdepartement eingesetzte Arbeitsgruppe hat ein Modell 
entwickelt, mit dem Menschen mit einschneidender 
Mobilitätsbehinderung einzelne Fahrten mit dem Rollstuhltaxi (Tixi) 
oder mit Taxis vergünstigt erhalten.
Der Behindertenfahrdienst wird im Kanton Luzern gegenwärtig durch 
private Anbieter sichergestellt, von denen die meisten gemeinnützig 
und vereinzelte gewinnorientiert tätig sind. Die gemeinnützigen 
Angebote finanzieren sich durch Fahrerträge, Mitgliederbeiträge und 
Spenden. Daneben wird auch viel ehrenamtliche Arbeit geleistet.
Gutscheinmodell nach Berner Vorbild
Das von der Projektgruppe vorgeschlagene Modell für den 
Behindertenfahrdienst im Kanton Luzern (Luzerner Modell) orientiert 
sich an jenem des Kantons Bern, das seit Jahren erfolgreich 
angewendet wird. Es ist ein Gutscheinmodell und hat vier Partner: 
Staat respektive Verkehrsverbund Luzern - zentrale Anlaufstelle - 
Benutzerinnen und Benutzer - Anbieter. Der Staat erteilt einer 
zentralen Anlaufstelle den Auftrag, mit Fahrtenanbietern 
Vereinbarungen über Leistungen und deren Abgeltung zu treffen sowie 
über die Teilnahmeberechtigung von Benutzerinnen und Benutzern zu 
befinden.
Bezugsberechtigt für Gutscheine sind chronisch gehbehinderte, 
sehbehinderte, geistig behinderte und psychisch kranke Personen mit 
Wohnsitz im Kanton Luzern, die in der Regel älter als 16 Jahre sind 
und infolge ihrer Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel wie 
Bus, S-Bahn usw. nicht benützen können. Sie sollen Gutscheine 
erhalten, mit denen sie bei den akkreditierten Anbietern vergünstigte
Fahrten bestellen können.
Spezielle Anforderungen an Anbieter
Für die Anbieter gelten spezielle Anforderungen: Sie müssen ihr 
Personal im Fahrdienst wie auch in der Fahrtenvermittlung so schulen,
dass es den besonderen Bedürfnissen der Kundschaft entsprechen kann. 
Zudem müssen sie ihr Angebot und die Tarife transparent machen.
Zur Umsetzung dieses Modells wird für die öffentliche Hand mit 
einem jährlichen Aufwand von rund 1,4 Millionen Franken gerechnet, 
der von Kanton und Gemeinden je hälftig getragen wird. Mit der 
Umsetzung soll im Verlaufe des Jahres 2011 begonnen werden. Zuerst 
müssen noch die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten geleistet und 
die notwendigen Verträge abgeschlossen werden.
Der Regierungsrat hat beschlossen, mit der Umsetzung des Modells 
den Verkehrsverbund Luzern zu beauftragen. Dieser wird mit einer 
zentralen Anlaufstelle eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Für 
die praktische Umsetzung wird künftig diese Anlaufstelle 
verantwortlich sein. Auf Grund der verschiedenen 
Vorbereitungsarbeiten rechnet man mit den ersten Fahrten nach neuem 
Konzept ab dem 4. Quartal 2011. Sobald die Anlaufstelle bezeichnet 
ist und erste Gutscheine abgegeben werden können, wird die 
Öffentlichkeit informiert.

Kontakt:

Guido Graf, Regierungsrat
Erreichbar: Montag, 24.1.2011 von 11-12 und von 14-15 Uhr
Tel.: +41/41/228'60'85
E-Mail: guido.graf@lu.ch

Daniel Wicki
Projektleiter, Geschäftsfeld Soziales und Arbeit
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch

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