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Staatskanzlei Luzern

Lehrabschlussfeiern werden ab 2011 dezentral durchgeführt

Luzern (ots)

Die Departementsleitung des Bildungs- und
Kulturdepartments BKD und die regierungsrätliche Kommission für 
Qualifikationsverfahren sind übereingekommen, die Lehrabschlussfeiern
ab 2011 dezentral, an den jeweiligen Berufsbildungszentren 
durchzuführen. Die Organisation der Feiern richtet sich nach von den 
Rektorinnen und Rektoren gemeinsam erarbeiteten Richtlinien.
Diesen Sommer erhielten erstmals alle erfolgreichen Absolventinnen
und Absolventen einer Berufslehre ihr Fähigkeitszeugnis oder ihr 
Berufsattest an einer gemeinsamen Feier in der Messe Luzern. Bereits 
in der Vorbereitungsphase der Feier verlangte jedoch ein vom 
Kantonsrat deutlich überwiesener Vorstoss mit Nachdruck eine 
Dezentralisierung der Lehrabschlussfeiern. Das Bildungs- und 
Kulturdepartement und die kantonale Kommission für 
Qualifikationsverfahren haben damals versichert, die 
Lehrabschlussfeiern sorgfältig zu evaluieren und für 2011 nach einer 
Lösung zu suchen, welche dem Anliegen einer stärkeren 
Dezentralisierung Rechnung trägt.
Gemeinsame Richtlinien für dezentrale Feiern
Die Evaluation der Grossanlässe vom vergangenen Juli ergibt ein 
durchaus positives Bild. Die Feiern gingen organisatorisch ohne 
Probleme und in einer guten Atmosphäre über die Bühne. Alle 
Zielsetzungen der Kommission für Qualifikationsverfahren konnten 
erreicht werden. Trotz einiger berechtigter Kritikpunkte waren die 
Reaktionen der Teilnehmenden insgesamt positiv.
Das Bildungs- und Kulturdepartment respektiert jedoch den 
politischen Willen und beauftragt die Berufsfachschulen im Kanton 
Luzern (öffentliche Schulen und private Schulen mit 
Leistungsauftrag), ab Sommer 2011 die Lehrabschlussfeiern an den 
eigenen Schulen durchzuführen. Für die Ausgestaltung der dezentralen 
Feiern haben die Rektorinnen und Rektoren gemeinsame Richtlinien 
erarbeitet. Diese stellen sicher, dass die zentralen 
Errungenschaften, welche die Kommission für Qualifikationsverfahren 
mit der Neukonzeption der Lehrabschlussfeiern erreicht hat, auch 
künftig beibehalten werden können:
  • Die Abschlussfeier soll ein würdiger Abschluss der Lehrzeit und für alle Beteiligten ein schönes Erlebnis sein.
  • Allen Lernenden sollen die Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste persönlich überreicht werden.
  • Die Übergabe der Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste soll vor den Sommerferien erfolgen.
  • Alle Lernenden sollen bezüglich Gestaltung der Abschlussfeier grundsätzlich gleich behandelt werden.
Mit dem nun gefällten Entscheid machen Departementsleitung und 
Kommission deutlich, dass sie die kritischen Rückmeldungen aus dem 
Kantonsrat ernst nehmen und einer würdigen und gut organisierten 
Feier für alle Lehrabsolventinnen und ?absolventen zentrale Bedeutung
zumessen.

Kontakt:

Peter Schilliger
Präsident Kantonale Kommission für Qualifikationsverfahren
Mobile: +41/78/671'14'18 (erreichbar 15 bis 17 Uhr)

Regierungspräsident Dr. Anton Schwingruber
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'01 (erreichbar 15 bis 16 Uhr)

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