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Staatskanzlei Luzern

Administrativuntersuchung Hasle ist abgeschlossen

Luzern (ots)

Die Administrativuntersuchung über die
Geschäftsführung der Gemeinde Hasle ist abgeschlossen. Sie bestätigt 
Mängel in der Führung der Geschäfte in Hasle. Die Abklärungen und 
Massnahmen zur Schadenbegrenzung sind erfolgt und die 
Schadenpositionen aufgearbeitet. Der Regierungsrat erklärt das 
Administrativverfahren damit als beendet. Am Freitagabend orientierte
Regierungsrätin an der Gemeindeversammlung von Hasle die Bevölkerung.
Im Juni 2008 nahm der Regierungsrat Kenntnis vom Bericht des 
Rechtsanwaltes Dr. André Bieri über die Geschäftsführung der Gemeinde
Hasle. Darin war belegt worden, dass in der Geschäftsführung über 
einen längeren Zeitraum erhebliche Fehler begangen worden waren. Der 
finanzielle Schaden konnte damals noch nicht genau beziffert werden. 
Da es zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich war, alle Pendenzen 
aufzuarbeiten und die Abläufe zu verbessern, liess der Regierungsrat 
die Administrativuntersuchung weiterführen. Ziel war einerseits die 
vergangenheitsbezogene Schadensbereinigung und andererseits den 
Aufbau einer rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekten 
Geschäftsführung sicherzustellen, die den Anforderungen einer 
demokratischen Führung der Gemeinde zu genügen vermag und der die 
Bürgerinnen und Bürger vertrauen können. Es waren insbesondere vier 
Fragen zu klären: Welche Schädigungen sind in der Gemeinde Hasle 
durch die mangelhafte Geschäftsführung erfolgt und wie kö nnen sie 
behoben beziehungsweise verringert werden? Kann der Kanton von der 
Gemeinde Hasle zu hohe Zahlungen aus dem alten Finanzausgleich 
zurückfordern und Schadenersatz für entgangene Anteile an 
Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern geltend machen? Soll der 
Regierungsrat gegen einzelne Mitglieder des ehemaligen Gemeinderates 
stellvertretend sowie gegen den ehemaligen Regierungsstatthalter 
Klage auf Schadenersatz wegen grobfahrlässigem oder vorsätzlichem 
Verhalten erheben? Ist in Hasle die Geschäftsführung für eine 
"demokratische Führung der Gemeinde" wieder hergestellt?
Schadensbereinigung in der Gemeinde Hasle
Der Gemeindepräsident und Regierungsstatthalter Erwin Galliker 
hatten im Einverständnis mit dem Gemeinderat die Abklärungen und 
Massnahmen zur Schadensbegrenzung fortzuführen. Als wichtigste 
Ergebnisse sind zu nennen: Kanalisationsanschlussgebühren: 
Nachträgliche Rechnungsstellungen von rund Fr. 90'000.-; rund Fr. 
60'000.- mussten als verjährt abgeschrieben werden.  
ARA-Betriebsgebühren: Nachträgliche Rechnungsstellungen von Fr. 
10'000.-.  
Grundstückgewinnsteuern: In diesem Bereich liegen die grössten 
Schäden. Insgesamt wurden mehr als eine halbe Million Franken nicht 
oder nicht rechtzeitig veranlagt.  
Unterstützungskontrolle: Es wurde eine Gesamtsumme von rund Fr. 
11'000.- an früher unterstützte Personen rückvergütet.  
Erbteilung: Zwei seit Jahren hängige Erbschaftsfälle konnten 
bereinigt und die entsprechenden Guthaben mit Zins und Zinseszins 
(insgesamt rund Fr. 56'000.-) den Erben ausbezahlt werden.  
Erbschaftssteuern: Insgesamt wurden rund Fr. 21'000.- nicht 
veranlagt.  
Vormundschaftswesen: Hier wurden erhebliche Mängel bei der 
Organisation festgestellt. In drei detailliert untersuchten Fällen 
ergaben sich finanzielle Schädigungen für Personen, die von 
vormundschaftlichen Massnahmen betroffen sind. Ein Fall konnte 
bereinigt werden, in zwei Fällen wurden zur Gewährleistung eines 
fairen Verfahrens Rechtsanwälte mit der Bereinigung und 
Geltendmachung der Vermögensschäden beauftragt. Im Jahr 2009 
überprüfte die Regierungsstatthalterin der Ämter Entlebuch und 
Willisau die Organisation im Vormundschaftsbereich. Gesamthaft konnte
sie laut ihrem Kontrollbericht von der heutigen Führung des 
Vormundschaftswesens einen guten Eindruck gewinnen.
Der Vergleich
Die Klärung der Frage 2 endet in einem Vergleich. Die 
Verhandlungen führte auf Seiten des Kantons das Finanzdepartement. 
Die für die Zeit vor 1998 zu viel geleisteten Ausgleichszahlungen aus
dem alten Finanzausgleich und unterbliebenen Zahlungen von kantonalen
Steueranteilen konnten vom Kanton wegen der absoluten Verjährung von 
10 Jahren nicht mehr zurück- bzw. eingefordert werden. Bei 
Aushandlung des Vergleichs wurden die Fragen der Verjährung, die 
Mitverantwortung des Kantons durch das Verhalten des früheren 
Regierungsstatthalters sowie entgangene kantonale Beiträge der 
Gemeinde Hasle durch verpasste Fristen in den Verhandlungsprozess 
miteinbezogen. Hasle verpflichtete sich zur Zahlung von Fr. 125'000.-
per Saldo aller Ansprüche. Der Regierungsrat stimmte mit Entscheid 
vom 27. November 2009 diesem Vergleichsangebot der Gemeinde Hasle zu.
Die Zahlung ist in der Zwischenzeit erfolgt.
Verzicht auf Ersatzforderungsklage
Angestellte und Behördenmitglieder haften dem Gemeinwesen für den 
Schaden, den sie ihm vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht 
haben. Richtet sich die Ersatzforderung gegen einzelne Mitglieder des
Gemeinderates, ist deren Aufsichtsbehörde zuständig für die 
Geltendmachung. Da das Administrativverfahren durch den Regierungsrat
angeordnet worden war, ist es auch stufengerecht, wenn über eine 
allfällige Einleitung des Klageverfahrens gegen einzelne Mitglieder 
des Gemeinderates auch der Regierungsrat entscheidet.
Die Gemeinde Hasle hat wenig direkte Schädigung erlitten, da der 
Ausfall an Sondersteuern und Gebühren unter dem alten Finanzausgleich
durch entsprechend höhere kantonale Ausgleichszahlungen kompensiert 
worden ist. Weiterhin ist zu beachten, dass die Ersatzforderungen 
gegen Angestellte und Behördenmitglieder innerhalb von fünf Jahren 
verwirken. Dies bedeutet, dass Schäden, die vor Mitte 2004 
eingetreten waren, nicht mehr geltend gemacht werden konnten. Diese 
doppelte Einschränkung ? vor 2003 keine direkte Schädigung der 
Gemeinde Hasle und Verwirkung des Anspruchs nach fünf Jahren ? 
schränkt den Forderungsumfang erheblich ein. Der Regierungsrat sah 
daher davon ab, gegen einzelne Mitglieder des damaligen Gemeinderates
Klage auf Ersatzforderung einzuleiten. Dabei wurde auch eine Abwägung
des Prozessrisikos unter Beachtung der Prozesskosten und eines 
allfälligen Erfolgs vorgenommen. Die gleichen Überlegungen führten 
auch zu einem Verzicht auf Geltendmachung von Ersatzforderungen 
gegenüber dem ehemaligen Regierungsstatthalter.
Neue Geschäftsführung
In der Anordnung des Regierungsrates von 2008 war auch der Auftrag
enthalten, für die Gemeinde Hasle eine Geschäftsführung aufzubauen, 
die "den Anforderungen einer demokratischen Führung der Gemeinde" 
genügt. Aus den vorliegenden Berichten gewinnt der Regierungsrat die 
Überzeugung, dass die Gemeinde Hasle heute eine Geschäftsführung hat,
die den Anforderungen an eine demokratische Führung der Gemeinde 
genügen kann und über rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch 
korrekte Abläufe verfügt. Deshalb erklärt er das 
Administrativverfahren als beendet. Die Gemeinde untersteht wieder 
ausschliesslich der ordentlichen Aufsicht der Regierungsstatthalterin
der Ämter Entlebuch und Willisau.
Noch nicht abgeschlossen ist die Klärung der strafrechtlichen 
Verantwortlichkeit der beteiligten Behördenmitglieder. Gegen die 
Mitglieder des Gemeinderates, den ehemaligen Gemeindeschreiber, die 
damaligen Mitglieder der Rechnungskommission sowie den ehemaligen 
Regierungsstatthalter hat der Regierungsrat im Juni 2008 Strafanzeige
wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht (siehe Kasten).
Zwei unabhängige Verfahren
Gegenüber der Gemeinde Hasle laufen zwei unabhängige Verfahren: 
Abgeschlossen ist das Administrativverfahren, für das der 
Regierungsrat zuständig ist. Die Ergebnisse dieses Verfahrens sind 
Gegenstand der vorliegenden Medienmitteilung.  
In einem Strafverfahren gegenüber Mitgliedern des ehemaligen 
Gemeinderates und der damaligen Rechnungskommission von Hasle, dem 
ehemaligen Gemeindeschreiber sowie dem damals zuständigen 
Regierungsstatthalter wird abgeklärt, ob der Tatbestand wegen 
ungetreuer Geschäftsbesorgung vorliegt. Strafverfahren liegen im 
Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden. Dieses Verfahren 
ist noch nicht abgeschlossen.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/442'17'17 (Samstag, 8. Mai 2010, 12.00-14.00 Uhr)

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