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Staatskanzlei Luzern

Biogasanlagen: Kanton Luzern macht vorwärts

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern hat die Bewilligungspraxis für
landwirtschaftliche Biogasanlagen überprüft und aufgrund der 
Erfahrungen mit den ersten Pilotanlagen Vereinfachungen beim 
Bewilligungsverfahren beschlossen. Die Anpassungen zielen darauf ab, 
unnötige Hürden abzubauen. Sie tragen aber auch zum Ziel bei, den 
Anteil der erneuerbaren Energien im Kanton Luzern bis ins Jahr 2030 
zu verdoppeln.
Im Kanton Luzern wurden im Jahr 2003 die ersten 
landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Betrieb genommen. Inzwischen 
sind sechs landwirtschaftliche sowie vier gewerblich-industrielle 
Anlagen in Betrieb oder im Bau. Die sechsjährige Erfahrungsperiode 
veranlasste das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD), die 
Bewilligungspraxis zu überprüfen und erste Erkenntnisse zu 
reflektieren.
Grosses Potenzial für nachhaltige Ernergieproduktion.
Die Landwirtschaft im Kanton Luzern wird durch die Nutztierhaltung
geprägt. Die vergärbare Biomasse setzt sich deshalb vorwiegend aus 
landwirtschaftlichen Hofdüngern sowie aus nicht-landwirtschaftlicher 
Biomasse, den sogenannten Co-Substraten zusammen. Die nutzbare Masse 
im Kanton Luzern enthält ein Energiepotential von rund 1'100 
Terajoules (TJ). Dies entspricht dem Energiegehalt von 26'000 Tonnen 
Heizöl extra leicht oder dem Heizölbedarf von 17'000 
Einfamilienhäusern.
Aktuell werden jedoch erst etwa 7 TJ in landwirtschaftlichen 
Biogasanlagen und 20 TJ in gewerblich-industriellen Grossanlagen 
genutzt sowie ein weiterer Teil in Kompostierungsanlagen. Die 
Steigerung der in Biogasanlagen genutzten Hofdünger und Co-Subtrate 
ist aus der Sicht des Kantons Luzern deshalb sehr erwünscht - auch 
als Beitrag an das langfristige Ziel, im Kanton Luzern den Anteil von
erneuerbarer Energie von heute 12,5 bis 2030 auf 25 Prozent zu 
steigern.
Schnellzugstempo beim Bewilligungsverfahren
Im Hinblick auf die Rentabilität der Anlagen ist es sinnvoll, 
gleichzeitig Biomasse aus Hofdünger und aus Co-Substraten zu 
verwenden. Von den insgesamt drei landwirtschaftlichen Biogasanlage- 
Typen ist der sogenannte Anlagetyp B für die optimale Durchmischung 
besonders geeignet. Er wird deshalb speziell gefördert, indem das 
Bewilligungsverfahren gestrafft wird. Falls die 
Bewilligungsunterlagen vollständig vorliegen, erfolgt der 
abschliessende Entscheid innert 40 Arbeitstagen. Ausserdem bezahlt 
der Bund für derartige Anlagen bereits heute zusätzlich einen 
sogenannten Landwirtschaftsbonus aus.
Die Erfahrungen mit den bereits existierenden Biogasanlagen haben 
gezeigt, dass die bisher zulässige Dimensionierung zu knapp angesetzt
war. Die Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und 
Geoinformation (rawi) hat daher die Limite erhöht: von bisher 10'000 
Tonnen Biomasse auf 15'000 Tonnen pro Jahr für eine zonenkonforme 
Anlage ausserhalb der Bauzone. Grössere Anlagen müssen nach wie vor 
in einer Bauzone angesiedelt werden. Sie unterstehen auch 
zusätzlichen Auflagen.
Co-Substrat als Schlüsselgrösse
Es hat sich in den vergangenen sechs Jahren gezeigt, dass das 
knapper werdende Co-Substrat zur Schlüsselgrösse für den Betrieb 
einer Biogasanlage wird. Ist das Co-Substrat nicht in genügender 
Menge vorhanden, dann droht eine Biogasanlage rasch unrentabel zu 
werden. Dabei gilt es für die Betreiber zu beachten, dass 
landwirtschaftlicher Hofdünger nur aus einem Umkreis von 15 Kilometer
beschafft werden darf, bei nichtlandwirtschaftlichem Substrat beträgt
die maximale Distanz 50 Kilometer.
Landwirtschaftliche Biogasanlagen können mit IK-Geldern 
(Investitionskredite) unterstützt werden. Bei einzelbetrieblichen 
Anlagen beträgt der zinsfreie Investitionskredit 50 Prozent der 
Anlagekosten, maximal jedoch 200'000 Franken je Betrieb und Anlage. 
Auch gemeinschaftliche Anlagen können mit zinsfreien 
Investitionskrediten unterstützt werden. Die Unterstützung beträgt 
hier 30 bis 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Eigenmittel von 
mindestens 15 Prozent der Restkosten und eine tragbare 
Gesamtfinanzierung werden vorausgesetzt.
Die Beratung für den Bau landwirtschaftlicher Biogasanlagen 
erfolgt durch das Berufsbildungszentrum für Natur und Ernährung 
(BBZN) Hohenrain.
Zusätzliche Informationen zu Biogasanlagen finden sich im Anhang.
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7929_20100506_lawa.pdf

Kontakt:

Christoph Böbner
Leiter Dienststelle Landwirtschaft und Wald
E-Mail: christoph.boebner@lu.ch

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