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Staatskanzlei Luzern

Änderungen des Gesetzes über die Volksschulbildung geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Das Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) muss in
verschiedenen Punkten geändert werden. Der Regierungsrat schickt 
deshalb im Januar einen Entwurf in die Vernehmlassung. Im Zentrum der
Änderungen stehen die Dauer und Gestaltung der Schuleingangsstufe, 
die Struktur der Sekundarschule sowie die Finanzierung und 
Trägerschaft der Sonderschulen.
Die grösste inhaltliche Änderung des VBG, die der Regierungsrat 
nun in die breite Vernehmlassung schickt, betrifft die gesetzliche 
Regelung des zweijährigen Kindergartenangebots. Damit soll allgemein 
geregelt werden, was in fast der Hälfte der Gemeinden des Kantons 
Luzern und auch in den meisten übrigen Kantonen der Schweiz als 
Regelangebot besteht. Das Angebotsobligatorium gilt für die 
Gemeinden, für die Kinder ist der Besuch des zweiten 
Kindergartenjahres nach wie vor freiwillig. Zudem sollen die 
Gemeinden wählen können, ob sie anstelle des Kindergartens und der 
ersten zwei Primarschuljahre eine vierjährige Basisstufe führen 
möchten.
Eine weitere Anpassung betrifft die Ergänzung der Strukturmodelle 
der Sekundarschule. Das bestehende Angebot von drei Strukturmodellen 
(getrennt, kooperativ, integriert) muss überprüft werden, weil der 
Kantonsrat die Prüfung eines Modells mit altersgemischten Klassen 
verlangt hat.
Kantonale Trägerschaft für Heilpädagogische Tagesschulen
Die weiteren Vernehmlassungspunkte betreffen die Kantonalisierung 
der vier kommunalen heilpädagogischen Tagesschulen in Emmen, Luzern, 
Sursee und Willisau auf Beginn des Schuljahres 2011/12. Eine 
kantonale Trägerschaft bringt verschiedene Vorteile mit sich, u.a. 
die Zuteilung der Lernenden, die Klassenbildung und die Bewältigung 
der administrativ-organisatorischen Aufgaben. Weiter soll die 
Finanzierung der Sonderschulung vereinfacht werden.
Neu geregelt werden soll auch die Elternverantwortung für den 
Schulbesuch der Kinder, u.a. mit der Verpflichtung zur Teilnahme an 
Elternveranstaltungen, die die eigenen Kinder betreffen.
Als letzten Punkt der Änderungen sieht der Regierungsrat vor, den 
Kantonsanteil an die Betriebskosten der Volksschule von bisher 22,5 
Prozent auf 25 Prozent zu erhöhen.
Die breite Vernehmlassung der vorgesehenen Änderungen des VBG 
dauert bis Ende April 2010. Danach wird aufgrund der Ergebnisse die 
Botschaft erstellt und anschliessend dem Kantonsrat zur Beratung 
zugewiesen.
Hinweis Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des 
Bildungs- und Kulturdepartementes aufgeschaltet:
http://www.lu.ch/bkd_vernehmlassungen

Kontakt:

Regierungsrat
Dr. Anton Schwingruber
Vorsteher Bildungs- und Kulturdepartement
Tel.: +41/41/228'52'02
(Dienstag, 5. Januar 2010 ab 14 Uhr)

Dr. Charles Vincent
Leiter Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12

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