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Staatskanzlei Luzern

Energieförderprogramm: Luzern wird in Bern vorstellig

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern verlangt vom Bund, dass er die im
Rahmen des 1. Stabilisierungsprogramms beschlossenen Globalbeiträge 
zur Energieförderung in vollem Ausmass an die Kantone auszahlt. In 
einem Schreiben an Bundesrat Moritz Leuenberger weist der Luzerner 
Regierungspräsident Max Pfister auf den ausserordentlichen Erfolg des
Förderprogramms im Kanton Luzern hin und fordert den Bundesrat auf, 
die wichtige umwelt- und konjunkturpolitische Wirkung des Programms 
nicht zu gefährden.
Die eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2008 im Rahmen
der Beratung des Voranschlags 2009 beschlossen, den Budgetbetrag für 
die Globalbeiträge zur Förderung von Massnahmen zur sparsamen und 
rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren 
Energien und Abwärme an die Kantone für 2009 von bisher 14 auf 100 
Mio. Franken zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgte im Rahmen des 
Konjunktur-Stabilisierungsprogramms und soll in erster Linie Impulse 
für die Stützung der Wirtschaft geben. Sie schafft zudem willkommene 
Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich.
Der Kanton Luzern hat aufgrund dieses Beschlusses sein 
Förderprogramm Energie stark intensiviert. Der Luzerner Kantonsrat 
stockte das bisherige kantonale Förderbudget von 1.30 Mio. Franken 
auf 5 Mio. Franken für das Jahr 2009 auf. Dieser Beschluss erfolgte 
in der Erwartung, dass vom Bund im Rahmen der Globalbeiträge für das 
Jahr 2009 ebenfalls 5 Mio. Franken an den Kanton Luzern ausbezahlt 
werden und damit ein Förderprogramm im Umfang von 10 Mio. Franken 
lanciert werden kann. Nun will der Bund nur 80 Mio. Franken an die 
Kantone ausrichten. Für den Kanton Luzern bedeutet dies, dass er 
deutlich weniger an Bundesmitteln erwarten kann. Die Kürzung der 
ursprünglich in Aussicht gestellten Beiträge diskreditiere nicht nur 
das enorm gewachsene Engagement für energetisch wirksame Massnahmen 
im Gebäudebereich, sie untergrabe auch die gerade jetzt gewünschte 
konjunkturelle Wirkung, schreibt der Luzerner Regierungsrat. Um die 
einheimische Wirtschaft in dem vom Gesetzgeber beschlossenen Umfang 
zu stützen und das äusserst erfolgreiche Förderprogramm im Kanton 
Luzern weiterführen zu können, seien die vom Parlament beschlossenen 
Mittel ganz für den eigentlichen Zweck auszuschöpfen.
Im Kanton Luzern sind per Ende Mai 2009 aufgrund der sehr grossen 
Nachfrage nach Fördergeldern und des nicht im erwarteten Ausmass 
eintreffenden Globalbeitrags des Bundes die verfügbaren Fördermittel 
per Ende Mai 2009 fast ausgeschöpft. Der Kanton ist deshalb 
gezwungen, für die neuen Gesuche eine Warteliste zu führen. 
Gesuchsteller, deren Gesuche pendent sind, erhalten von der 
Dienststelle Umwelt und Energie in den nächsten zwei bis drei Wochen 
Bescheid. Es gilt die Regel, dass Beiträge nur ausgerichtet werden 
können, wenn Beitragsgesuch und -verfügung vor Baubeginn vorliegen. 
Wer auf die Warteliste gesetzt wird, erhält ebenfalls eine Mitteilung
mit Handlungsoptionen. So kann bei fossil beheizten Gebäuden das 
Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen zugezogen werden. Nähere 
Informationen dazu gibt es bei der Stiftung Klimarappen (Tel. 0840 
220 220 ; www.stiftungklimarappen.ch) oder bei der Energieberatung 
Kanton Luzern (041 412 32 32). Auch kann das Vorhaben aufgeschoben un
d das Gebäudesanierungsprogramm des Bundes abgewartet werden. Über 
das nationale Gebäudesanierungsprogramm des Bundes werden die 
eidgenössischen Räte in den nächsten Wochen definitiv beschliessen. 
Die genauen Fördersummen und -bestimmungen werden ab Herbst 2009 
bekannt sein.

Kontakt:

Regierungspräsident Max Pfister
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements
Tel.: +41/41/228'50'41

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