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Staatskanzlei Luzern

WAK für Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete und gegen Volksinitiative "Bussengelder für Steuerrabatt"

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des
Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) hat eine Änderung des
Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für
Berggebiete sowie die Volksinitiative "Bussengelder für Steuerrabatt"
vorberaten.
Mit der Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und
die Investitionshilfe für Berggebiete soll dieses in erster Linie an
das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz über
Regionalpolitik angepasst werden. Das kantonale Gesetz über die
Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete vom
19. November 2001 bildet heute die allgemeine Grundlage für die
Wirtschaftsförderung im Kanton Luzern. Es enthält einerseits
allgemeine Bestimmungen über die Wirtschaftsförderung und
andererseits das Anschlussrecht zum Bundesgesetz über
Investitionshilfe für Berggebiete (IHG). Da das IHG nun durch das
Bundesgesetz über Regionalpolitik ersetzt worden ist, sollen die
kantonalen Bestimmungen über die Investitionshilfe für Berggebiete
durch die notwendigen Anschlussbestimmungen über die Regionalpolitik
abgelöst werden. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik regelt die
Massnahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) und deren Umsetzung und
äussert sich auch konkret zu den Aufgaben der Kantone (z.B.
Erarbeitung von Umsetzungsprogrammen, Abschluss der mehrjährigen
Programmvereinbarungen mit dem Bund). Mit den neuen kantonalen
Bestimmungen über die Regionalpolitik soll in erster Linie eine
gesetzlich verankerte Grundlage für die Leistung von Staatsbeiträgen
zur Förderung der NRP geschaffen werden. Zudem sollen die
verschiedenen Finanzierungsmittel, die der Bund vorsieht, auch auf
kantonaler Ebene gesetzlich verankert werden. Schliesslich werden die
Voraussetzungen für die kantonale Beteiligung an NRP-Projekten
aufgezeigt und die wichtigsten Zuständigkeiten ausdrücklich geregelt.
Aktualisierung der Grundlage für die Wirtschaftsförderung
Weiter soll die aufgrund der Regionalpolitik notwendige
Gesetzesrevision genutzt werden, um die allgemeinen Bestimmungen zur
Wirtschaftsförderung (§§ 1-9) auf den neusten Stand zu bringen. Dies
betrifft insbesondere die Verankerung der administrativen Entlastung
von kleinen und mittleren Unternehmen, die Zusammenarbeit zwischen
der Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie die Rolle
der Stiftung Wirtschaftsförderung Luzern. Die WAK unterstützt die
Botschaft einstimmig.
Nein zur Initiative "Bussengelder für Steuerrabatt!"
Die Volksinitiative "Bussengelder für Steuerrabatt!" verlangt die
Errichtung eines Sonderfonds "Bussengelder für Steuerrabatt". In
diesen sollen alle durch den Kanton Luzern und die Gemeinden
erhobenen Ordnungsbussengelder gemäss Strassenverkehrsgesetz
einbezahlt werden. Jeweils Ende Jahr soll der gesamte Betrag im
Sonderfonds durch die Anzahl aller natürlichen Steuerpflichtigen im
Kanton Luzern geteilt und der daraus entstehende Betrag pro Kopf
jeder natürlichen steuerpflichtigen Person im Kanton Luzern jeweils
jährlich als einmaliger Steuerrabatt gutgeschrieben werden. Die
Initiative wird damit begründet, dass unter anderem die vielen
Radarkontrollen, die fest installierten Radargeräte und die
zahlreichen Kameras an den Verkehrsampeln nicht der
Verkehrssicherheit dienten, sondern alleine dazu eingesetzt würden,
Mehreinnahmen für die allgemeine Staatskasse zu generieren. Aus
diesem Grund müssten die Einnahmen aus den Ordnungsbussen aus dem
Strassenverkehr künftig für Steuerrabatte verwendet werden. Die WAK
lehnt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag grossmehrheitlich ab.
Die verlangte Vergütung von Bussengeldern in der Form eines
Steuerrabattes für alle würde lediglich zu einer aufwendigen
Umverteilung zwischen den Steuerzahlerinnen und -zahlern führen. Um
den Steuerrabatt aus Bussengeldern kompensieren zu können, müsste im
Umfang von 3 Prozent einer Staatssteuereinheit auf Steuergelder
zurückgegriffen werden.
Hoher administrativer Aufwand
Die Vergütung würde pro steuerpflichtige natürliche Person nur
rund 40 Franken betragen. Die Auszahlung des Steuerrabattes hätte
einen administrativen Mehraufwand sowie Kosten für
Programmanpassungen und den Postversand zur Folge. Die Ordnungsbussen
dienen der Einhaltung der Verkehrsregeln gemäss
Strassenverkehrsgesetzgebung und damit der Verkehrssicherheit. Die
Umlenkung der Busseneinnahmen von der allgemeinen Staatskasse in
einen Sonderfonds wird deshalb keinen Einfluss haben auf Zahl und Art
der durchgeführten Verkehrskontrollen und somit die Höhe der
einkassierten Ordnungsbussen.
Der Kantonsrat wird die beiden Vorlagen voraussichtlich an der
Session vom 24./25. Januar 2009 beraten.

Kontakt:

Leo Müller
Präsident WAK
Ruswil
Tel.: +41/41/495'28'20
Mobile: +41/79/363'32'50

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