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Staatskanzlei Luzern

Kantonspolizei Luzern wird im Jahr 2009 mit Tasern ausgerüstet

Luzern (ots)

Die Kantonspolizei Luzern kann im Jahr 2009 den
Taser, ein sogenanntes Destabilisierungsgerät, anschaffen. Dies
teilte am Donnerstag die Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne
Schärli den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonspolizei
Luzern am Jahresrapport in Nottwil mit. Die Taser werden nach einer
internen Ausbildungsphase zur Anwendung kommen. "Wir sind froh, dass
wir mit dem Taser ein wirkungsvolles Gerät für bedrohliche und
gefährliche Ausnahmesituationen in die Hand bekommen" - sagt Beat
Hensler - Kommandant der Kantonspolizei Luzern zum Entscheid.
Nachdem der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Richtlinien zum
einheitlichen Einsatz von Destabilisierungsgeräten empfohlen hat, hat
das Justiz- und Sicherheitsdepartement beschlossen, die Einführung
des Tasers bei der Kantonspolizei Luzern zu bewilligen.
Die Kantonspolizei Luzern ist sehr erfreut über den Entscheid des
Justiz- und Sicherheitsdepartements. Nachdem sich die Konferenz der
Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) bereits im
vergangenen September einstimmig für die Einführung von
Destabilisierungsgeräten ausgesprochen hat, wird die Kantonspolizei
Luzern die Taser im kommenden Jahr anschaffen und diese nach einer
fundierten internen Ausbildung insbesondere in gefährlichen
Ausnahmesituationen zum Einsatz bringen. Das heisst grundsätzlich in
Situationen, wo auch die Schusswaffe eingesetzt werden kann. Der
TASER wird ausschliesslich von ausgebildeten Angehörigen der
Sondergruppe Luchs benutzt werden.
Erfahrungen aus anderen Polizeikorps zeigen, dass mit dem Taser
vermehrt auf einen Schusswaffeneinsatz verzichtet werden kann und
damit ein verhältnismässiges polizeiliches Handeln ermöglicht wird.
Mit dem Einsatz von Destabilisierungsgeräten können Polizeikorps
Verletzungen oder sogar Todesfälle bei Arretierungen sowohl auf der
Seite der Polizei wie auch auf deren Gegenseite vermindern. Auch die
Gefährdung Dritter kann durch den Einsatz von Tasern verhindert
werden. Die Geräte sind heute mit Ausnahme bei den Kantonspolizeien
Uri und Luzern bereits bei sämtlichen Deutschweizer Kantonspolizeien
eingeführt. Bei den Westschweizer Polizeikorps ist der Taser nicht im
Einsatz. Die Taser verschiessen auf kurze Distanz zwei Elektroden,
welche den getroffenen Personen einen elektrischem Impuls in die
Skelettmuskulatur versetzen und sie dadurch vorübergehend
bewegungsunfähig machen.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'18
Dienstag, 9. Dezember 2008, von 14.30 bis 16.00 Uhr

Beat Hensler
Kommandant Kantonspolizei Luzern
Tel.: +41/ 41/248'82'03
Dienstag, 9. Dezember 2008, 13.00 bis 15.00 Uhr

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