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Staatskanzlei Luzern

Abstimmung über das HarmoS-Konkordat

Luzern (ots)

Am 28. September 2008 stimmt das Luzerner Volk über
den Beitritt des Kantons Luzern zur Interkantonalen Vereinbarung über
die Harmonisierung der obligatorischen Schule (auch HarmoS-Konkordat
genannt) ab. Der Regierungsrat und die grosse Mehrheit des Luzerner
Kantonsrates beantragen die Zustimmung zu diesem Beitritt.
An der heutigen Medienkonferenz stellten Bildungsdirektor Dr.
Anton Schwingruber und der Vorsteher der Dienststelle
Volksschulbildung, Dr. Charles Vincent, die wichtigsten Inhalte des
Konkordates vor.
Das HarmoS-Konkordat führt die in der Volksabstimmung vom 21. Mai
2006 beschlossene Änderung der Bundesverfassung bezüglich der
Harmonisierung der obligatorischen Schule in den 26 Schweizer
Kantonen um. Im Konkordat werden Vorgaben in vier Bereichen
gemacht:Einheitliche Strukturen (inkl. Kindergarteneintritt nach dem
vollendeten vierten Lebensjahr) Einheitliche Ziele (inkl. Schaffung
eines Lehrplans pro Sprachregion) Gemeinsame Instrumente für die
Qualitätssicherung und -entwicklung Organisation des Schultags (inkl.
Schaffung von Tagesstrukturen) Die wichtigsten Gründe für den
Beitritt zum Konkordat: Folgende Gründe haben den Regierungsrat und
die grosse Mehrheit des Grossen Rates bewogen, dem Beitritt des
Kantons Luzern zuzustimmen:Die frühe Förderung der Kinder ist für
alle vorteilhaft. Es profitieren alle Kinder vom zusätzlichen
Kindergartenjahr.
Die Betreuung ausserhalb des Unterrichts erleichtert eine gesunde
Ernährung und Sozialkontakte mit Gleichaltrigen. Der einheitliche
Lehrplan mit den gleichen Lernzielen baut die Probleme beim Umzug in
einen anderen Kanton ab und erleichtert den ausserkantonalen
Schulbesuch (z. B. in der Berufsbildung). Die Überprüfung der
Zielerreichung durch Leistungsmessungen steigert die Qualität der
Schule und erleichtert die Fortsetzung der Bildungslaufbahn. Die
geplante Umsetzung im Kanton Luzern Zwei wichtige Neuerungen der
Vereinbarung hat der Kanton Luzern bereits umgesetzt: Die
Realisierung des Fremdsprachenunterrichts und die Einführung von
Blockzeiten.
Die Einführung von schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen
ist vom Kantonsrat in erster Lesung beschlossen worden und soll in
den nächsten vier Jahren in den Gemeinden bedarfsgerecht umgesetzt
werden.
Der Deutschschweizer Lehrplan wird gegenwärtig erarbeitet und wird
ab Schuljahr 2012/13 in den Luzerner Schulen eingeführt. Dies gilt
auch für die Einführung von Portfolios und Leistungsmessungen.
Die Vorverlegung des Kindergarteneintritts soll 2011 vom
Kantonsrat beschlossen werden. Die Umsetzung erfolgt anschliessend
und dauert etwa vier Jahre. Das heisst also, dass diese Vorverlegung
etwa im Schuljahr 2015/16 realisiert sein sollte.
Regierung empfiehlt ein "Ja"
Der Regierungsrat erachtet den Beitritt des Kantons Luzern zum
HarmoS-Konkordat als wichtigen Schritt für die Schulentwicklung des
Kantons Luzern, aber auch für die Zielsetzung eines harmonisierten
Bildungsraums in der Schweiz. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb am
28. September 2008 zusammen mit der grossen Mehrheit des Kantonsrates
dem Beitritt des Kantons Luzern zuzustimmen und die Abstimmungsfrage
mit Ja zu beantworten.

Kontakt:

Dr. Anton Schwingruber
Vorsteher Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'52'03
E-Mail: anton.schwingruber@lu.ch

Dr. Charles Vincent
Leiter Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'52'12
E-Mail: charles.vincent@lu.ch

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