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Staatskanzlei Luzern

Maturitätsanerkennungsreglement MAR: Umsetzung der Teilrevision im Kanton Luzern auf das Schuljahr 2008/2009

Luzern (ots)

Für Maturandinnen und Maturanden im Kanton Luzern
stehen ab kommendem Schuljahr verschiedene Änderungen an: Unter
anderem wird Informatik als Ergänzungsfach angeboten, Philosophie
sowie die Maturaarbeit zählen neu als eidgenössisches Maturitätsfach.
Im Juni 2007 haben die Schweizerische Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren (EDK) und der Bundesrat eine Revision des
schweizerischen Maturitätsanerkennungsreglements beschlossen. Im
Kanton Luzern wird die Reform per 1. August 2008 umgesetzt. Die dazu
notwendigen rechtlichen Anpassungen wurden vorgenommen.
Ab Schuljahr 2009/10 können die Kantonsschulen das neue
Ergänzungsfach Informatik anbieten, das speziell auf die
Hochschulinformatik vorbereiten soll; die Schülerinnen und Schüler
erlernen beispielsweise eine höhere Programmiersprache. Die
Einführung des Ergänzungsfachs Informatik ist auch eine Antwort auf
den Rückgang der Informatikstudierenden an den Hochschulen und den
Arbeitskräftemangel im IT-Bereich.
Für die Schülerinnen und Schüler wird die Reform vor allem ab
Sommer 2011 spürbar sein, wenn die Bestehensnormen für die
Maturitätsprüfung ändern. Die naturwissenschaftlichen Fächer
Biologie, Chemie und Physik sowie die zwei geistes- und
sozialwissenschaftlichen Fächer Geschichte und Geografie zählen
wieder einzeln. Auch die Maturaarbeit wurde gestärkt: Sie führt neu
zu einer eidgenössischen Maturitätsnote.
Die Änderungen auf einen Blick
  • Biologie, Chemie, Physik: Grundlagenfächer mit eigenen Noten Neu zählen die Noten der drei Grundlagenfächer Biologie, Chemie und Physik für die Bestehensnormen wieder einzeln.
  • Geografie, Geschichte: Grundlagenfächer mit eigenen Noten Neu zählen die Noten der zwei Grundlagenfächer Geschichte und Geografie für die Bestehensnormen wieder einzeln.
  • Wirtschaft und Recht: Kein Maturitätsfach mehr Das Fach Wirtschaft und Recht ist kein Maturitätsfach mehr, bleibt aber für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die
Note wird im Maturitätszeugnis aufgeführt, ist aber nicht
     bestehensrelevant (gleiche Regelung wie im Fach Sport).
  • Philosophie: Neu ein Grundlagenfach Das Fach Philosophie wird zu einem Grundlagenfach nach MAR. Bisher war Philosophie im Kanton Luzern ein kantonales Maturitätsfach. Neu gilt das Fach als eidgenössisches Maturitätsfach.
  • Maturaarbeit: Neu ein Maturitätsfach Schon bisher wurde die Maturaarbeit im Kanton Luzern benotet und galt als kantonales Maturitätsfach. Neu führt die Maturaarbeit zu einer eidgenössischen Maturitätsnote. Bei deren Festsetzung wird auch der Arbeitsprozess berücksichtigt.
  • Informatik: Neu ein Ergänzungsfach Eine grössere Änderung des teilrevidierten MAR betrifft das Fach Informatik: Es wird als Ergänzungsfach angeboten. Das Ergänzungsfach Informatik kann ab dem Schuljahr 2009/2010 zum ersten Mal belegt werden.
  • Bestehen der Maturitätsprüfung: Nicht mehr als vier Noten unter 4 Für die Bestehensnormen nach revidiertem MAR gilt: Für das Bestehen der Maturitätsprüfung sind maximal 4 ungenügende Noten zulässig.

Kontakt:

Dr. Urs Keller
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Dienststelle Gymnasialbildung
Bildungs- und Kulturdepartement
Tel.: +41/41/228'54'20
E-Mail: urs.keller@lu.ch

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