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Staatskanzlei Luzern

Kommission Justiz- und Sicherheit verabschiedet Erlasse zur Rechtsweggarantie und zu einer allgemeinen Wegweisungsnorm sowie Massnahmen gegen Littering und un-befugtes Plakatieren

Luzern (ots)

Die Kommission Justiz und Sicherheit des
Kantonsrats (JSK) hat unter dem Vorsitz von Thomas Willi (CVP, Emmen)
Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege und weiterer
Erlasse sowie Änderungen des Übertretungsstrafgesetzes und des
Kantonspolizeigesetzes vorberaten.
Die erste Vorlage setzt die vom Bundesrecht per 1. Januar 2009
geforderte Rechtsweggarantie um. Diese Garantie bedeutet das Recht
auf einen kantonalen gerichtlichen Entscheid in nahezu allen
Rechtsstreitigkeiten. Ausnahmen sind nur zulässig für Entscheide mit
vorwiegend politischem Charakter. Die wichtigste Änderung betrifft
die Regelung des Rechtsmittelweges. Neu können auch Entscheide der
Departemente und des Regierungsrates, welche auf kantonalem Recht
basieren, grundsätzlich immer an das Verwaltungsgericht weiter
gezogen werden. Dies bedeutet, dass insbesondere auch die
Beschwerdeentscheide des Regierungsrates gegen
Einbürgerungsentscheide der Gemeinden beim Verwaltungsgericht
angefochten werden können. Luzern setzt damit die entsprechende
Rechtsprechung des Bundesgerichts um. Neu wird auch ein gerichtliches
Rechtsmittel vorgesehen gegen behördliche Akte in
Stimmrechtsangelegenheiten, welche die politischen Rechte der
Stimmberechtigten in kantonalen Angelegenheiten verletzen könnten.
Der Regierungsrat schlug vor, dass die Stimmrechtsbeschwerde gegen
Akte der Stimmberechtigten, des Gemeinderates, der
Gemeindeversammlung und des Gemeindeparlamentes anstatt beim
Regierungsrat beim Justiz- und Sicherheitsdepartement angefochten
werden müssten. Die JSK lehnt diese Lösung ab. Sie erachtet die
politische Relevanz von Stimmrechtsentscheiden der Gemeindebehörden
als hoch genug, dass es sich rechtfertige, den Regierungsrat und
nicht das Departement darüber entscheiden zu lassen. Die JSK wird
dem Kantonsrat überdies beantragen, die Rechtsmittelfristen in
Verwaltungssachen grundsätzlich von 10 auf neu 30 Tage zu erhöhen.
Die zweite Vorlage betrifft Massnahmen, welche einerseits durch
erheblich erklärte Motionen gefordert und andererseits durch den
Stadtrat von Luzern gewünscht wurden. Mit Littering bezeichnet man
das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen ausserhalb der dafür
vorgesehenen Abfallbehältnisse und Sammelanlagen. Neben den bereits
eingeführten Informations-, produktbezogenen und strafrechtlichen
Massnahmen im Kampf gegen das Littering soll ein
Ordnungsbussenverfahren geschaffen werden, damit einfach und griffig
vorgegangen werden kann. Hierfür ist es dem Regierungsrat zu
ermöglichen, einen entsprechenden Bussenkatalog zu erlassen.
Inskünftig soll es auch möglich sein, Veranstalter von wild und
illegal plakatierten Anlässen zu bestrafen. Bisher konnte man nur
gegen die Personen vorgehen, welche den Plakataushang vornahmen. Am
ausgiebigsten diskutierte die JSK über die Einführung von drei neuen
Wegweisungsgründen, durch welche der Polizei ermöglicht wird,
Personen oder Personengruppen von bestimmten Plätzen wegzuweisen,
wenn diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder
stören, wenn Dritte belästigt oder in der bestimmungsgemässen Nutzung
des öffentlichen Grundes behindert werden und wenn diese das
Pietätsgefühl von Dritten verletzen. Die Kommission übernahm die vom
Regierungsrat vorgeschlagene maximale Dauer der Wegweisung von einem
Monat grossmehrheitlich.
Der Kantonsrat wird diese Gesetzesänderungen voraussichtlich an
seiner Session vom 3./4. März 2008 beraten.

Kontakt:

Thomas Willi
Präsident JSK
Tel.: +41/41/268'02'51 oder
Tel.: +41/41/262'18'00

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