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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission befürwortet höhere Ausbildungszulage schon ab 2008

Luzern (ots)

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit
und soziale Sicherheit (GASK) hat an ihrer letzten Sitzung bei
wenigen Enthaltungen der Botschaft B 20 über die Anpassung der
Familienzulagen zugestimmt. Der Beschlussesentwurf sieht vor, das
Bundesgesetz über die Familienzulagen ein Jahr vor dem geplanten
Inkrafttreten für den Kanton Luzern bereits auf den 1. Januar 2008
umzusetzen. Der Mindestansatz gemäss Bundesgesetz für Kinder bis zum
vollendeten 12. Altersjahr (Fr. 200.-) ist bereits heute im Kanton
Luzern übertroffen (Fr. 210.-) und der Mindestansatz für Kinder bis
zum vollendeten 16. Altersjahr (Fr. 210.-) ist im Kanton Luzern
erreicht (Fr. 210.-). Der Ansatz des Bundes für die Ausbildungszulage
(Fr. 250.-) ist heute im Kanton Luzern leicht unterschritten (Fr.
230.-). Gleichzeitig entrichtet der Kanton Luzern eine freiwillige
Geburtszulage von F r. 800.-.
Mit der um ein Jahr vorgezogenen Ausrichtung der um 20 Franken
erhöhten Ausbildungszulage für Jugendliche vom 16. bis zum
vollendeten 25. Altersjahr kann der Kanton Luzern nach Auffassung der
GASK (Vorsitz Yvette Estermann, SVP, Kriens), der Entwicklung der
Familienzulagen in anderen Kantonen angemessen Rechnung tragen. Bei
den Kinderzulagen erreicht oder übertrifft der Kanton Luzern die vom
Bundesgesetz verlangten Mindestansätze bereits mit dem geltenden
Recht; sie werden nicht erhöht. Die Erhöhung der Ausbildungszulagen
wird geschätzte Mehrkosten von 2.6 Mio. Franken jährlich verursachen.
Die gute finanzielle Lage der kantonalen Familienausgleichskasse
erlaubt es trotzdem, gleichzeitig den Beitragssatz für die
Arbeitgeber, welche die alleinigen Finanzierer der Leistungen sind,
zu senken.
Die Beratung der Vorlage ist für die Novembersession des Grossen
Rates vorgesehen.

Kontakt:

Yvette Estermann
Präsidentin GASK
Tel.(G): +41/41/310'90'90
Tel. (P): +41/41/311'22'30
E-Mail: yvette.estermann@lu.ch

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