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Staatskanzlei Luzern

Finanzreform 08 und Fusionsbeitrag an Littau-Luzern: 2 x Ja - weil der Kanton Luzern stärker wird

Luzern (ots)

Am 25. November 2007 wird im Kanton Luzern über die
Finanzreform 08 und über den Fusionsbeitrag von Littau und Luzern
abgestimmt. Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen zweimal
JA, weil der Kanton Luzern insgesamt leistungsfähiger wird.
Die Finanzreform 08 ist die Umsetzung der NFA (Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen)
auf Kantonsebene. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben in der
eidgenössischen Abstimmung vom 28. November 2004 der NFA mit grosser
Mehrheit zugestimmt.
Die NFA hat direkten Einfluss auf die Aufgabenteilung und die
Finanzierung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden. Analog zur
Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen wurden im Kanton
Luzern über 300 Aufgaben im Detail analysiert, als Kantons- und/oder
Gemeindeaufgaben definiert und deren Finanzierung geregelt.
Mit der Finanzreform 08 wird in der Aufgabenzuteilung zwischen
Kanton und Gemeinden eine grössere Transparenz und ein effizienterer
Mitteleinsatz erreicht. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung
werden jener Ebene - Kanton oder Gemeinde - zugewiesen, die für die
Aufgabenerfüllung am besten geeignet ist. Die organisatorischen und
die finanziellen Zuständigkeiten werden dabei nach Möglichkeit
vereinigt und einer der beiden Ebenen zugewiesen. So werden
Doppelspurigkeiten und komplizierte Verfahren vermieden.
Die Gemeinden profitieren von der Finanzreform 08: Zum einen
erhalten sie in ihrem Aufgabenbereich mehr Autonomie. Zum anderen
profitieren sie finanziell: Die Gemeinden werden durch die
Finanzreform 08 mit jährlich 20 Millionen Franken entlastet.
Die NFA des Bundes soll auf den 1. Januar 2008 umgesetzt werden.
Dazu braucht es im Kanton Luzern die neuen Gesetze der Finanzreform
08. Bei einem Nein fehlen die gesetzlichen Grundlagen für die
Umsetzung der NFA. Für die Gemeinden hiesse das: Sie liegen mit 50
Millionen im Minus anstelle von 20 Millionen im Plus. Das Parlament
hat der Vorlage Finanzreform 08 mit grossem Mehr (101 : 2)
zugestimmt. Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen ein klares
Ja.
Fusionsbeitrag für Littau und Luzern
Die Bevölkerung von Littau und Luzern hat der Fusion am 17. Juni
2007 zugestimmt. Allein diese Tatsache verdient Wertschätzung und
Unterstützung. Zudem will der Regierungsrat den Kanton Luzern
vorwärts bringen. Im Leitbild 2020 zeigen wir auf, wie das geschehen
soll: Durch Vereinigungen in der Stadt und Agglomeration und in der
Region Sursee, durch die Förderung der wirtschaftlichen Potenziale
auf der Landschaft mit den Mitteln der neuen Regionalpolitik des
Bundes und durch die Ausrichtung des Kantons Luzern auf die
Metropolregionen Nordschweiz. Der Kanton Luzern braucht diese
Vorwärtsstrategie, weil er wirtschaftlich im Vergleich zu anderen
Kantonen Nachholbedarf hat.
Die Fusion Littau-Luzern ist für den Kanton Luzern wichtig, weil
sie die erste Fusion auf dem Weg zur vereinigten Stadtregion ist. Die
Regierung will dafür einen finanziellen Anreiz schaffen und hat einen
Kantonsbeitrag in der Höhe von 20 Mio. Franken gesprochen. In der
Grossrats-Session vom März 2007 wurde der Beitrag an Littau-Luzern
als angemessen und richtig beurteilt. Im Grossen Rat haben alle
Parteinen - ausser der SVP - den Beitrag mit grosser Mehrheit (88 zu
23 Stimmen) gutgeheissen. Gegen diesen Beschluss im Grossen Rat wurde
schliesslich das Referendum ergriffen.
Fusionswillige Gemeinden auf der Landschaft werden im Rahmen der
Gemeindereform 2000+ mit Kantonsbeiträgen unterstützt. Denn keine
starke Gemeinde würde fusionieren wollen, wenn dadurch der Steuerfuss
der Gemeinde in die Höhe getrieben wird. Hier möchte die Regierung
Gerechtigkeit walten lassen. Die wirtschaftliche Situation von Littau
und Luzern ist besser als diejenige der Gemeinden, die auf der
Landschaft bisher fusioniert haben. Dennoch vetreten Regierung und
Parlament die Meinung, dass auch Fusionen in der Agglomeration hin zu
einem starken Zentrum einen Anreiz erhalten sollten.
Der Regierungsrat setzt sich ein für ein starkes Zentrum und eine
starke Landschaft mit den je unterschiedlichen Rollen. Sowohl das
Zentrum Luzern als auch die Landschaft sind aufeinander angewiesen.
Das Zentrum profitiert vom Naherholungsgebiet, das von der Landschaft
unterhalten wird. Die Landschaft profitiert vom wirtschaftlichen
Motor, der Voraussetzung dafür ist, dass jährliche Finanzflüsse in
den Finanzausgleich, aber auch für Investitionen, weitergeleitet
werden können.

Kontakt:

Bernadette Kurmann
Beauftragte Oeffentlichkeitsarbeit
Gemeindereform 2000+
Amt für Gemeinden
Bundesplatz 14
6003 Luzern
Tel.: +41/41/228'51'48
Fax: +41/41/210'14'62
E-mail: bernadette.kurmann@lu.ch

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