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Staatskanzlei Luzern

Feuerwehr: Sold bleibt steuerfrei - Entschädigungspauschalen des Kaders müssen versteuert werden

Luzern (ots)

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche
Feuerwehren neu organisiert oder zusammengelegt. Die Ansprüche an die
Feuerwehr-Kader sind damit erheblich gestiegen. Deren Entschädigung
wurde daher den veränderten Bedingungen angepasst. Je nach Grösse der
Feuerwehr erhalten sie heute für ihre Arbeit - neben dem Sold - eine
Entschädigung zwischen 2'200 und gut 16'000 Franken. Die steuerliche
Regelung für die steuerbaren und steuerfreien Teile dieser
Entschädigung musste nun entsprechend angepasst werden, damit sie
derjenigen für nebenamtliche Behördenmitglieder in Kanton und
Gemeinden entspricht.
Für die Besteuerung der Entschädigung der Feuerwehren gilt daher
ab Steuerperiode 2007 neu die folgende Regelung:
  • Der Feuerwehrsold ist für alle steuerfrei (wie bisher). Er muss nicht mit dem Lohnausweis bescheinigt werden.
  • Die Entschädigungspauschalen der Feuerwehrkader sind steuerbar. Sie sind mit dem Lohnausweis zu bescheinigen. Von diesen Entschädigungen können die Steuerpflichtigen in der Steuererklärung (ab der nächsten Steuererklärung Anfang 2008) für Spesen- und Berufsauslagenersatz pauschal folgende Abzüge tätigen: Bei Entschädigungen bis Fr. 2'400.00 ein Abzug in der vollen Höhe der Entschädigung, zuzüglich 20 Prozent auf den Fr. 2'400.00 übersteigenden Entschädigungen, höchstens jedoch Fr. 4'800.00. Der Nachweis höherer Auslagen bleibt vorbehalten.
Die revidierte Regelung stellt sicher, dass Entschädigungen für
Aufgaben, die im Milizsystem wahrgenommen werden, steuerlich gleich
behandelt werden. Sie wird als Weisung im Luzerner Steuerbuch
publiziert (LU StB Weisungen StG § 24 Nr. 4 und § 33 Nr. 3 Ziff.
6.2).

Kontakt:

Dr. Hansruedi Buob
Leiter-Stellvertreter Dienststelle Steuern
Direktwahl Tel.: +41/41/228'56'45
E-Mail: hansruedi.buob@lu.ch

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