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Staatskanzlei Luzern

Hochwasserschutz Kleine Emme und Reuss: Kantone Aargau, Luzern, Zug und Zürich koordinieren Planung

Luzern (ots)

Die Kantone Aargau, Luzern, Zug und Zürich
erarbeiten bis Herbst 2008 ein Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz für
das Luzerner Seebecken, die Kleine Emme und die Reuss bis Windisch.
Teil des Konzepts ist auch der Seeabfluss in Luzern, der mit der
Wassermenge der Kleinen Emme zu koordinieren ist. Dieses Vorgehen
vereinbarten die vier Kantone zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt.
Die Vereinbarung trägt den Einsprachen Rechnung, welche die
Unterliegerkantone gegen den Bau des neuen Reusswehrs in Luzern
eingereicht haben. Der Rückzug der Einsprachen macht jetzt den Weg
frei für die planmässige Realisierung der neuen Wehranlage.
Das Konzept wird Ziele, Massnahmen, Wirkungen, Prioritäten, Kosten
und Zeitrahmen für die Realisierung beinhalten. Daraus entstehende
Projekte werden den jeweiligen Kantonsparlamenten zur Genehmigung
unterbreitet.
Die vier Kantone vereinbarten als Projektierungsgrundlagen
Abflusswerte für Hochwasser in der Kleinen Emme und der Reuss. Der
Kanton Luzern verpflichtet sich dabei, soweit dies möglich ist, so zu
regulieren, dass unter Berücksichtigung der Kleinen Emme der Abfluss
in der Reuss beim Pegel Mühlau nicht mehr als 850 m3/s beträgt. Er
trifft dafür die nötigen technischen und organisatorischen
Vorkehrungen. Zu prüfen sind die Ausbildung einer Drosselstrecke im
Reussabschnitt unterhalb der Einmündung der Kleinen Emme, eine
gezielte Abflussdrosselung in der Reuss durch das sanierte Wehr sowie
weitere Massnahmen oberhalb der Mündung der Kleinen Emme. Bei
Hochwasser der Kleinen Emme wird der Wasserabfluss aus dem
Vierwaldstättersee solange zurückgehalten, als dadurch die Stadt
Luzern und die benachbarten Gebiete nicht überflutet werden.
Im Gesamtkonzept werden auch dem Rückhalt von Schwemmholz, der für
den Hochwasserschutz nötigen Geschiebedosierung sowie dem
Überlastfall Rechnung getragen. Die Zweckmässigkeit der Massnahmen
ist die Grundlage für die Aufteilung der Investitionskosten unter den
Vertragsparteien. Der Kanton Luzern wird nach spätestens fünf Jahren
eine Regulierungszentrale einrichten und den Unterliegerkantonen
online Zugang zu den Regulier- und Abflussdaten des Reusswehrs
gewähren.
Das Luzerner Kantonsparlament wird voraussichtlich im September
2007, gestützt auf diese Vereinbarung, über den Ausbau der
Reusswehranlage und den entsprechenden Sonderkredit von 22,825
Millionen Franken befinden.

Kontakt:

Kanton Luzern:
Fredy Rey
Kantonsingenieur
Tel.: +41/41/318'10'81

Kanton Aargau:
Markus Zumsteg
Leiter Sektion Wasserbau
Abteilung Landschaft und Gewässer
Tel.: +41/62/835'34'71
(erreichbar am 28. Juni von 13 bis 15 Uhr)

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