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Staatskanzlei Luzern

Botschaft zur Finanzreform 08 und Revision des Finanzausgleichs: Fair und ausgewogen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die
Botschaften zur Finanzreform 08 sowie zur Teilrevision des
Finanzausgleichsgesetzes verabschiedet. Beide Vorlagen sind nach
Eingang zahlreicher Vernehmlassungsantworten noch einmal überprüft
und optimiert worden. Nach Einschätzung des Regierungsrates liegen
mit den Botschaften ausgewo-gene und faire Lösungen vor, zumal der
Regierungsrat bereit ist, den Gemeinden aus der NFA einen jährlichen
Betrag von 20 Mio. Franken zukommen zu lassen und den Fonds für
Sonderbeiträge an Gemeinden mit zusätzlichen 24 Mio. Franken zu
äufnen.
NFA-Umsetzung und Aufgabenreform mit den Gemeinden (Finanzreform
08)
Mit der Finanzreform 08 wird primär die Umsetzung des neuen
bundesstaatlichen Finanzaus-gleichs (NFA) im Kanton Luzern
sichergestellt. Im Vernehmlassungsverfahren sind 129 Antwor-ten
eingegangen. Die Finanzreform 08 wird im Grundsatz begrüsst. In
einigen Bereichen wurde allerdings ein Gefälle zwischen städtischen
und ländlichen Gemeinden moniert, so insbesonde-re bei der
Heimfinanzierung und beim öffentlichen Verkehr.
Aufgrund der Vernehmlassung wurden in verschieden Bereichen
Anpassungen gemacht. Ins-besondere wurden bei den
Ergänzungsleistungen die Taxbegrenzungen angepasst. Die
Aufgabenreform Kanton-Gemeinden als Teil der Finanzreform 08 ist eine
Weiterführung der Projekte Luzern '99 und Gemeindereform 2000+. Ziel
ist eine klare Zuweisung der Aufgaben an Kanton und Gemeinden und
damit eine Stärkung der Gemeinden. Der Kanton Luzern hat die
Umsetzung der NFA zum Anlass für eine gründliche Überprüfung der
Aufgabenzuteilung zwi-schen Kanton und Gemeinden genommen. Als
Grundprinzip für die Neuzuteilung der Aufgaben galt ursprünglich die
Haushaltneutralität. Der Regierungsrat hatte nach Verhandlungen mit
dem VLG beschlossen, aus den zusätzlichen NFA-Mitteln des Bundes den
Gemeinden einen Anteil von 20 Mio. Franken zukommen zu lassen.
Änderung Finanzausgleichsgesetz
Im Vernehmlassungsverfahren über die Änderungen im Finanzausgleich
(Umsetzung Wir-kungsbericht 2005) sind 93 Antworten eingegangen.
Grundsätzlich wird dem neuen System des Finanzausgleichs ein gutes
Zeugnis ausgestellt. Dennoch wurden die Auswirkungen der
Ände-rungsvorschlage im Finanzausgleich für einige Gemeinden als zu
gross bewertet. In seiner Bot-schaft hat der Regierungsrat noch
einmal Anpassungen vorgenommen:
  • Bei der Definition des Ressourcenpotenzials soll der Ertrag der beschränkt Steuer-pflichtigen nur zu 50 Prozent angerechnet werden.
  • Der Anteil der Gemeinden am horizontalen Finanzausgleich (Abschöpfung) wurde von 33,3 auf 25 Prozent gesenkt. Der Kantonsanteil steigt von 66,7 auf 75 Prozent. Der Abschöpfungssatz nach Gemeindetyp ist leicht gesenkt worden.
  • Beim topografischen Lastenausgleich zählen neue Kriterien, welche den Lasten besser entsprechen: die Länge von Gemeinde- und Güterstrassen sowie die Gewässerlänge.
  • Beim Infrastrukturlastenausgleich fällt das Kriterium „Wegpendler" weg.
Der Wirkungsbericht 2005 zum Finanzausgleich wurde im Dezember
2005 vom Grossen Rat zustimmend zur Kenntnis genommen. Daraus
resultierte der Auftrag, den einwohnerabhängi-gen Ressourcenausgleich
und die Zentrumsbeiträge zu überprüfen. Beim Ressourcenausgleich
bestand die Vorgabe, die Spannbreite der Mindestausstattung von 70-95
Prozent auf 81-92 Prozent zu reduzieren.
Globalbilanzen
Die Änderungen aus der Finanzreform 08, jene des
Finanzausgleichsgesetzes, aber auch die Auswirkungen der
Steuergesetzrevision 2008 werden für den Kanton und sämtliche
Gemeinden in so genannten Globalbilanzen dargestellt. Die
Steuergesetzrevision 2008 wurde in der Volks-abstimmung vom 11. März
2007 von der Bevölkerung mit grosser Mehrheit angenommen und hat für
die Gemeinden starke finanzielle Konsequenzen. Auch diese
Auswirkungen werden in einer Globalbilanz aufgezeigt.
Wie weiter?
Die beiden Botschaften zur Finanzreform 08 und zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes werden zwischen April und Juni 2007 in der
Spezialkommission des Grossen Rates vorberaten. Die erste Lesung im
Grossen Rat erfolgt im Juni 2007, die zweite im September 2007. Die
Volksabstimmung ist auf den 25. November 2007 angesetzt. Am 1. Januar
2008 wird die Fi-nanzreform 08 in Kraft treten; ein Jahr später die
Teilrevision des Finanzausgleichs.
Die NFA
Hauptziel der Finanzreform 08 ist die Umsetzung der NFA. Im
November 2004 haben die Schweizer Stimmberechtigten zur NFA klar ja
gesagt. Mit der NFA werden Finanzströme von mehreren Milliarden
Franken neu geregelt. Das hat wesentliche Auswirkungen auf die
Kantone und Gemeinden, aber auch auf Dritte. Die Umsetzung ist auf
Kurs; die NFA soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die NFA bringt eine wesentlich klarere Aufgabenzuweisung zwischen
Bund und Kantonen und eine klarere Regelung der Finanzströme. Die
Kantone erhalten dadurch grössere Gestaltungs-freiheiten. Der Kanton
Luzern erfährt durch die NFA eine finanzielle Entlastung um rund 38
Mio. Franken. Diese Mittel kann er frei einsetzen. Eine Entlastung
erhofft sich der Kanton Luzern auch von der Rahmenvereinbarung für
die interkantonale Zusammenarbeit (IRV). Als Haupt-zentrum der
Zentralschweiz bietet der Luzern viele Dienstleistungen an, von denen
auch die umliegenden Kantone profitieren. Mit der NFA wird
sichergestellt, dass solche Dienstleistungen angemessen abgegolten
werden.

Kontakt:

Daniel Bühlmann, Finanzdirektor
Tel. direkt +41/41/228'55'41

Kurt Stalder, Gesamtprojektleiter Finanzreform 08
Tel. direkt: +41/41/228'55'43

Heinz Bösch, Stv. Gesamtprojektleiter Finanzreform 08
Tel. direkt: +41/41/228'57'99

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