Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Staatsrechnung 2006: Guter Rechnungsabschluss 2006 dank Konjunktur und konsequent umgesetzten Sparpaketen

Luzern (ots)

Die Staatsrechnung 2006 des Kantons Luzern
schliesst in der Laufenden Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von
132,2 Millionen Franken ab. Vorgesehen war ein Ertragsüberschuss von
1,2 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 181,9
Prozent (Budget: 82,9 Prozent). Die Nettoschuld je
Einwohner/Einwohnerin macht neu 3'212 Franken aus.
Ertragsüberschuss dank Mehreinnahmen
Die gesamten Einnahmen belaufen sich auf 3'497,3 Millionen
Franken. Das Budget wird um 144,2 Millionen Franken (4,3 Prozent)
übertroffen. Die gute Konjunktur zeigt sich in höheren
Steuereinnahmen von 52,5 Millionen Franken gegenüber dem Budget (5,3
Prozent) und in zusätzlichen Einnahmen bei den Kantonsanteilen an
Bundeseinnahmen (Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, etc.) von
18,6 Millionen Franken gegenüber dem Budget (5,5 Prozent).
Die Vermögenserlöse liegen vor allem dank dem Verkauf von Aktien
der Luzerner Kantonalbank um 45,1 Millionen Franken über dem Budget
(56,9 Prozent). Dieser realisierte Gewinn aus dem Aktienverkauf wurde
gemäss Gesetz für den Schuldenabbau eingesetzt.
Weiter konnten Entgelte von 29,4 Millionen Franken über Budget
erzielt werden (5,3 Prozent). Einen Grossteil dieser Mehrerträge
haben die Spitäler realisiert. Diese Mehrerträge werden teilweise
durch einen höheren Sachaufwand kompensiert.
Ausgaben im Griff
Die gesamten Ausgaben betragen 3'365,2 Millionen Franken. Das
Budget wird um 13,3 Millionen Franken (0,4 Prozent) überschritten.
Davon entfallen 46,7 Millionen Franken auf höhere Abschreibungen.
Diese zusätzlichen Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:
  • 6,1 Millionen Franken zusätzliche Abschreibungen aus der Laufenden Rechung für Investitionen im Strassenwesen. Die Strassenschuld beträgt per 31. Dezember 2006 71,9 Millionen Franken (31.12.2005: 82,1 Millionen Franken).
  • Der Buchgewinn von 38,6 Millionen Franken aus dem Verkauf von Aktien der Luzerner Kantonalbank wurde für gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Abschreibungen verwendet. Der Personalaufwand wird um 32,6 Millionen Franken unterschritten (3,5 Prozent). Darunter fallen 16,7 Millionen Franken tiefere Kosten beim Pensionskassenaufwand als Folge der Abschreibung der den Kanton betreffenden Pensionskassen-Aufzahlungsverpflichtung. 4,6 Millionen Franken Minderaufwand wurden durch die Integration der beiden Dienststellen Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung (LWB) und Institut für Schulische Heilpädagogik (ISH) in die Pädagogische Hochschule Zentr alschweiz verursacht. Der restliche Minderaufwand wurde durch alle Departemente beigesteuert.
Die von der Regierung und der Verwaltung konsequent umgesetzten
Sparpakete der letzten Jahre zeigen die gewünschte Wirkung. Regierung
und Verwaltung haben den Aufwand im Griff.
Der Regierungsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
kantonalen Verwaltung für die gute Budgetdisziplin und die gute
geleistete Arbeit.
Regierung beantragt, den Ertragsüberschuss für die Schaffung eines
Kohäsionsfonds und für den Schuldenabbau einzusetzen Die Regierung
beantragt, den Ertragsüberschuss wie folgt zu verwenden:
  • Schaffung eines Kohäsionsfonds: 80,0 Mio. Fr.Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und soziodemografischen Veränderungen auf schweizerischer und kantonaler Ebene verlangen eine neue Einschätzung der Situation im Kanton Luzern. Aus diesem Grund legte der Regierungsrat dem Grossen Rat mit dem Planungsbericht über die Agglomerationspolitik und die Politik des ländlichen Raumes vom 26. Januar 2007 eine Strategie vor, wie er den Kanton Luzern im schweizerischen Standortwettbewerb zu positionieren gedenkt. Der Kanton kann im schweizerischen Standortwettbewerb nur mit grossen Anstrengungen und vereinten Kräften seine Stellung halten und verbessern. Dafür hat die Regierung folgende Strategie entwickelt:
  • Stärkung der Agglomeration Luzern zu einer vereinigten Stadtregion,
  • Stärkung des ländlichen Raumes durch
  • Gemeindevereinigungen, namentlich die Förderung von Vereinigungen zur Stärkung des Zentrums Sursee,
  • Förderung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Potenziale mit Hilfe der Neuen Regionalpolitik (NRP).
Zur Vereinigung der Stadtregion Luzern sollen vom Kanton ab 2009
im Zeitraum von 15 Jahren insgesamt 147 Millionen Franken
bereitgestellt werden (inkl. 20 Mio. Fr. für die Vereinigung Littau -
Luzern). Die Vereinigung der Gemeinden der Region Sursee soll mit
einem Beitrag in der Höhe von 14,4 Millionen Franken unterstützt
werden, damit das Zentrum Sursee seine Funktion als wirtschaftlicher
Motor für die ländlichen Regionen wahrnehmen kann. Weiter fördern
Bund und Kanton den ländlichen Raum einerseits mit einer ersten
Tranche von 24 Millionen Franken aus der Neuen Regionalpolitik des
Bundes (NRP), verteilt auf vier Jahre. Andererseits äufnet de r
Kanton Luzern den Fonds für Sonderbeiträge im Finanzausgleich mit
weiteren 24 Millionen Franken.
Um die Finanzierung dieser Strategie zu sichern, respektiv um die
Laufenden Rechnungen der betreffenden Jahre im Voraus zu entlasten,
schlägt die Luzerner Regierung die Verwendung von 80 Millionen
Franken des Ertragsüberschusses zur Schaffung eines Kohäsionsfonds
vor.
Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat ein Dekret für einen
Sonderkredit unterbreiten. Das Stimmvolk kann als letzte Instanz der
vorgeschlagenen Verwendung zustimmen oder diese ablehnen. Im Fall
einer Ablehnung soll der nicht benötigte Betrag für den Schuldenabbau
verwendet werden.
- Zusätzliche Abschreibungen: 52,2 Mio. Fr. Der Schuldenabbau
besitzt nach wie vor eine hohe Priorität in der kantonalen
Finanzpolitik. Gemäss Finanzleitbild soll die Nettoschuld je
Einwohner/Einwohnerin von heute 3'212 Franken auf 3'000 Franken im
Jahr 2010 gesenkt werden.
Keine neuen Ausgaben ohne Gegenfinanzierung
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die anhaltend gute
Konjunkturlage einen positiven Einfluss auf die Rechnung 2007 haben
wird. Ein allfälliger Ertragsüberschuss 2007 soll für die Aufstockung
des geplanten Kohäsionsfonds verwendet werden.
Weiter prüft der Regierungsrat, wie der Nachholbedarf bei den
Hochbauinvestitionen in den nächsten Jahren abgebaut werden kann.
Ebenso werden die geplanten Massnahmen für die Lohnrunde 2008
aufgrund der verbesserten Konjunktur und der dadurch entstandenen
Belebung des Arbeitsmarktes neu beurteilt.
Mit der vom Luzerner Stimmvolk am letzten Wochenende genehmigten
Steuergesetzrevision 2008 werden in den Jahren 2008 - 2010 diverse
steuerliche Erleichterungen gewährt. Die Regierung prüft aufgrund des
Abschlusses 2006 und der anhaltend guten Konjunktur zudem eine
zusätzliche lineare Steuersenkung ab 2008. Voraussetzung ist aber
eine konsequente Zurückhaltung beim Ausbau von bestehenden Aufgaben
bzw. bei der Übernahme von neuen Aufgaben oder Leistungen.
Zusätzliche neue Kosten müssen durch den Abbau von bestehenden
Leistungen kompensiert werden. Die Projekte "Reform 06" und
"Finanzreform 08" müssen planmässig umgesetzt werden.
Der Grosse Rat wird die Staatsrechnung 2006 in der Juni-Session
2007 beraten.
Weitere Informationen finden Sie auf www.lu.ch/fd_staatsrechnungen
Für Rückfragen stehen am 14. März 2007 bis 12 Uhr zur Verfügung:
Kontakt
Finanzdirektor
Daniel Bühlmann
Tel.:   +41/41/228'55'41
E-Mail:  daniel.buehlmann@lu.ch
Hansjörg Kaufmann
Leiter Controllingdienste
Planung und Steuerung
Tel.:   +41/41/228'55'44
E-Mail:  hansjoerg.kaufmann@lu.ch

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 14.03.2007 – 08:30

    Freier Personenverkehr: Korrektes Verhalten der meldepflichtigen Unternehmen im Kanton Luzern

    Luzern (ots) - Der freie Personenverkehr führte 2006 im Kanton Luzern nicht zu Lohn- und Sozialdumping. Die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA), welche die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen überwacht, attestiert den meldepflichtigen Luzerner Unternehmen grundsätzlich ein korrektes Verhalten. Der Grossteil der so genannt ...

  • 13.03.2007 – 10:02

    Luzerner Regierungsrat lehnt Initiative "Musikschule ins Volksschulbildungsgesetz" ab

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat des Kantons Luzern beantragt dem Grossen Rat, die Initiative "Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz" abzulehnen. Die Musikschulen sollen weiterhin alleinige Gemeindeaufgabe bleiben. Der Verband für die Musikschulen des Kantons Luzern hat im März 2006 die Initiative "Musikschule ins Volksschulbildungsgesetz" eingereicht, ...