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Staatskanzlei Luzern

Bildungskommission befürwortet den Beitritt Luzerns zur interkantonalen Berufsfachschulvereinbarung

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK)
des grossen Rates befürwortet einstimmig den Beitritt des Kantons
Luzern zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die
Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung
(Berufsfachschulvereinbarung). Nach der einhelligen Meinung der EBKK
(Vorsitz: Ruth Keller-Haas, FDP, Kriens) stellt die Vorlage einen
wichtigen Schritt zur Harmonisierung der beruflichen Grundbildung in
der Schweiz dar und erlaubt eine gerechte und transparente
gegenseitige finanzielle Abgeltung der erbrachten Leistungen zwischen
den Kantonen. Die Kommission begrüsst insbesondere auch, dass mit dem
Beitritt zur Vereinbarung mit einem jährlichen Nettomehrertag von 3.7
Mio. Franken für den Kanton zu rechnen ist. Die Kommission nimmt
weiter zur Kenntnis, dass der Kanton Luzern seine mit anderen Kant
onen vergleichbaren Leistungen zu deutlich unterdurchschnittlichen
Kosten erbringt. Mit der Berufsfachschulvereinbarung werden die hohen
Leistungen Luzerns als Zentrumskanton, der mehr ausserkantonale
Lernende in der beruflichen Grundbildung aufnimmt, als er
ausserkantonal ausbilden lässt, fair abgegolten.
Die neue Berufsfachschulvereinbarung ist aus Sicht der EBKK eine
konsequente gesamtschweizerische Umsetzung des neuen
Berufsbildungsgesetztes im Bereich der Kostenabgeltung. Mit der
Vereinbarung werden die regionalen Schulabkommen im Bereich der
beruflichen Grundbildung ersetzt, die sich aus Sicht der EBKK als
nicht mehr zeitgemäss für die heutigen Ausbildungsbedürfnisse
erwiesen haben und für die Auszubildenden im Austausch über die
Kantonsgrenzen hinweg hinderlich sind.
Die Berufsfachschulvereinbarung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft,
sofern bis zu diesem Zeitpunkt 15 Kantone das neue Abkommen
ratifiziert haben. Die Beratung ist für die Juni-Session des Grossen
Rates vorgesehen.

Kontakt:

Ruth Keller-Haas
Präsidentin EBKK
Tel.: +41/41/311'11'60
Mobile: +41/79/322'010'12

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