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Staatskanzlei Luzern

Kommission Justiz- und Sicherheit heisst Änderung des Datenschutzgesetzes und neue Bestimmung im Gesundheitsgesetz gut

Luzern (ots)  - Die Kommission Justiz und Sicherheit des Grossen
Rates (JSK) hat unter dem Vorsitz von Margrit Steinhauser (SP,
Luzern) eine Änderung des Datenschutzgesetzes gutgeheissen. Die
Änderung besteht hauptsächlich in Anpassungen an das Recht des Bundes
und der EU im Rahmen der Bilateralen Verträge II und der Abkommen von
Schengen/Dublin.
Das Datenschutzniveau im Kanton Luzern muss angehoben werden.
Wichtig ist dabei die Stellung des Datenschuzbeauftragten, speziell
dessen Unabhängigkeit. Neu wird der Datenschutzbeauftragte
administrativ der Staatskanzlei zugeordnet. Die ursprünglich in der
Vernehmlassungsbotschaft vorgeschlagene Regelung, dass der
Datenschutzbeauftragte über ein eigenes Budget verfügen und auf eine
bestimmte Amtsdauer fest gewählt werden soll, wurde vom Regierungsrat
nicht übernommen. Die JSK stimmt dieser Lösung grossmehrheitlich zu.
Die Wahl des Datenschutzbeauftragten erfolgt durch den Regierungsrat
und soll - so die Korrektur der JSK - durch das Parlament genehmigt
werden. Der Datenschutzbeauftragte wird neu in gewissen Fällen ein
Beschwerderecht erhalten und neu unterstehen auch erstinstanzliche
Verwaltungsverfahren dem Datenschutzgesetz.
Die Schweiz wird sich einer Kontrolle der korrekten und
vollständigen Umsetzung des erwähnten Abkommens durch die EU zu
stellen haben. Erst wenn diese Prüfung bestanden ist, können die
Abkommen von Schengen/Dublin für die Schweiz in Kraft treten. Falls
man den Anforderungen der EU nicht genügt, könnte sich der Zugang der
Luzerner Polizei zum Schengener Informationssystem SIS verzögern.
Das Gesundheitsgesetz muss ebenfalls angepasst werden, da eine
gesetzliche Grundlage zu schaffen ist für die Bearbeitung sensibler
Daten durch den Kantonsarzt oder die Kantonsärztin im Zusammenhang
mit der Beglaubigung von Bescheinigungen für die Ein- und Ausfuhr von
Betäubungsmitteln durch kranke Reisende.
Der Grosse Rat wird diese Gesetzesänderungen voraussichtlich an
seiner Session vom 26./27. März 2007 beraten.

Kontakt:

Dr. Margrit Steinhauser, Präsidentin JSK
Tel.: +41/41/240'58'41
Mobile: +41/79/794'91'29

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