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Staatskanzlei Luzern

Finanzielle Übergangslösung für die drei grossen Luzerner Kulturinstitutionen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, für
2008 an die Stiftung Luzerner Theater 10,16 Millionen Franken, an den
Trägerverein des Luzerner Sinfonieorchesters 1,48 Millionen Franken
sowie an die Kunstgesellschaft Luzern (Trägerverein des Kunstmuseums
Luzern) 1,61 Millionen Franken zu bewilligen.
Die Subventionsverträge für diese drei grössten und ältesten
Luzerner Kulturinstitutionen laufen Ende 2007 aus. Im Rahmen der
Finanzreform 08 soll die Finanzierung dieser Kulturinstitutionen
künftig als Verbundaufgabe zwischen Kanton und Stadt gesetzlich
geregelt werden, wobei der Kanton die Hauptverantwortung tragen soll.
Der Kostenanteil des Kantons soll beim Theater und beim Orchester von
heute 40 Prozent (2007) auf 50 Prozent im 2008 und anschliessend
jährlich um 5 Prozent bis auf 70 Prozent im 2012 erhöht werden.
Entsprechend reduziert sich der Kostenanteil der Stadt Luzern von
heute 50 Prozent (2007) auf 30 Prozent im Jahr 2012. Die
Regionsgemeinden werden künftig von der Mitträgerschaft und
Mitfinanzierung entlastet. Zur Finanzierung dieser
Kulturinstitutionen sollen der Kanton und die Stadt einen
Zweckverband gründen.
Neue Trägerschaft ab Januar 2008
Diese neue Trägerschafts- und Finanzierungslösung kann erst nach
Inkrafttreten der Finanzreform 08, voraussichtlich am 1. Januar 2008,
und nach der beabsichtigten Gründung des Zweckverbandes in der ersten
Jahreshälfte 2008 wirksam werden. Für eine sichere Programm- und
Budgetplanung der drei professionellen Kulturbetriebe ist dies zu
spät. Im Sinne einer Übergangsfinanzierung 2008 soll deshalb der
Grosse Rat - parallel zur Behandlung der Finanzreform 08 - die
Staatsbeiträge an diese grossen Kulturbetriebe für das Jahr 2008 in
der ersten Jahreshälfte 2007 bewilligen. Die Staatsbeiträge werden
gegenüber 2007 um gesamthaft 4 Prozent moderat erhöht. Die
Beitragserhöhung, die auch nach 2008 gelten soll, soll beim Theater
primär für eine Lohnanpassung der tiefen Einkommensklassen, beim
Orchester vorrangig für den Ausbau des Orchesters und beim
Kunstmuseum vor allem für die Sicherung der
Kunstvermittlungsprogramme eingesetzt werden. Die Staatsbeiträge 2008
sollen die Basis für die neuen Subventions- und Leistungsve rträge
bilden, welche auf die Spielzeiten 2008/2009 beziehungsweise auf das
Ausstellungsjahr 2009 in Kraft treten sollen.
Alle drei grossen Kulturbetriebe sind für den gesamten Kanton von
Bedeutung. Sie leisten wesentliche Beiträge an die Kultur, Bildung
und Lebensqualität unserer Region und tragen den guten Ruf Luzerns
als Kulturstadt weit über die Kantonsgrenzen hinaus.

Kontakt:

Daniel Huber
Leiter Kultur- und Jugendförderung im Bildungs- und Kulturdepartement
Tel.: +41/79/301'16'13
(erreichbar heute Donnerstag, 22. Februar von 14 bis 15 Uhr)

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