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Staatskanzlei Luzern

Vernehmlassung zur zivilen Mitbenutzung des Miltärflugplatzes Emmen abgeschlossen

Luzern (ots)

Die Nachbargemeinden von Emmen, der Bund sowie die
Kantone Aargau, Nidwalden und Obwalden haben gegen eine zivile
Mitbenutzung des Militärflugplatzes Emmen (ZMB) grundsätzlich nichts
einzuwenden. Dies haben sie im Rahmen einer Vernehmlassung dem Bau-,
Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern mitgeteilt.
Obwohl die Bedeutung einer ZMB für ansässige und künftig
anzusiedelnde Firmen unbestritten ist, wird eine vertiefte Abklärung
des konkreten volkswirtschaftlichen Nutzens verlangt.
Der Flugplatz Emmen wird auch Zukunft in erster Linie militärisch
genutzt (17'500 militärische Flugbewegungen pro Jahr). Das Projekt
ZMB will die Voraussetzungen für eine erweiterte zivile Mitbenutzung
schaffen. Es geht darum, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und die
Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft zu verbessern. Im
Vordergrund stehen Werk- und Kundenflüge der Firma RUAG sowie
Geschäfts- und Arbeitsflüge von Drittfirmen. Zivile Touristik-,
Sport- oder Schulungsflüge sind nicht vorgesehen. Emmen soll kein
Regionalflugplatz werden und auch keine Entlastungsfunktion für
andere Flugplätze übernehmen.
Geplant ist eine Ausdehnung der Flugzeiten im Interesse der RUAG
und zwar von Montag bis Freitag jeweils zwischen 07.30 und 12.00
sowie zwischen 13.30 und 20.00 Uhr. Am Samstag wären Flüge zwischen
10.00 und 12.00 sowie zwischen 14.00 und 18.00 Uhr erlaubt. Am
Sonntag müsste jede Flugbewegung durch den Flugplatzhalter speziell
bewilligt werden. Die zulässige Anzahl ziviler Flugbewegungen pro
Jahr soll von heute 1000 auf maximal 2500 erhöht werden.
Am 12. Mai 2006 hat die Projektträgerschaft - bestehend aus RUAG
Aerospace, Kanton Luzern, Gemeinde Emmen und Luftwaffe - zusammen mit
Vertretern des Bundes das Projekt "ZMB Militärflugplatz Emmen" der
Öffentlichkeit vorgestellt. Anschliessend wurden die betroffenen
Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Stellungsnahme
eingeladen.
Das Ergebnis der Vernehmlassung, die bis Mitte Juli gedauert hat
und an der sich die beiden Projektträger Gemeinde Emmen, Kanton
Luzern und RUAG Aerospace selbstverständlich nicht beteiligt haben,
lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Bundesstellen nehmen in erster Linie zu technischen Aspekten
Stellung und weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der
Entscheid für die Stationierung der Patrouille Suisse mit rund 1300
Flugbewegungen pro Jahr noch ausstehe. Noch genauer abzuklären seien
die folgenden Fragen: Welche militärischen Infrastrukturanlagen
werden zivil mitbenutzt? Wie sind vor allem die
sicherheitstechnischen Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrt in
Bezug auf die betrieblichen Abläufe, die Infrastruktur, die
Luftfahrthindernisse etc. umzusetzen?
Die Kantone Aargau, Nid- und Obwalden haben nichts gegen eine
zivile Mitbenützung einzuwenden. Sie erachten sich als nicht
betroffen und verzichten auf eine materielle Stellungnahme.
Die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern erachtet
die Darstellung der Lärmsituation als vollständig.
Die vom Projekt direkt betroffenen Gemeinden (Stadt Luzern,
Ebikon, Rothenburg, Eschenbach, Inwil, Buchrain und Littau)
anerkennen die grosse Bedeutung des Projekts ZMB für die RUAG und
deren Bedürfnis, zivile Flugzeuge zu warten. Einzelne Gemeinden
bezweifeln, ob dafür schon zum jetzigen Zeitpunkt die Anzahl der
zivilen Flugbewegungen erhöht werden müsse. Vereinzelt werden auch
die vorgesehene Ausdehnung der Flugbetriebszeiten oder die
Möglichkeit von Geschäftsflügen für Drittfirmen in Frage gestellt.
Hauptanliegen der Gemeinden ist jedoch, dass der
volkswirtschaftliche Nutzen und die wirtschaftliche Machbarkeit des
Projektes im Sinne eines Businessplanes klar aufgezeigt werden. Dazu
gehören u.a.:
  • Aufwendungen für Planung und Projektierung, Investitionskosten und deren Finanzierung (inklusive allfällige Anteile der öffentlichen Hand),
  • Betriebskosten und Einnahmen/Gebühren für den künftigen zivilen Flugplatzhalter,
  • volkswirtschaftliche Chancen und Risiken (bestehende "flugplatzabhängige" bzw. neue Arbeitsplätze, Perspektiven der RUAG ohne ZMB, interessierte Firmen sowie Auswirkungen auf Standortqualität, Image, Liegenschaftsmarkt und Steuereinnahmen in der Umgebung).
Einzelne Vernehmlasser wünschen, dass die Auswirkungen einer ZMB
auf die Wohnqualität genauer dargestellt werden (Lärm). Mehrere
Gemeinden betonen die Wichtigkeit einer offenen Kommunikation und
einer Beteiligung aller Betroffenen bei den weiteren
Verfahrensschritten. Schliesslich wird darauf hingewiesen, dass das
Projekt überkommunalen Charakter habe. Deshalb solle geprüft werden,
ob ein regionaler Ansprechpartner - z.B. die Regionalplanung Luzern,
der Verein Luzern Plus oder die Stiftung Wirtschaftsförderung - in
die Projektarbeit miteinbezogen werden könnte.
Die Projektträgerschaft ZMB Emmen nimmt diese Anliegen und
Hinweise auf und lässt sie in die weitere Planung einfliessen. Sie
weist darauf hin, dass - wie dies bei grösseren Vorhaben üblich ist -
bestimmte Fragen erst in späteren Projektphase abschliessend
beantwortet werden können.
Bis zum Frühling 2006 wurde in erster Linie die generelle
Machbarkeit insbesondere im Bereich Lärmschutz abgeklärt. Im Rahmen
des nun laufenden SIL-Prozesses (Sachplan Infrastruktur der
Luftfahrt) stehen die sicherheitstechnischen Anforderungen im
Vordergrund.

Kontakt:

Urs Hangartner
Tel. +41/41/228'50'22
E-Mail: urs.hangartner@lu.ch

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