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Staatskanzlei Luzern

Kommission für Anpassung des Lotteriegesetzes

Luzern (ots)

Die WAK hat eine Änderung des Lotteriegesetzes
beraten. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit der Interkantonalen
Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und
Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch
durchgeführten Lotterien und Wetten, welcher der Kanton Luzern am 27.
März 2006 mit Beschluss des Grossen Rates beigetreten ist. Die
Kantone haben sich darin verpflichtet, im kantonalen Recht die
Verteilinstanz und die Vergabekriterien für die Lotteriegelder
verbindlich festzulegen. Die WAK hat die Vorlage des Regierungsrates
einstimmig angenommen und einen Verwendungszweck präzisiert: Sie
beantragt, dass neben Projekten der ausserschulischen Jugendförderung
ausdrücklich auch solche der Elternbildung unterstützt werden können.
Der Grosse Rat wird diese Vorlage an seiner Session vom 19. und
20. Juni 2006 beraten.
Kontakt
Bruno Schmid, Präsident der Kommission Wirtschaft und Abgaben
Tel.:  +41/41/485'88'51

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