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Staatskanzlei Luzern

Finanzreform 08 und Änderung des Finanzausgleichs in der Vernehmlassung: Eine Chance für den Kanton Luzern und die Gemeinden

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern schickt das
Projekt Finanzreform 08 sowie die Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung. Die beiden Vorlagen
betreffen die finanzielle Zukunft des Kantons und insbesondere der
Gemeinden direkt. Die Gemeinden wirkten denn auch im Projekt und in
allen Teilprojekten aktiv mit. Der Regierungsrat und der Verband
Luzerner Gemeinden (VLG) erachten die Finanzreform 08 und die
Änderung des Finanzausgleichs als grosse Chance.
In der Finanzreform 08 sind die Umsetzung der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA) und die neue Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden
zusammengefasst. Gleichzeitig gehen die Änderungen des
Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung, die aufgrund des
Wirkungsberichts 2005 zum Finanzausgleich eingeleitet wurden. Und
schliesslich hat indirekt die Steuergesetzreform 2008 gewisse
Auswirkungen auf die Projekte; deshalb werden deren finanziellen
Auswirkungen für die Gemeinden ebenfalls ausgewiesen.
Umsetzung der NFA
Hauptziel der Finanzreform 08 ist die Umsetzung der NFA. Im
November 2004 haben die Schweizer Stimmberechtigten zur NFA klar ja
gesagt. Mit der NFA werden Finanzströme von mehreren Milliarden
Franken neu geregelt. Das hat wesentliche Auswirkungen auf die
Kantone und Gemeinden, aber auch auf Dritte. Die Umsetzung ist auf
Kurs; die NFA soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die NFA bringt eine wesentlich klarere Aufgabenzuweisung zwischen
Bund und Kantonen und eine klarere Regelung der Finanzströme. Die
Kantone erhalten dadurch grössere Gestaltungsfreiheiten. Der Kanton
Luzern erfährt durch die NFA eine finanzielle Entlastung um 38 Mio.
Franken. Diese Mittel kann er frei einsetzen. Eine Entlastung erhofft
sich der Kanton Luzern auch von der Rahmenvereinbarung für die
interkantonale Zusammenarbeit (IRV). Als Hauptzentrum der
Zentralschweiz bietet der Luzern viele Dienstleistungen an, von denen
auch die umliegenden Kantone profitieren. Mit der NFA wird
sichergestellt, dass solche Dienstleistungen angemessen abgegolten
werden.
Neuzuteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden
Der Kanton Luzern nimmt die Umsetzung der NFA zum Anlass für eine
gründliche Überprüfung der Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und
Gemeinden. Die Entflechtung der Aufgaben und deren Neuzuteilung
sollen gleichzeitig mit der Umsetzung der NFA erfolgen. Als
Grundprinzip für die Neuzuteilung der Aufgaben galt ursprünglich die
Haushaltneutralität. Der Regierungsrat hat nach Verhandlungen mit dem
VLG jedoch beschlossen, aus den zusätzlichen NFA-Mitteln des Bundes
den Gemeinden einen Anteil von 20 Mio. Franken zukommen zu lassen.
Die Aufgabenreform Kanton-Gemeinden als Teil der Finanzreform 08
ist eigentlich eine Weiterführung der Projekte Luzern '99 und
Gemeindereform 2000+. Das Ziel ist letztlich eine klare Zuweisung der
Aufgaben an Kanton und Gemeinden und damit auch eine Stärkung der
Gemeinden. Die Gemeinden sollen in der Lage sein, die ihnen
zugewiesenen Aufgaben möglichst autonom zu erfüllen. Rund 350
Aufgaben wurden in den letzten Monaten in verschiedenen Teilprojekten
überprüft. Die meisten von ihnen konnten in den Projektgremien mit
Kantons- und Gemeindevertretungen abschliessend bearbeitet, d.h.
eindeutig zugewiesen werden.
Wirkungsbericht Finanzausgleich
Aus dem Wirkungsbericht 2005 zum Finanzausgleich, der vom Grossen
Rat zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist, resultierte der
Auftrag, den einwohnerabhängigen Ressourcenausgleich und die
Zentrumsbeiträge zu überprüfen. Beim Ressourcenausgleich soll nun die
Spannbreite der Mindestausstattung von 70-95 Prozent auf 81-92
Prozent reduziert werden. Die Zentrumsbeiträge werden für die
Regionszentren von 12,5 auf vier Prozent; für die Subzentren von
sechs auf zwei Prozent verringert. Für die Kleinzentren sollen die
bisherigen Zuschläge von sechs Prozent ganz wegfallen.
Beim horizontalen Finanzausgleich wird die unterschiedliche
Abschöpfung zwischen den Gemeinden nivelliert. Alle Gemeinden - mit
Ausnahme der Stadt Luzern, deren Ressourcenindex 100 übersteigt -
werden in Zukunft den gleichen Prozentsatz an Abschöpfung erbringen.
Diese Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes haben erhebliche
Auswirkungen auf die Gemeinden. Wegen der engeren Skala bei der
Mindestausstattung führen sie vor allem zu Verlusten für kleinere
Gemeinden und ressourcenschwache Regionszentren, mittelgrosse und
grosse Gemeinden werden dagegen begünstigt.
Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2008
Mit der Steuergesetzrevision 2008 (Botschaft 141) soll die
Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Luzern durch Steuerentlastungen
verbessert werden. Der Kanton möchte vor allem für mittlere Einkommen
und Vermögende attraktiver werden und auch Arbeitnehmer und
Arbeitgeber sollen besser gestellt werden. Die Reform hat aber allein
für die Gemeinden einen Netto-Ausfall von 110 Mio. Franken zur Folge.
Der VLG hatte Ende 2005 darauf hingewiesen, dass die finanziellen
Belastungen für die Gemeinden durch Finanzreform 08 und
Steuergesetzrevision 2008 zu hoch seien. Der Kanton sieht deshalb
verschiedene Massnahmen zur Entlastung der Gemeinden vor:
  • Finanzreform 08: Die Gemeinden werden entgegen der geplanten Haushaltneutralität mit jährlich rund 20 Mio. Franken entlastet.
  • Sonderbeitrag Finanzausgleichsgesetz: Der Topf für Sonderbeiträge (über 42 Millionen Franken) wird Ende 2008 aufgebraucht sein. Der Kanton äufnet diesen wieder in vergleichbarer Höhe zur Unterstützung von Gemeindefusionen.
  • Finanzierung Gemeindeanteil an IV-Beiträge 2007: Der Kanton finanziert den Gemeindeanteil an nachschüssigen Beiträgen an die IV von 8,7 Mio. Franken.
  • Mittelreservation für den Systemwechsel bei der kantonalen Heimfinanzierung: Der Kanton übernimmt den Gemeindeanteil in der Höhe von 22,5 Mio. Franken am Gesamtbetrag von 45 Mio. Franken.
  • Reduzierung des Gemeindeanteils an den Folgekosten des Hochwassers 2005: Die Beiträge der Gemeinden für Sofortmassnahmen und Folgeprojekte werden auf 16 Prozent festgelegt (der normale Satz beträgt 20 bis 30 Prozent).
Globalbilanzen
Die Auswirkungen der Finanzreform 2008 sowie jene der Änderungen
des Finanzausgleichsgesetzes und der Steuergesetzrevision 08 sind für
die rund 350 bearbeiteten Aufgaben sowohl für den Kanton als auch für
sämtliche Gemeinden in so genannten Globalbilanzen dargestellt. In
fünf Globalbilanzen werden dabei die Auswirkungen der drei Reformen
auf die Gemeinden einzeln und kombiniert dargestellt (siehe auch
Grafik):
1. Globalbilanz: Finanzreform 08
2. Globalbilanz: Änderung Finanzausgleich
3. Globalbilanz: Auswirkungen von Finanzreform 08 und
Finanzausgleichsgesetz kombiniert
4. Globalbilanz: Steuergesetzrevision 2008
5. Globalbilanz: Auswirkungen von Finanzreform 08, Änderung
Finanzausgleich und Steuergesetzrevision 2008 kombiniert.
Zu den Globalbilanzen ist dieser Medienmitteilung eine Grafik
beigefügt
www.lu.ch/download/sk/mm_photo/3189_vn_uebersicht_globalbilanzen.pdf
Bilder
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/3189_vn_uebersicht_globalbilanz
en.pdf

Kontakt:

Daniel Bühlmann, Finanzdirektor
Tel. direkt: +41/41/228'55'41

Kurt Stalder, Gesamtprojektleiter Finanzreform 08
Tel. direkt: +41/41/228'55'43

Heinz Bösch, Stv. Gesamtprojektleiter Finanzreform 08
Tel. direkt: +41/41/228'57'99

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