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Staatskanzlei Luzern

Grossrätliche Kommission sagt klar Ja zu einem neuen Spitalgesetz

Luzern (ots)

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit
und soziale Sicherheit (GASK) hat nach mehrtägigen Hearings und
Beratungen dem neuen Spitalgesetz mit geringfügigen Änderungen
deutlich zugestimmt. Angehört wurden Vertretungen der privaten und
der kantonalen Spitäler, der Ärzteschaft, des Spitalpersonals und der
Versicherer sowie Professor Dr. Andreas Lienhard, geschäftsführender
Direktor des Kompetenzzentrums für Public Management (kpm) der
Universität Bern. Das kpm hatte die Erarbeitung der Botschaft zum
neuen Spitalgesetz begleitet.
In der Kommission wurden insbesondere die Rechtsform der
verselbständigten kantonalen Spitäler, die Rolle des Grossen Rates
nach der Verselbständigung, die Form der Abgeltung der eingekauften
Leistungen, die Zusammensetzung des Spitalrates, die
Eigentumsverhältnisse an den Spitalbauten, die Patientenrechte sowie
die Anstellungsverhältnisse des Spitalpersonals intensiv diskutiert.
Die GASK stimmte mit einer klaren Mehrheit der Verselbständigung
der kantonalen Spitäler in zwei öffentlich-rechtliche Anstalten mit
eigener Rechtspersönlichkeit zu ("Luzerner Kantonsspitäler" für die
Somatik und die Rehabilitation sowie "Luzerner Psychiatrie") zu.
Hingegen lehnte die Kommission das Modell der Aktiengesellschaft ab.
Weiter sprach sich die Kommission deutlich dafür aus, dass der
Grosse Rat über die Errichtung neuer und die Schliessung bestehender
kantonaler Spitalbetriebe durch Dekret beschliesst. Entscheide über
die Errichtung und Schliessung von kantonalen Spitälern sind dem Volk
zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Unternehmen sollen jedoch in
eigener Kompetenz ambulante Leistungen ausserhalb der Spitalbetriebe
anbieten dürfen.
Gemäss dem Gesetzesentwurf wie auch gemäss der Mehrheit der GASK
soll weiterhin der Grosse Rat den Grundauftrag der Unternehmen
festlegen. Die Leistungsaufträge, mit dem die eingekauften Leistungen
festgelegt werden, sollen hingegen durch den Regierungsrat erteilt
werden. Die Leistungsvereinbarungen, in denen insbesondere bestimmt
wird, wo welche Leistung in welcher Menge zu welchem Preis angeboten
wird, soll das Gesundheits- und Sozialdepartement abschliessen. Nach
Meinung der GASK sollen die eingekauften Leistungen mit einem
Globalbudget ohne Leistungsgruppen abgegolten werden. Der
Regierungsrat schlug eine Abgeltung in Form eines Staatsbeitrages
vor.
Die GASK schlägt im Gegensatz zur Botschaft vor, im Spitalgesetz
personelle Vorgaben für die Zusammensetzung des Spitalrates
aufzunehmen. Allerdings soll kein Mitglied des Regierungsrates dem
Spitalrat angehören.
Die Spitalbauten sollen vorläufig im Eigentum des Kantons bleiben.
Der Regierungsrat soll die Möglichkeit haben, sie den Unternehmen zu
Eigentum zu übertragen. Die Übertragung muss durch den Grossen Rat
genehmigt werden.
Die GASK betont, dass die Regelung der Patientenrechte auch nach
der Verselbständigung hohe Priorität habe. Die Unternehmen sollen
deshalb im Spitalgesetz vorab verpflichtet werden, für einen
hinreichenden Schutz der Patientenrechte zu sorgen. Insbesondere
sollen sie die Aufklärungspflicht, das Selbstbestimmungsrecht und das
Einsichtsrecht in die eigene Krankengeschichte beachten. Sie sollen
verpflichtet werden, die Rechte und Pflichten der Patientinnen und
Patienten in einem Reglement zu regeln.
Schliesslich teilt die GASK die Meinung des Regierungsrates, dass
das Personal grundsätzlich nach den Bestimmungen des kantonalen
Personalrechts angestellt werden soll. Allerdings sollen Abweichungen
davon - durch die besonderen Verhältnisse des Spitalbetriebs bedingt
- zulässig sein.
Das Spitalgesetz wird vom Grossen Rat in erster Lesung in der
Mai-Session, in zweiter Lesung in der Juni-Session beraten.

Kontakt:

Ruth Fuchs-Scheuber, Präsidentin GASK
Mobile +41/79/628'76'65

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