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Staatskanzlei Luzern

Feinstaub: Luzerner Regierungsrat bekräftigt Aufruf

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat bekräftigt angesichts
der nach wie vor steigenden Feinstaubbelastung den Aufruf an die
Bevölkerung, die Massnahmen zur Verringerung der Feinstaub-Emissionen
zu befolgen. Er unterstützt im weiteren als kurzfristige Massnahme
die von der Zürcher Regierungsrätin Dorothée Fierz vorgeschlagene
generelle Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen. Die
Anpassung der Luzerner Smog-Verordnung bezüglich Feinstaub bedarf
seriöser Abklärung und soll bis im Herbst 2006 erfolgen. Der Luzerner
Regierungsrat wiederholt zudem die Forderung nach einer zügigen
Umsetzung des Aktionsplan des Bundesamtes für Umwelt gegen Feinstaub.
Die Bevölkerung des Kantons Luzern wird erneut aufgefordert,
folgende Weisungen zu beachten, damit die Feinstaubbelastung nicht
noch mehr ansteigt:
  • Unterlassen von jeder Art von Feuer im Freien.
  • Vermeiden jeglicher Verbrennung von Kohlebriquetts und des Feuerns in Cheminées.
  • Vermeiden des Heizens mit Holz, wenn eine alternative Wärmequelle vorhanden ist.
  • Falls Holzheizung notwendig: Nur trockenes Holz, in nicht übermässig gefülltem Feuerraum und mit stetig heisser Flamme.
  • Senken der Raumtemperatur auf das Notwendige und unnötige Wärmeverluste vermeiden.
  • Dieselbetriebene Motorfahrzeuge ohne Partikelfilter sind in der Garage zu lassen.
  • Auf die Benützung von Motorfahrzeugen soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
Per Mail sind ebenfalls gestern alle Gemeindekanzleien,
Kreisförster und Polizeiposten darauf aufmerksam gemacht worden, dass
das Verbrennen von Waldabraum ("Mottfeuer") verboten ist und dass
Zuwiderhandlungen polizeilich angezeigt werden können.
Vor dem Hintergrund der andauernd hohen Feinstaubbelastung hat die
Zürcher Regierungsrätin Dorothée Fierz Bundespräsident Moritz
Leuenberger ersucht, als kurzfristige Massnahme gegen einen weiteren
Anstieg der Luftbelastung die generelle Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnen vorübergehend von 120 auf 80 Stundenkilometer zu senken.
Der Luzerner Regierungsrat unterstützt diese rasche und
flächendeckende Massnahme, obwohl er sich bewusst ist, dass die
Wirkung beschränkt sein wird. Er verspricht sich davon aber eine
zusätzliche Sensibilisierung der Automobilisten, auf die Benützung
des Fahrzeugs zu verzichten. Diese Massnahme ist aber vom Bund - und
nicht von einzelnen Kantonen - zu treffen, damit sie flächendeckende
Wirkung erzielt.
Sofortmassnahmen im Sinne der Interventionsstufe der Verordnung
zur kurzfristigen Bekämpfung übermässiger Luftschadstoffimmissionen
zufolge austauscharmer Wetterlagen (Smog-Verordnung) bedürfen nach
Ansicht des Regierungsrates seriöser Grund-lagen und Vorbereitungen.
Diese liegen für Massnahmen gegen den Feinstaub kurzfristig nicht
vor. Im Unterschied zu den Schadstoffen Schwefeldioxid und
Stickstoffdioxid, auf welche die Verordnung vom 13. Dezember 1988
abzielte, lassen sich für die Schwebestaubimmissionen grossräumig
kaum Gebiete mit mehr oder weniger starken Belastungen unterscheiden,
in denen man gezielt intervenieren könnte. Die Quellen sind
vielfältig und über das ganze Kantonsgebiet verteilt. Somit kommen
nur flächendeckende Massnahmen in Frage, bei denen die Frage des
Vollzugs und der Kontrolle schnell Limiten setzt. Aus diesem Grund
ist auch die Forderung der Stadt Luzern nach einem Fahrverbot für
Motorfahrzeuge von 6 bis 10 Uhr und von 15 bis 20 Uhr weder sinnvoll
noch aufgrund der Verordnung machbar.

Kontakt:

Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. : +41/41/228'50'41

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