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Staatskanzlei Luzern

Kantonales Laboratorium wird Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz

Luzern (ots)

Mit Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes
ändert der Name des Kantonalen Laboratoriums. Neu nennt sich diese
Dienststelle des Gesundheits- und Sozialdepartementes ab 1. Januar
2006 kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz.
Diese Bezeichnung soll die eigentlichen Aufgaben der Dienststelle,
von denen das Labor lediglich einen Teil darstellt, mehr betonen.
Die ausschliessliche Betonung des Laboratoriums in der bisherigen
Bezeichnung entspricht nicht mehr der Bedeutung und dem gesamten
Aufgabenbereich dieser Dienststelle. Mit dem neuen Gesundheitsgesetz
wurde deshalb in Anlehnung an nationale und internationale
Gepflogenheiten der Begriff Verbraucherschutz als Umschreibung
anderer, dem Schutz der Konsumentenschaft dienenden Aufgaben, neben
jenen der Lebensmittelkontrolle gestellt. Die Dienststelle heisst
somit ab dem 1. Januar 2006 kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle
und Verbraucherschutz (KALV).
Das erste eidgenössische Lebensmittelgesetz von 1905 bestimmte,
dass "jeder Kanton für die chemische, physikalische und
bakteriologische Untersuchung von Lebensmitteln und Gebrauchs- und
Verbrauchsgegenständen eine Untersuchungsanstalt (kantonales
Laboratorium) einzurichten und zu unterhalten" habe. Diese wird vom
Kantonschemiker geleitet. Daneben mussten noch andere Behörden wie
etwa die Lebensmittelinspektoren oder die örtlichen
Gesundheitsbehörden bestimmt werden.
Dank der Koordinierungsarbeiten des Verbandes der Kantonschemiker
(VKCS) ergab sich mit der Zeit, dass die Lebensmittelinspektoren in
die kantonalen Laboratorien integriert und dem Kantonschemiker
unterstellt wurden. Dieser verfügte somit über die beiden Instrumente
Untersuchung und Inspektion, die für die Durchführung der
Lebensmittelkontrolle erforderlich sind.
Schon früh übertrugen die Kantone ihren Laboratorien neben der
eigentlichen Hauptaufgabe der Lebensmittelkontrolle auch andere
Aufgaben wie die Bäderkontrolle, Untersuchungen im
Gewässerschutzbereich, Vollzug der Giftgesetzgebung und weitere. Dies
ist auch heute noch von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Im
Kanton Luzern sind es Untersuchungen im Gewässerschutzbereich,
Untersuchungen im Auftrag der Amtsstatthalterämter (z.B. Rauschgift)
und die Überwachung der Wasserqualität in künstlichen Schwimmbecken.
Mit dem neuen eidgenössischen Lebensmittelgesetz von 1995 wurde
die bewährte Struktur der Kontrollorganisation nicht geändert, deren
Organisation jedoch klar geregelt. Zudem brachte die Einführung der
Selbstkontrolle der Betriebe eine Änderung der Aufgaben der
Vollzugsbehörden mit sich. Die Lebensmittelinspektion erhielt mit der
Überwachung der Selbstkontrolle einen höheren Stellenwert gegenüber
der Untersuchung von Proben. Letztere ist zwar immer noch wichtig,
stellt jedoch vermehrt ein ergänzendes Instrument zur Absicherung der
Inspektionsbefunde dar.

Kontakt:

Daniel Wicki, Gesundheits- und Sozialdepartement,
Tel. +41/41/228'60'80

Anton Tuor
Kantonschemiker
Tel. +41/41/248'84'03

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