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Staatskanzlei Luzern

Verbesserungen bei den Familienzulagen

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat beschlossen, den
Beitrag der Arbeitgeber, die der Familienausgleichskasse des Kantons
Luzern angeschlossen sind, auf den 1. Januar 2006 von 2,0 Prozent auf
1,9 Prozent der Lohnsumme zu senken, trotz höheren Leistungen ab
2006.
Diese Reduktion der Arbeitgeberbeiträge bei gleichzeitigem
Leistungsausbau wurde möglich, weil sich die Reserven der
Familienausgleichskasse in den letzten Jahren stark verbessert haben.
Trotzdem dürfte der Reservefonds mittelfristig nicht unter die
kritische Grenze von 60% fallen, was für die Familienausgleichskasse
des Kantons Luzern wichtig ist, um ihre Funktion als Auffangkasse
wahrnehmen zu können.
Die Reduktion des Beitragssatzes auf 1,9 Prozent ist eine
willkommene finanzielle Entlastung für einen Grossteil der Luzerner
Arbeitgeber.
Die zuständigen Familienausgleichskassen werden die ihnen
angeschlossenen Arbeitgeber über das Vorgehen direkt informieren. Die
zulagenberechtigten Arbeitnehmenden haben somit nichts zu
unternehmen.
Zudem hat der Regierungsrat auch die Voraussetzungen zum Bezug von
Familienzulagen für Selbständigerwerbende sowie die Leistungen
verbessert. Damit ist sichergestellt, dass die zulagenberechtigten
Selbständigerwerbenden weiterhin die gleichen Zulagen erhalten wie
die Arbeitnehmenden. Die betroffenen Personen werden von der
Ausgleichskasse mit einem Merkblatt direkt informiert.
Gesetzliche Zulagen ab 2006
   - Geburtszulage: Fr. 800.- (unverändert)
   - Kinderzulage bis zum vollendeten 12. Altersjahr: Fr. 200.- /
     Monat (im Vorjahr 180.-)
   - Kinderzulage vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr: Fr.
     210.- / Monat (im Vorjahr 200.-)
   - Ausbildungszulage: Fr. 230.- / Monat (unverändert)
Beitragssatz ab 2006
   1,9% (im Vorjahr 2,0%)

Kontakt:

Daniel Wicki
Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Soziales, Gesundheits- und
Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'80

Stefano Marinelli
Abteilungsleiter Familienzulagen, AKLU
Tel.: +41/41/375'08'60

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