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Staatskanzlei Luzern

Strategie des Kantons für die Luzerner Landwirtschaft

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern will eine produzierende,
bodenabhängige, ökologische und tierfreundliche Landwirtschaft. Dies
kommt im Planungsbericht über die Entwicklung der Landwirtschaft im
Kanton Luzern, den der Regierungsrat dem Grossen Rat unterbreitet,
zum Ausdruck.
Der Planungsbericht beschreibt die Strategie des Kantons für die
Luzerner Landwirtschaft, die sich wie in der ganzen Schweiz in einem
grossen Anpassungsprozess befindet. Er konzentriert sich auf
Bereiche, die der Kanton beeinflussen kann: Strukturverbesserungen,
Vollzug der Direktzahlungen, Ökologie, Raumnutzung, Steuerrecht,
Beratung und Weiterbildung. Verstärken will der Kanton auch seine
Rolle in der schweizerischen Agrarpolitik.
Jeder neunte Arbeitsplatz im Kanton
Die Landwirtschaft hat im Kanton Luzern eine grosse Bedeutung. An
der landwirtschaftlichen Nutzfläche gemessen steht Luzern hinter Bern
und Waadt an dritter Stelle. Auf den 5'400 Bauernhöfen im Kanton
arbeiten insgesamt 16'000 Personen im Voll-, Zu- und Nebenerwerb. In
den vor- und nachgelagerten Sektoren, die indirekt von der
Landwirtschaft abhängen, sind über 8'000 Personen beschäftigt. Das
gesamte "Agrarbusiness" umfasst jeden neunten Arbeitsplatz im Kanton.
Das Produktionsvolumen der Luzerner Landwirtschaft beträgt rund 1
Milliarde Franken.
Die Agrarpolitik liegt hauptsächlich in der Kompetenz des Bundes.
Die künftige Strategie ist im September 2005 vom Bundesrat unter dem
Titel AP 2011 in die Vernehmlassung gegeben worden. Unter anderem
will der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Marktstützungs-
und Grenzschutzmassnahmen abbauen, den Qualitätsstandard halten und
die Wertschöpfung verbessern.
Ziele und Massnahmen
Ziel des Kantons Luzern ist eine nachhaltige Land- und
Waldwirtschaft. Diese Bereiche der Primärproduktion sollen so
ausgestaltet sein, dass sie:
  • ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen zu genügen vermögen,
  • im Vergleich zur Branche eine hohe Wertschöpfung generieren und erfolgreich am Markt sind,
  • mit nachhaltigen Methoden gesunde Nahrungsmittel und gesundes Holz produzieren,
  • die öffentlichen Leistungen in hoher Qualität erbringen.
Der Staat kann durch einen gezielten Ressourceneinsatz und
Optimierungen dazu beitragen, dass diese Ziele erreicht werden. Im
Bericht sind 24 Massnahmen aufgeführt, die in den kommenden Jahren
umgesetzt werden sollen.
Strukturverbesserungen und Zusammenarbeitsformen
Gesamthaft verfügt die Luzerner Landwirtschaft über gute
Infrastrukturen. Die Erhaltung der wertvollen Substanz an
Güterstrassen, Hofzufahrten, Alpwegen, Wasserversorgungen und
Gebäuden erfordert aber permanenten Unterhalt und periodische
Erneuerungen. In Zukunft werden vermehrt auch Strukturverbesserungen
für die Bildung von Betriebsgemeinschaften und für die Erhöhung der
regionalen Wertschöpfung unterstützt.
Überbetriebliche Zusammenarbeitsformen, welche geeignet sind,
Kosten zu senken und wirtschaftliche sowie ökologische Leistungen zu
verbessern, werden vermehrt gefördert. Für besonders innovative
Massnahmen in den Bereichen Strukturen und Produktion stellt der
Kanton neue Mittel bereit. Dabei sollen auch die Produktion und
Vermarktung von Früchten, Gemüse sowie Berg- und Alpprodukten
verstärkt werden.
Weniger administrativer Aufwand
Direktzahlungen sind an definierte Leistungen gebunden, die
kontrolliert werden müssen. Die Koordination der Kontrollen sowie der
Datenerhebung sollen verstärkt werden. Für die Festlegung der
Kontrollhäufigkeit soll ein Bonitätssystem eingeführt und für die
Datenkoordination eine Internetlösung angeboten werden. Dies wird zu
einer spürbaren Entlastung der Betriebe im administrativen Bereich
führen.
Tierbestände und ökologischer Ausgleich
Die hohen Tierbestände vieler Luzerner Betriebe generieren einen
wesentlichen Anteil des Einkommens. So beträgt der Produktionswert
der tierischen Erzeugnisse 72% der gesamten landwirtschaftlichen
Produktion, jener der Schweineproduktion 28%. Sie sind jedoch mit
Umweltbelastungen verbunden, die entsprechende
Kompensationsmassnahmen auch in Zukunft erforderlich machen. Der
Regierungsrat lehnt einen Abbau der Tierbestände aus
gesamtwirtschaftlichen Überlegungen ab, will aber den Tierbestand im
Kanton mit entsprechenden Regelungen stabilisieren und schädliche
Emissionen von Phosphor und Ammoniak durch ein Massnahmenbündel im
Rahmen der in der Bundespolitik dafür vorgesehenen
Programmvereinbarungen weiter reduzieren. Dazu gehören die
technischen Massnahmen zur Nährstoffreduktion, die
Seesanierungsmassnahmen sowie regionale Vereinbarungen zur Phosphor-
und Ammoniakreduktion.
Mit dem ökologischen Ausgleich sollen der Artenverlust gestoppt
und die Wiederausbreitung gefährdeter Arten gefördert werden. Die
Luzerner Landwirte beteiligen sich bisher bereits stark an den
entsprechenden Programmen. Diese werden weiter intensiviert und mit
den entsprechenden Ressourcen ausgestattet, so dass die schweizerisch
vorgegebenen Ziele bezüglich Flächen und Qualität erreicht werden
können.
Biogas und Ökostrom
Die Produktion von Biogas und Ökostrom auf landwirtschaftlichen
Betrieben wird begrüsst. Diese Anlagen generieren zusätzliche
Erwerbseinkommen und leisten einen Beitrag zum Ersatz fossiler
Brennstoffe sowie zur Reduktion der Treibhausgase.
Der Druck auf den landwirtschaftlich nutzbaren Boden ist
ungebrochen. Der Regierungsrat wird einerseits die
landwirtschaftlichen Nutzflächen gegenüber den Ansprüchen von
Siedlungen und Verkehrswegen verstärkt schützen und anderseits die
Anstrengungen zur Teilrevision des Raumplanungsrechts unterstützen,
um damit der produzierenden Landwirtschaft zu besseren
Rahmenbedingungen zu verhelfen. Der Strukturwandel soll jedoch durch
raumplanerische Massnahmen unterstützt und keinesfalls behindert
werden.
Beratung und Qualitätssicherung
Der Bund zieht sich im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs aus der
landwirtschaftlichen Beratung zurück und übernimmt die gesamten
Aufwendungen für die Tierzuchtförderung. Weil die Beratung im
Zusammenhang mit dem fortgesetzten Strukturwandel in Zukunft stark
gefordert ist, wird sich der Regierungsrat für die Erhaltung der
erforderlichen Mittel einsetzen, wobei jedoch Teilbereiche
überkantonal angeboten und die Branchenorganisationen stärker
einbezogen werden müssen.
Die Qualitätssicherung der Milchproduktion erfordert massgebliche
Veränderungen im Zusammenhang mit der Anpassung an europäische
Vorschriften. Der Kanton Luzern wird die Inspektionen in die
Kompetenz der für das Lebensmittelrecht zuständigen Behörde
überführen. Für die Beratung und Analytik im Zusammenhang mit der
Milchqualitätskontrolle sind Branchenlösungen ohne kantonale
Beteiligungen vorgesehen und bereits im Entstehen.
Die agrarpolitische Situation erfordert auch in Zukunft einen
Strukturwandel mindestens im bisherigen Ausmass. Zukunftsfähige
Betriebe müssen flächenmässig wachsen können, um wettbewerbsfähig zu
bleiben. Andere Betriebe, insbesondere jene ohne Nachfolgeregelung,
sind bereit, den Betrieb aufzugeben und Flächen zur Verfügung zu
stellen. Für diese Situation ist das Steuerrecht so zu gestalten,
dass es den Strukturwandel nicht hemmt.
Wald, Jagd und Fischerei
Weil die Landwirtschaft betrieblich und gesamtwirtschaftlich stark
mit dem Wald sowie mit der Jagd und Fischerei verbunden ist, werden
wichtige Entwicklungen in diesen Bereichen ebenfalls aufgezeigt. Die
strukturellen Nachteile bei der Bewirtschaftung des Luzerner Waldes
sollen durch die Gründung von neuen regionalen Organisationen
überwunden werden. Diese Zusammenschlüsse von privaten und
öffentlichen Waldeigentümern müssen von der Basis her und ohne Zwang
entstehen. Die Attraktivität der Jagd und der Fischerei wird durch
gesunde Fisch- und Wildtierbestände sowie durch eine offene
Kommunikation über Ziele und Ergebnisse sichergestellt.

Kontakt:

Max Pfister
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. +41/41/228'50'41

Beat Balmer
Dienststellenleiter Landwirtschaft und Wald
Tel. +41/41/925'10'01

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