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Staatskanzlei Luzern

Volksinitiative "betreffend Stipendiengesetz - Bildung für alle!": Regierungsrat weist Einsprache ab

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat - soweit er darauf
eingetreten ist - eine Einsprache gegen die kantonale Volksabstimmung
vom 25. September 2005 über die Volksinitiative "betreffend
Stipendiengesetz - Bildung für alle!" abgewiesen. Drei Personen
hatten am 2. September 2005 verlangt, die Begründung im
regierungsrätlichen Abstimmungsbericht zur Volksinitiative zum
Stipendiengesetz zu korrigieren, allenfalls die Abstimmung vom 25.
September 2005 zu verschieben und "eine korrekte Begründung" an die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auszufertigen.
Die Initiative "betreffend Stipendiengesetz - Bildung für alle!"
verlangt eine Änderung des kantonalen Stipendiengesetzes. Sie fordert
in erster Linie, dass der Regierungsrat die Ansätze für die
anerkannten Lebenshaltungskosten gemäss SKOS-Richtlinien festlegt.
Der Grosse Rat hat die Initiative am 7. März 2005 abgelehnt. Die
Einsprecher bemängeln hauptsächlich, dass in der Abstimmungsbotschaft
bei einer Annahme der Initiative von einem Mehraufwand von rund 11
Millionen - davon 7,5 Millionen Franken als Folge der Anpassung an
die SKOS-Richtlinien - ausgegangen werde. Dies werde als
Hauptargument gegen die Initiative angeführt. Da die SKOS-Richtlinien
unterdessen revidiert worden seien, treffe die Berechnung der
Mehrkosten in der Abstimmungsbotschaft nicht zu. Die Mehrkosten
würden lediglich 5,1 Millionen Franken ausmachen. Mit dem
ausschliesslichen Kostenargument im Abstimmungsbericht werde daher
die Willensbildung der Stimmbürger verfälscht und unerlaubt
beeinflusst.
Andere Berechnungsgrundlagen
In der Botschaft vom 9. November 2004 an den Grossen Rat ist der
Regierungsrat bei der Berechnung der Mehraufwendungen tatsächlich von
den damals geltenden SKOS-Richtlinien ausgegangen. Eine Anpassung der
Lebenshaltungskosten an die heute geltenden SKOS-Richtlinien, die im
Kanton Luzern seit dem 1.Juli 2005 teilweise angewendet werden, hätte
Mehrkosten von knapp 4 Millionen Franken und nicht wie die
Einsprecher behaupten 1,5 Millionen Franken zur Folge. Die Differenz
zur Berechnung des Initiativkomitees ergibt sich aus einem anderen
angerechneten Grundbedarf von Jugendlichen, die auswärts wohnen, und
anderen monatlichen Höchstwohnkosten. Zusammen mit den übrigen
Mehrkosten von 2,2 Millionen Franken für die Hinaufsetzung des
Freibetrags beim Elternbeitrag und von 1,4 Millionen Franken für eine
Ausdehnung der vollen Stipendierung würden bei Annahme der Initiative
Mehrkosten von total 7,6 Millionen resultieren.
Verdoppelung der Ausgaben nicht einziges Argument
Im Abstimmungsbericht ist das Argument der Verdoppelung der
Ausgaben bei Annahme der Initiative als erstes, aber nicht einziges
Argument für die Ablehnung der Initiative angeführt. Gegen die
Initiative werden mehrere Gründe dargelegt und im Bericht des
Regierungsrates einzeln abgehandelt. Zum einen wird auf das seit 1.
August 2003 gültige, total revidierte Stipendiengesetz verwiesen, das
sich in der Praxis bewährt hat. Die Stellung Luzerns im
interkantonalen Bereich ist dadurch verbessert worden. Auch in der
Wiedergabe der Verhandlungen des Grossen Rates wird klar aufgezeigt,
dass die seit dem Jahr 2003 geltende Regelung über die
Ausbildungsbeiträge wirkungsvoll und flexibel ist. Nebst der
Tatsache, dass die bildungspolitischen Zielsetzungen erreicht wurden,
brachte die neue Gesetzgebung auch eine massvolle Erhöhung der
Stipendienausgaben mit sich. Zudem ergibt sich aus der Stellungnahme
des Regierungsrates zur Initiative und aus seiner
Abstimmungsempfehlung, dass sich die Stipendienaufwendungen unter dem
neuen Stipendiengesetz auf dem Niveau von ca. 12 bis 13 Millionen
Franken einpendeln sollen und kein weiterer Anstieg bei den
Stipendien beabsichtigt ist. Zum anderen wurde die Anwendung der
SKOS-Richtlinien auf die Berechnung der Ausbildungsbeiträge generell,
das heisst nicht nur aus finanziellen Gründen, abgelehnt, da die
Ausbildungsbeiträge nichts mit Sozialhilfe zu tun haben und nicht zu
den Sozialleistungen zu zählen sind.
Auch die beiden weiteren Forderungen des Initiativkomitees, die
Freigrenze auf 45'000 Franken anzuheben und für Erstausbildungen
Beiträge nur in Form von Stipendien zu gewähren, wurden vom Grossen
Rat abgelehnt, im Abstimmungsbericht behandelt und die Sichtweise von
Befürwortern und Gegnern dargelegt.
Anspruch der Stimmberechtigten nicht verletzt
Mehraufwendungen von insgesamt 7,6 anstelle von rund 11 Millionen
Franken würden immer noch zu einem Anstieg der Ausgaben im
Stipendienwesen um rund 63 Prozent führen (bzw. zu über 100 Prozent
gegenüber dem Stand im Jahr 2002). Selbst wenn "nur" von 5,1
Millionen Franken ausgegangen würde, käme es gegenüber heute zu einer
Kostensteigerung von über 40 Prozent. Die Wertung der finanziellen
Auswirkungen auf den Kanton im Abstimmungsbericht ist daher nach wie
vor zutreffend, nicht jedoch das Ausmass des Anstiegs. Entscheidend
ist, dass mit erheblichem Mehraufwand zu rechnen ist. Bei dieser
Ausgangslage ist daher davon auszugehen, dass das Argument, welche
Höhe an Mehrausgaben im Stipendienwesen die Annahme der Initiative im
Stipendienwesen genau bewirkt, nicht ausschlaggebend ist, zumal
Grosser Rat und Regierungsrat für die Ablehnung der Initiative
verschiedene Gründe angeführt haben (neues Stipendiengesetz, das sich
bewährt; Begrenzung der Aufwendungen; grundsätzlicher Verzicht auf
die Anwendung der SKOS-Richtlinien). Der Anspruch der
Stimmberechtigten, bei der kommenden Abstimmung ihren freien Willen
zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck zu bringen, ist nicht
verletzt.
Der Regierungsrat hat daher die Einsprache abgewiesen und
angeordnet, dass der Klarheit halber über den Entscheid informiert
werden soll. Der Entscheid des Regierungsrates ist kantonal
letztinstanzlich und kann mit staatsrechtlicher Beschwerde beim
Bundesgericht angefochten werden.
Hinweis:
- SKOS-Richtlinien: Richtlinien für die Ausgestaltung und die
Bemessung der Sozialhilfe hrsg. von der Schweizerischen Konferenz für
Sozialhilfe
Rückfragen:
Josef Widmer, Leiter Berufs- und Erwachsenenbildung BKD
Tel.: +41/41/228'52'25 oder +41/79/681'44'05
Kathrin Graber, jur. Mitarbeiterin Amt für Gemeinden
Tel.: +41/41/228'51'41

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