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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierung zu den Abstimmungen über den Autobahnzubringer Rontal, die Volksinitiative "betreffend Stipendiengesetz - Bildung für alle" und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat in
Anbetracht der Tragweite dieser Abstimmungsvorlagen beschlossen,
seine geschlossene Haltung in diesen für die Schweiz und den Kanton
Luzern wichtigen Fragen klar zum Ausdruck zu bringen. Er hat für die
Präsentation des regierungsrätlichen Standpunktes den Finanzdirektor
und den Bau- und Wirtschaftsdirektor delegiert und unterstreicht
damit die volkswirtschaftliche und die finanzpolitische Bedeutung der
Vorlagen.
Anschluss Rontal bringt den Kanton vorwärts
Finanzdirektor Daniel Bühlmann ist überzeugt, dass der
Autobahnanschluss Buchrain mit dem Zubringer Rontal den Standort
Luzern stärkt und den Kanton vorwärts bringt. Funktionierende
Verkehrsinfrastrukturen - Schiene und Strasse - seien nicht nur ein
wesentlicher Standortfaktor, sondern auch eigentliche Voraussetzung,
damit sich ein Wirtschaftsraum weiterentwickeln kann. Dies gelte im
besonderen Masse für den hochwertigen Wirtschaftsraum Rontal. Mit der
Fertigstellung der Autobahn im Knonaueramt werde diese Region auf der
Achse Luzern-Zug-Zürich zu einem Wirtschaftsraum von nationaler
Bedeutung aufgewertet.
Der Autobahnzubringer Rontal koste 100 Millionen Franken. Diese
Investition erfolge nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern aus
zweckgebundenen Mitteln der Strassenrechnung. Alimentiert werde diese
Rechnung gemäss dem Verursacherprinzip aus Erträgen der
Mineralölsteuer, der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und den
Motorfahrzeugsteuern.
Der Regierungsrat hat in seiner Botschaft an den Grossen Rat und
im Bericht an die Stimmberechtigten auch den Nutzen in Zahlen
aufgeführt. Errechnet habe diesen Nutzen das Institut für Betriebs-
und Regionalökonomie der Hochschule für Wirtschaft. Er er beschränke
sich nicht auf die engere Region des Rontals, sondern erzeuge
positive Impulse für den Grossraum Luzern und den ganzen Kanton.
Gemäss diesen Berechnungen werde die Erschliessung durch den
Autobahnanschluss Buchrain mit Zubringer Rontal zusätzliche
Einkommensströme in der Grössenordnung von 230 bis 340 Millionen
Franken pro Jahr generieren. Bereits ansässige Rontaler Firmen sähen
heute konkrete, anschlussabhängige Expansionspläne mit einer
Wertschöpfung von über 2.2 Milliarden Franken bis ins Jahr 2020 vor.
Die erhöhte Standortattraktivität werd zudem zu Neuansiedlungen
führen und die Nachfrage nach Parzellen für Wohnen und Arbeiten
steigern.
Die zu erwartenden zusätzlichen Steuererträge aus dem gesteigerten
Volkseinkommen überstiegen bereits nach sieben Jahren die
eingesetzten Mittel. Eine Investition also, die sich rasch auszahle
und ihren Teil dazu beitrage, dass der Kanton Luzern seine
finanzpolitischen Ziele erreicht: Ausgeglichene Staatsrechnung, Abbau
der Schulden, Annäherung des Steuerfusses an das schweizerische
Mittel.
Der Autobahnzubringer ermögliche jedoch nicht nur die
wirtschaftliche Entwicklung des Rontals, er sei, so Bühlmann, von
verkehrsstrategischer Bedeutung weit über das Rontal hinaus. Er
entlaste das parallele Kantonsstrassennetz und den Seetalplatz, indem
er den Verkehr von den Kantonsstrassen durchs Rontal und zwischen
Emmen und Eschenbach auf die leistungsfähigere Autobahn A 14 lenkt.
Er entlastet Buchrain und Root vom derzeit starken Durchgangsverkehr.
Im Falle Roots könne auf die vorgesehene Dorfumfahrung verzichtet
werden. Entlastet würden auch die Autobahnanschlüsse Emmen Süd und
Gisikon-Root. Durch den Bau des Zubringers Rontal erübrigten sich
andere bauliche Massnahmen, die den Kanton rund 50 Millionen Franken
kosten würden.
Der Grosse Rat hat dieser für die wirtschaftliche Entwicklung des
Kantons Luzern wichtigen Vorlage mit der überwiegenden Mehrheit von
86% zugestimmt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit dem
Zubringer Rontal ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Luzern geleistet wird. Er ist zuversichtlich,
dass die Stimmberechtigten dieser bedeutungsvollen Vorlage zustimmen.
Nein zur Stipendien-Initiative
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass der Kanton Luzern seinen
Bürgerinnen und Bürgern heute eine gute Unterstützung für
Ausbildungen bietet, dies auf Basis des 2003 revidierten kantonalen
Stipendiengesetzes und indem die zur Verfügung stehenden Mittel gut
genutzt werden.
Mit dem umfassend revidierten Stipendiengesetz, das sich in der
Praxis bereits bewährt hat, wurde eine deutliche Verbesserung der
Stipendiensituation erreicht. Im Vergleich zum Jahr 2002 ist
innerhalb zweier Jahre eine Zunahme der Bezügerinnen und Bezüger um
27 Prozent zu verzeichnen. Das Stipendienvolumen hat sich von 8,5
Millionen Franken im Jahr 2002 auf 12,2 Millionen Franken im Jahr
2004 vergrössert. Die Stipendienausgaben bewegen sich heute auf einem
vernünftigen Niveau, an dem auch in Zukunft, trotz angespannter
Finanzlage des Kantons, nichts geändert werden soll. Aus diesen
Gründen lehnt der Regierungsrat diese Volksinitiative ab.
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit stärkt Luzerner Wirtschaft
Bei der Abstimmung vom 25. September über die Ausdehnung der
Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten und die Revision der
flankierenden Massnahmen herrscht Einigkeit: Alle Kantonsregierungen
sind sich der grossen wirtschaftlichen und politischen Bedeutung
bewusst und die Konferenz der Kantonsregierungen hat sich einstimmig
dafür ausgesprochen, aktiv, sachlich und transparent über die Inhalte
und Konsequenzen dieser Abstimmung zu informieren.
Die Tatsache, dass die Schweiz rund jeden dritten Franken im
Austausch mit der EU verdient, unterstreiche, so Max Pfister,
eindrücklich die Bedeutung der Wirtschaftsbeziehung Schweiz/EU. Was
für die Schweiz gelte, zähle auch für den Kanton Luzern. Die Luzerner
Wirtschaft exportierte 2004 Güter für 2.9 Milliarden in die 15
EU-Staaten. Drei Beispiele: die Schurter AG, Luzern erarbeitete rund
die Hälfte ihres Gesamtumsatzes mit Exporten in den europäischen
Raum, bei der B. Braun Medical AG, Emmenbrücke/Escholzmatt waren es
gegen 60%, bei der Rhodia Industrial Yarns und der Swiss Steel
Gruppe, Emmenbrücke waren es über zwei Drittel.
Mit der Erweiterung um die osteuropäischen Absatzmärkte gewinne
die EU für die Schweiz und damit für den Kanton Luzern zusätzlich an
Bedeutung. Der Wirtschaftsverkehr der Schweiz mit den neuen
EU-Ländern sei zurzeit noch bescheiden. Mit der Ausdehnung des
Freizügigkeitsabkommens öffneten sich der Schweiz diese interessanten
Absatzmärkte. Davon profitiere nicht nur die exportorientierte
Luzerner Wirtschaft, sondern auch deren Zulieferer, Hunderte von KMU
in unserem Kanton. Kurz: Der Grossteil unserer Luzerner Arbeitsplätze
ist, so der Wirtschaftsdirektor, vom Handel mit der EU abhängig und
kann vom erweiterten Wirtschaftsverkehr Nutzen ziehen.
Die Ausdehnung der Freizügigkeit beschränke sich jedoch nicht nur
auf Waren, sondern auch auf Arbeitskräfte. Es sei diese Erweiterung
des Arbeitsmarktes, die von den Gegnern der Vorlage als
Hauptkritikpunkt ins Feld geführt werde. Dabei werde verkannt, dass
breite Rekrutierungsmöglichkeiten für geeignete Arbeitskräfte zur
Stärkung des Wirtschaftsstandortes führten und damit gerade auch im
Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lägen. Dank
ausreichend qualifizierten Arbeitskräften blieben auf der einen Seite
Produktionen in unserem Land, auf der andern Seite könne der
schweizerische Bedarf an Arbeitskräften bei Gastgewerbe, Tourismus,
Krankenpflege und Landwirtschaft besser abgedeckt werden. Gerade die
Landwirtschaft - auch die luzernische - habe beispielsweise mit
polnischen Arbeitskräften gute Erfahrungen gemacht. Nicht nur die
Wirtschaftsverbände, auch der Schweizerische Bauernverband und der
Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband treten deshalb nachdrücklich
für ein Ja zur Vorlage ein.
Neben diesen unverkennbaren Vorteilen, welche die Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit mit sich bringe, berge sie auch Risiken. Diesen
hat der Gesetzgeber mit flankierenden Massnahmen Rechnung getragen.
Die Massnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohn- und
Sozialdumping schützen, sind im Juni 2004 in Kraft getreten. Die
Personenfreizügigkeit mit den 15 "alten" EU-Ländern gilt seit 2002.
Die Bilanz über die Personenfreizügigkeit seit 2002 zeige, dass
die Zuwanderung nicht zugenommen, sondern insgesamt abgenommen und
sich verlagert habe. Während die Einwanderung aus dem EU-Raum leicht
zunahm, ging sie aus andern Staaten zurück. Die Personenfreizügigkeit
hat nach Max Pfister keinen massgebenden Einfluss auf die
Arbeitslosigkeit in unserem Lande. Die bisherigen Kontrollen hätten
ergeben, dass bei einer überwiegenden Mehrheit der überprüften
Arbeitsverhältnisse die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen
eingehalten würden.
Max Pfister betonte, dass die Bedenken in unserem Land ernst
genommen und vorsorglich Vorkehrungen getroffen worden seien. Bis
2014 gelte eine Schutzklausel, die eine befristete Wiedereinführung
von Kontingenten im Fall einer massiven Zuwanderung ermögliche. Die
bereits ergriffenen flankierenden Massnahmen, die unsere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ausländischer
Billiglohnkonkurrenz schützen, würden zudem verschärft (Inspektionen
gegen Lohndumping, leichtere Allgemeinverbindlich-Erklärung von
Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen und die härtere Bestrafung
von ausländischen Arbeitgebern bei Missbrauch).
Die Luzerner Regierung ist überzeugt, dass die Ausdehnung des
Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten und die
Revision der flankierenden Massnahmen im Interesse unseres Landes und
unseres Kantons liegen. Sie empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten,
zum Nutzen des Kantons der Vorlage zuzustimmen.

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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