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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Flüchtlingsstrukturen mit gutem Integrationserfolg

Luzern (ots)

Der Vizedirektor des neuen Bundesamtes für
Migration, Mario Gattiker, informierte sich vor Ort über das System
des Kantons Luzern in der Umsetzung der Sozialhilfe und
Integrationshilfe an anerkannte Flüchtlinge. Mit besonderem Interesse
nahm er zur Kenntnis, dass dank der intensiven und gut strukturierten
Betreuung der anerkannten Flüchtlinge im Kanton Luzern der Anteil der
Erwerbstätigen überdurchschnittlich hoch ist.
Seit dem 1. Januar 2005 sind sämtliche ausländer- und
asylrechtlichen Belange des Bundes im neuen Bundesamt für Migration
angesiedelt. Der Vizedirektor des neu geschaffenen Bereichs
Bürgerrecht und Integration, Mario Gattiker, zeigte im Rahmen seines
eintägigen Besuchs grosses Interesse an der Organisation des
Flüchtlingsbereichs im Kanton Luzern.
Die Tatsache, dass laut dem Luzerner Sozialhilfegesetz die Aufgabe
der persönlichen und wirtschaftlichen Sozialhilfe für Flüchtlinge dem
Kanton und nicht den Gemeinden übertragen ist, erlaubt es, ein
zentrales, bedarfs- und zielorientiertes Unterstützungssystem zu
führen. Das Kantonale Sozialamt organisiert und verantwortet diese
Aufgabe. Die Umsetzung delegiert das Amt über Leistungsverträge an
Hilfswerke. So führt die Caritas Luzern den Sozialdienst (persönliche
und wirtschaftliche Sozialhilfe) und das Schweizerische
Arbeiterhilfswerk Zentralschweiz leistet Integrationshilfe
(sprachliche und berufliche Integration).
Beim Besuch konnte sich die Delegation des Bundesamtes für
Migration einen Einblick in die konkrete Arbeit verschaffen. Sie war
beeindruckt von dem Angebot an Hilfestellungen zur Integration, das
hier für die gesamte Zielgruppe der anerkannten Flüchtlinge zur
Verfügung gestellt wird.
Das System bewährt sich. Das zeigt sich unter anderem auch an der
deutlich höheren Zahl von erwerbstätigen anerkannten Flüchtlingen im
Kanton Luzern. Das Bundesamt für Migration, das den Kantonen den
finanziellen Aufwand für die Flüchtlinge mit B-Ausweis (bis fünf
Jahre nach Einreise in die Schweiz) vergütet, hat
gesamt-schweizerisch eine Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen
gemessen an der Zahl der Erwerbsfähigen) von 26 Prozent ermittelt. Im
Kanton Luzern beträgt die Quote für die gleiche Zielgruppe 35
Prozent. Über die Gruppe aller anerkannten Flüchtlinge im Kanton
Luzern (mit B- und C-Ausweis) gerechnet beträgt die Quote beinahe 50
Prozent.

Kontakt:

Vizedirektor Mario Gattiker
Bundesamt für Migration
Tel.: +41/31/322'95'95
E-Mail: mario.gattiker@bfm.admin.ch

Irmgard Dürmüller
Vorsteherin Kantonales Sozialamt
Tel.: +41/41/228'57'79
E-Mail: irmgard.duermueller@lu.ch

Raymond Caduff
Abteilungsleiter Sozialhilfe/Asyl- und Flüchtlingswesen
Tel.: +41/41/228'58'91
E-Mail: raymond.caduff@lu.ch

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