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Staatskanzlei Luzern

Individuelle Prämienverbilligung 2005

Luzern (ots)

Im nächsten Jahr können wiederum an rund 37 Prozent
der Luzerner Bevölkerung Verbilligungen der Krankenkassenprämien
ausgerichtet werden. Die im Staatsvoranschlag 2005 dafür vorgesehenen
rund 145 Millionen Franken reichen aber nur aus, weil die
Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung gegenüber 2004 um ein
halbes Prozent auf 10 Prozent erhöht wird.
Für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung muss der
Regierungsrat jährlich die massgebende Einkommensgrenze festlegen.
Dabei spielen die vorhandenen Mittel und die Prämienhöhe die zentrale
 Entscheidsgrundlage. Im Jahr 2004 ging der Regierungsrat von einem
Gesamtaufwand von 141 Millionen Franken aus. Für das nächste Jahr
stehen gemäss Staatsvoranschlag rund 145 Millionen Franken zur
Verfügung. Die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung musste
neu festgelegt werden, da die Prämien stärker ansteigen als die
verfügbaren Mittel.
Auf Grund der Entwicklung der Gesundheitskosten und der damit
verbundenen Krankenkassenprämien reichen die im Staatsvoranschlag für
nächstes Jahr vorgesehenen rund 145 Millionen Franken nicht aus, um
die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung auf
Prämienverbilligung auf dem Niveau des letzten Jahres von 9,5 Prozent
zu belassen. Eine Erhöhung auf 10 Prozent ist unumgänglich geworden.
Trotz dieser Erhöhung der Einkommensgrenze darf damit gerechnet
werden, dass nach wie vor rund 37 Prozent der Bevölkerung einen
Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können. Dies wird als
Folge eines Kompensationseffektes möglich: einerseits nimmt durch den
Anstieg der Krankenversicherungsprämien die Zahl der
Anspruchsberechtigten zu, andererseits geht sie durch Anhebung der
massgebenden Einkommensgrenze von 9,5 auf 10 Prozent zurück.
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind
grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2005 ihren Wohnsitz im
Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der
obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 10 Prozent des
steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren
Vermögens. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit offiziellem
Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2005
einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen
Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet
haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular bei der AHV-Zweigstelle
des Wohnortes bestellt oder im Internet unter www.ahvluzern.ch
abgerufen werden.

Kontakt:

Daniel Wicki
Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch

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