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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission stimmt neuem Gemeindegesetz mit einigen Änderungen zu

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen
Rates des Kantons Luzern stimmt den Entwürfen von Gesetzen über die
Aufhebung der Realkorporationsgemeinden Langnau und Ottenhusen sowie
den Gesetzesentwürfen über die Vereinigung der Einwohnergemeinden
Willisau-Land und Willisau-Stadt sowie über die Vereinigung der
Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und Richenthal in erster Beratung
einstimmig zu. Die SPK hat die Vorlagen an der Sitzung vom 10.
November 2004 unter dem Vorsitz von Walter Häcki (SVP, Luzern)
vorberaten.
Die Kommission sieht, dass die finanziellen Schwierigkeiten der
beiden Realkorporationen Langnau und Ottenhusen eine Neuordnung
notwendig gemacht haben. Die unter anderem in Zusammenarbeit mit dem
Kanton gefundenen Lösungen sind zweckmässig und die Erfüllung der
bisherigen Aufgaben bleibt auch in der neuen Organisation
gewährleistet. Aus diesen Gründen steht einer Aufhebung der beiden
Realkorporationen nichts im Weg. Die SPK ist sich bewusst, dass hier
noch vermehrt ähnliche Fragestellungen auf die öffentliche Hand
zukommen. Es gilt auch künftig entsprechend individuell optimale
Lösungen zu finden.
Die Vereinigungen der Einwohnergemeinden Willisau-Land und
Willisau-Stadt sowie der Einwohnergemeinden Langnau, Reiden und
Richenthal entsprechen einem Projektziel der Gemeindereform 2000+,
mit der eine Strukturreform der Gemeinden angestrebt wird. Es handelt
sich dabei bereits um die vierte und fünfte Gemeindefusion in diesem
Zusammenhang. Die damit verbundenen Abklärungen und Vorarbeiten
wurden von den Beteiligten umsichtig und vollständig erledigt. Die
betroffene Bevölkerung hat den Vereinigungen ebenfalls
grossmehrheitlich zugestimmt. Aus diesen Gründen stimmt auch die
Staatspolitische Kommission den Gesetzesvorlagen einstimmig zu.
Die Vorlagen werden an der Novembersession des Grossen Rates in 1.
Beratung behandelt.

Kontakt:

Walter Häcki
Mobile +41/79/340'20'06

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