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Staatskanzlei Luzern

Regierungsrat beantragt Abbruch des Ausschreibungsverfahrens für zwei Buslinien

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),
das Ausschreibungsverfahren über die Vergabe der Buslinien Luzern -
Beromünster und Beinwil am See - Beromünster abzubrechen. Begründet
wird der Schritt, der im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verkehr
und dem Kanton Aargau erfolgt, mit der seit dem Vergabeentscheid
verstrichenen Zeit und damit dem Ablauf der Verbindlichkeit der
Angebote.
Am 27. März 2002 waren die Transportleistungen für die bisher von
der Auto AG Rothenburg, beziehungsweise dem Postauto Regionalzentrum
Zentralschweiz betriebenen Buslinien im Rahmen des neuen
Ausschreibungsverfahrens der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsbetriebe
Luzern AG (VBL) und Heggli AG, Kriens, vergeben worden. Der
Vergabeentscheid wurde von den Regierungsräten der beiden betroffenen
Kantone Luzern und Aargau mit dem Bundesamt für Verkehr gefällt.
Berücksichtigt worden war das Angebot mit dem besten
Preis-/Leistungsverhältnis. Einzelne Offerenten, darunter auch die
Auto AG Rothenburg, verlangten in der Folge beim Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine anfechtbare
Verfügung.
Diese anfechtbare Verfügung steht nach Ablauf von rund zweieinhalb
Jahren immer noch aus. Der Luzerner Regierungsrat macht in seinem
Schreiben an das UVEK geltend, dass wegen der zu langen
Verfahrensdauer die Verbindlichkeit der Angebote, offeriert für die
Fahrplanjahre 2003 - 2006, in der Zwischenzeit abgelaufen sei. Er
macht weiter darauf aufmerksam, dass die Kantone bereits mit den
Bestellverfahren für das Jahr 2006 befasst seien, so dass eine
Vergabe aus dem Ausschreibungsverfahren 2002 frühestens auf das
Fahrplanjahr 2007 möglich wäre. Dies bedeute, dass seit dem
Vergabeentscheid vom März 2002 und der allfälligen Vergabe rund 43/4
Jahre verstreichen würden. Der Regierungsrat weist zudem darauf hin,
dass das UVEK im Rahmen der Bahnreform 2 beabsichtigt, das Verfahren
zu beschleunigen und die gesetzlichen Bestimmungen für
Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr entsprechend zu ändern.
Unter diesen Umständen kann nach Ansicht des Luzerner
Regierungsrates am Vergabeentscheid vom 27. März 2002 nicht mehr
festgehalten werden. Da auch das Bundesamt für Verkehr und der Kanton
Aargau zum gleichen Schluss gekommen sind, kann das Bestellverfahren
abgebrochen werden, wenn das UVEK diesem Vorgehen zustimmt. Dem UVEK
wird daher beantragt, das seit über zwei Jahren beim Bund hängige
Verfahren um Erlass einer anfechtbaren Verfügung abzubrechen.
Künftige Ausschreibungen für Transportleistungen im öffentlichen
Regionalverkehr sollen im Kanton Luzern in Abstimmung mit den vom
Bund im Rahmen der Bahnreform 2 vorgesehenen Präzisierungen nach
Ablauf einer Konzession ausgeschrieben werden.

Kontakt:

Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements
Tel. +41/41/228'50'41

Walter Niklaus
Abteilungsleiter öffentlicher Verkehr
Dienststelle Verkehr und Infrastruktur
Tel. +41/41'318'11'41
Mobile +41/79'410'13'10

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