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Staatskanzlei Luzern

Stopp häusliche Gewalt: Am 1. Juli 2004 tritt im Kanton Luzern die Wegweisungsnorm in Kraft

Luzern (ots)

Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und für viele
noch immer ein Tabuthema. Im Kanton Luzern muss die Polizei rund
zwanzig Mal pro Monat wegen Gewalt in Partnerschaften intervenieren.
Seit dem 1. Januar 2001 besteht im Kanton Luzern das
Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt LîP. Ziele des LîP sind,
der häuslichen Gewalt wirksam entgegen zu treten und sie langfristig
zu verhindern, den Schutz und die Sicherheit betroffener Personen zu
verbessern und gewalttätige Personen zur Verantwortung zu ziehen. Die
Drehscheibe des Projekts ist der "Runde Tisch", an dem verschiedene
Institutionen und Behörden aus den Bereichen Polizei,
Strafverfolgung, Gerichte, Opfer- und Täterberatung teilnehmen.
Auf Initiative des Runden Tisches tritt am 1. Juli 2004 eine
Änderung der Strafprozessordnung des Kantons Luzern betreffend
Wegweisung und Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt in Kraft. Die
neuen Gesetzesbestimmungen schützen jede Person, welche im Kanton
Luzern wohnt und häusliche Gewalt erfährt. Die Polizei kann die
Gewalt ausübende Person wegweisen. Die Wegweisung wird innert 48
Stunden durch das Amtsstatthalteramt überprüft und kann um bis zu
zehn Tage verlängert werden. Das Opfer hat die Möglichkeit, innert
fünf Tagen seit dem Entscheid des Amtsstatthalteramts an das
Amtsgericht zu gelangen und dort um Schutzmassnahmen (z.B.
Eheschutzmassnahmen) zu ersuchen. Dann verlängert sich die Wegweisung
nochmals um maximal 10 Tage (insgesamt also maximal 22 Tage).
Der Kanton Luzern ist nach den Kantonen St. Gallen und Appenzell
Ausserrhoden der dritte Kanton, welcher die Wegweisung einführt.
Zusammen mit der am 1. April 2004 schweizweit in Kraft getretenen
Offizialisierung von Delikten häuslicher Gewalt und mit der geplanten
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs können so wirksame
Instrumente zur Bekämpfung häuslicher Gewalt geschaffen werden. Die
durch häusliche Gewalt verursachten staatlichen Kosten betragen in
der Schweiz jährlich rund Fr. 410 Mio.
Im Rahmen der Einführung der Wegweisungsnorm hat das Luzerner
Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt folgende
Informationsmaterialien überarbeitet bzw. neu erarbeitet:
  • Informationsbroschüre, welche die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Wegweisung beantwortet.
  • Nothilfekarte (blaue Farbe) für Opfer. Mit Adressen von Institutionen, welche Hilfe leisten könne und einer Packliste.
  • Rote Karte mit Beratungsangeboten für Personen, die Gewalt ausgeübt oder damit gedroht haben.
Die in zehn Sprachen und kostenlos erhältlichen
Informationsmaterialien können schriftlich bei folgender Adresse
bestellt werden:
Luzerner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt
   Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern
   Charlotte Habegger-Zumbühl, Projektleiterin
   Bahnhofstrasse 15 / Postfach 4168
   6002 Luzern
   E-Mail:  charlotte.habegger@lu.ch
Einen Bestelltalon finden Sie auch unter www.lu.ch/lip
Veranstaltungshinweis: Am 8. September 2004 findet im Saal des
Grossen Rats des Kantons Luzern ab 17.30 Uhr eine
Informationsveranstaltung für die interessierte Fachöffentlichkeit
statt. Ab Mitte Juli 2004 finden Sie das Programm (mit Anmeldung) auf
dem Internet: www.lu.ch/lip

Kontakt:

Charlotte Habegger-Zumbühl
Tel. +41/41/228'59'29 (vormittags)
E-Mail: charlotte.habegger@lu.ch

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